Letztlich obliegt es doch Dir, wie Du dich mit dem Abschluss betiteln willst, solange es kein geschützter Begriff ist.
Formaljuristisch wäre wohl "Master of Laws (LL. M.)" korrekt, aber diese Bezeichnung ist - gerade im täglichen Berufsleben - völlig unüblich.
Während eines geschäftlichen Meetings habe ich noch nie erlebt, dass sich jemand mit "Guten Tag, ich bin Master of Arts" vorgestellt hat.
Meist läuft es doch eher á la "Ich bin der zuständige Sales Manager für DE (das beschreibt dann beispielsweise Deinen Beruf) und habe hinsichtlich meiner Ausbildung ein betriebswirtschaftliches Studium absolviert" o. ä.
Kompakt könnte man es damit zusammenfassen, dass man Betriebswirt ist (ist schließlich kein geschützter Begriff).
Für mich ist es völlig legitim, wenn sich jemand, der Wirtschaftsrecht studiert hat, als "Wirtschaftsjurist" bezeichnet. Was spricht dagegen, wenn es wie von Markus Jung beschrieben in den Kontext passt? Lediglich "Jurist" (auch dieser Titel ist nicht geschützt) wäre mir etwas zu hoch gegriffen, da es zu nah am "Volljuristen" dran ist.
Heutzutage wird in Stellenbeschreibungen mit den abenteuerlichsten Titeln um sich geschmissen, nur um die Stelle nach mehr klingen zu lassen oder Bewerber zu locken. Da halte ich "Wirtschaftsjurist" noch für eine harmlose und solide Bezeichnung.
Ist hier eigentlich bereits wer aktiv, der zum kommenden WS 17/18 in den Studiengang eingeschrieben ist bzw. im Oktober starten wird?