Zum Inhalt springen

Mars

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Mars

  1. Am 29.1.2022 um 14:57 schrieb re_search:

    In der Rückmeldung wurde darauf verwiesen - wie bereits hier angemerkt - dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Es wurde der Hinweis gegeben, dass es möglich sei, eine Zeugnisbewertung als Nachweis zu beantragen.

     

    Nur mal angenommen, man hätte eben genau diese Antwort von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen und in diesem Nachweis würde eine Bewertung seitens der ZAB abgegeben werden, wie würde dann die Rechtfertigung aussehen.

    Immerhin kostet diese Zeugnisbewertung 100 Euro und hat ca. 6-8 Wochen Wartezeit. 

     

     

×
  • Neu erstellen...