Zum Inhalt springen

Bietzi

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    32
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Bietzi

  1. vor 29 Minuten, Markus Jung schrieb:

     

    Master of Laws (LL.M.)

     

    oder

     

    Master of Laws (LL.M.) - Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis

     

    OK Danke. Anders gefragt: Wenn man gefragt wird: "Was bist Du von Beruf?" Sagt man dann "Ich bin Master of Laws" (was ja eigentlich ein Grad und kein Beruf ist) oder kann man (Betonung: Kann!!!!) sagen: Ich bin "Jurist" oder "Wirtschaftsjurist"? 

     

    Meine Kollegen fragten mich das - und ich muss gestehen: Sicher war ich mir da nicht...

  2. vor 2 Stunden, CrixECK schrieb:

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es wird der Grad verliehen, der gemäß gültiger Prüfungsordnung verliehen wird. Das kann bedeuten, dass man in der alten PO bleibt oder in die neue PO übergeleitet wird. Die letzte Überleitung war von einem "Master of commercial Laws (LL.M.)" zu "Master of Laws (LL.M.)" und erfolgte für alle Studenten des Studiengangs von Amts wegen d.h. ohne Antrag.

     

    Wobei es aber doch nach den Regelungen der PO, § 21, durchaus "Bestandsschutz" bzw. nach Abs. 3 eine Wahlmöglichkeit der Studierenden gab. Oder?

  3. vor 1 Stunde, CrixECK schrieb:

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Es wird der Grad verliehen, der gemäß gültiger Prüfungsordnung verliehen wird. Das kann bedeuten, dass man in der alten PO bleibt oder in die neue PO übergeleitet wird. Die letzte Überleitung war von einem "Master of commercial Laws (LL.M.)" zu "Master of Laws (LL.M.)" und erfolgte für alle Studenten des Studiengangs von Amts wegen d.h. ohne Antrag.

     

    Daher meine Anregung der Belehrung. :-)

    Klappt schon ganz gut. ?

  4. Am 19.1.2017 at 20:39 , msinv schrieb:

     

    Zu Beginn des Themas wurde mal eine Veränderung des Abschlusses von LL.M. auf MLC bzw. Master of Commercial Law diskutiert. 

    Weiß jemand ob dieses Thema endgültig vom Tisch ist (da der Titel mit Blick auf den Arbeitsmarkt schon renommiert ist und eine gewisse Wertigkeit hat)?

     

     

    Hey,

     

    soweit ich das sehe, ist die Diskussion von "MLC" auf "LL.M." gewesen - und so scheint es dann auch gekommen zu sein: http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Campus/Service/Recht_und_Datenschutz/Recht_der_Universitaet/Ausbildungs-_Pruefungs-_Studienordnungen/DB13-88.pdf

     

    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Grad verliehen wird, der zu Beginn des Studiums galt - und damit für mich die Grundlage wäre. 

     

    Aber: An die Fachhöheren.... Belehrt mich gerne eines anderen (dann müsste ich mir das ja glatt nochmal überlegen... :-)

     

    Komme übrigens auch aus dem Münsterland - vielleicht sieht man sich dann ja ab Herbst mal.

     

    VG

  5. Hallo zusammen,

    ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase für die Eignungsprüfung 2017, damit ich (hoffentlich) im Herbst 2017 mein Studium beginnen kann.

     

    Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit der Eignungsprüfung und kann mir sagen, was da auf mich zukommen wird? Berufliche, rechtsnahe Tätigkeiten dürften unproblematisch sein (also das ganze Portfolio) - aber ich weiß gar nicht, was mich in der Eignungsprüfung "erwartet"?

     

    VG

    Bietzi 

×
  • Neu erstellen...