Zum Inhalt springen

Jaethi

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    6
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Jaethi

  1. Im Rahmen des Direktionsrecht kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend eine andere Tätigkeit zuweisen. Dies muss mit einen Notfall begründet sein.

     

    Eine unbefristete Zuweisung einer anderen Tätigkeit ist grundsätzlich zulässig. Der AG muss die Interessen angemessen berücksichtigen. Natürlich muss der Arbeitgeber die Gesetzte, das Tarifwerk und Betriebsvereinbarungen beachten. Eine Versetzung ist Zustimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Soweit zum kollektiven Arbeitsrecht.

     

    Individuell ist der Arbeitsvertrag ausschlaggebend. Wenn der Arbeitsvertrag sich auf die momentane Stelle bezieht und explizit so im AV steht, kann Peter tatsächlich die Versetzung verweigern. Gibt auch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts dazu. Das dies dann unschön wird und vermutlich vor Gericht geht kann sich jeder ausmalen. Deswegen Fachanwalt hinzuziehen.

  2. Am ‎17‎.‎10‎.‎2018 um 00:47 , peter1972 schrieb:

    Ich habe nur gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann.  Und an seinen Aussagen merkte ich auch, dass er mich anscheinend loshaben möchte, weil er meint, dass ich am Ende des Jahres mit dem Fernstudium fertig bin und dann ja sowieso bald weg bin.

     

    Naja wir können jetzt ja viel Schreiben und rumspekulieren, aber das obige Zitat trifft ja es ja wohl doch? Oder? Alles klar? Such dir einen Anwalt.

     

    Zuviel denken gepaart mit mangelnder oder gar keiner Kommunikation...

     

    Der beste Rat ist such dir einen Anwalt, bezieh den Betriebsrat mit ein und rede offen mit deinem Chef, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

  3. Um deine Frage konkret zu beantworten! Such dir bitte Rat einmal beim Betriebsrat (warst du schon) und ziehe beratend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu und lasse dich von diesem beraten. Das machst du vorsorglich, im worst case wirst du froh sein.

     

    Zu deiner Sache:

     

    1. Werde dir im klaren was du willst. Wenn du Führungskraft werden willst, wirst du auch Tätigkeiten übernehmen müssen die sicherlich keinen Spaß machen, die niemand gern macht. Auch wenn du deinen zweiten Master dann nebenher machst, da wirst du durch müssen.

    2. Wenn es schon deine AG-Vertreter es nicht hinbekommen mit dir von Anfang an klar und offen zu sprechen, dann tu das mit ihnen. Fordere klare Aussagen. Fordere auch ein Entwicklungsgespräch ein. Du machst ein Bachelor und ein Master im Fernstudium? Und würdest noch einen zweiten Master machen. Was ist da los? Mitarbeiter wie dich würde ich klar fordern, fördern und Entwicklungsperspektiven im Unternehmen aufzeigen und dafür sorgen.

    3. Prüfe ob die Aussagen deiner AG-Vertreter mit ihren Handlungen übereinstimmen und ob sie sich an Vereinbarungen halten.

    4. Wenn ja grundsätzlich gut für dich, auch wenn es nicht so laufen wird wie du es dir vorstellst. Wenn nein, such dir einen adäquaten Job, bei einem Arbeitgeber der klarer in seinem tun ist.

     

    So oder so wirst du aus deiner Wohlfühlzone heraus kommen müssen, in der du gerade bist.

     

    Persönlich habe ich auch den Eindruck die wollen dich zur Kündigung bringen.

     

     

×
  • Neu erstellen...