In der Rückmeldung wurde darauf verwiesen - wie bereits hier angemerkt - dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Es wurde der Hinweis gegeben, dass es möglich sei, eine Zeugnisbewertung als Nachweis zu beantragen.
Nur mal angenommen, man hätte eben genau diese Antwort von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen und in diesem Nachweis würde eine Bewertung seitens der ZAB abgegeben werden, wie würde dann die Rechtfertigung aussehen.
Immerhin kostet diese Zeugnisbewertung 100 Euro und hat ca. 6-8 Wochen Wartezeit.
Doktor an der Triagon Akademie auf Malta
in Triagon Academy
Geschrieben
Nur mal angenommen, man hätte eben genau diese Antwort von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen und in diesem Nachweis würde eine Bewertung seitens der ZAB abgegeben werden, wie würde dann die Rechtfertigung aussehen.
Immerhin kostet diese Zeugnisbewertung 100 Euro und hat ca. 6-8 Wochen Wartezeit.