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Dennis94

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Beiträge von Dennis94

  1. Schönen guten Morgen,

    ich habe heute mit der Diploma telefoniert und es ist tatsächlich so, dass die Tür zur Ausbildung zum KJP offen steht.

    Hierbei muss ein Bachelor in Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogik abgeleistet werden und anschließend Master-Studiengang Klinische Psychologie Da dieser Master nicht konsekutiv ist muss man allerdings 3 Überbrückungskurse machen, welche wohl problemlos im Bachelorsemester möglich sind.

    Die Ausbildung zum KJP kann man begleitend zum Master in Kooperation mit der MEU machen.

    Also so, wie ich es vermutet habe, ist es durch die Änderung wegen des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes möglich noch nach dem bösen Stichtag KJP nach altem Modell zu werden :).

     

    Bei der Zuständigkeit sehe ich auch kein Problem das LPA S-A schreibt da:

    Zitat

    Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Prüfling zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 7 Abs. 1 KJPsychTh-APrV an der Ausbildung teilnimmt.

     

    Die Ausbildung findet ja in Kooperation zwischen MEU und MAPP statt (beide in Magdeburg), somit ist das schonmal gegeben.

     

  2. Also ich habe mal geschaut und so wie ich das verstehe, steht da ganz klar, dass man noch KJP nach altem Modell werden kann. (An der Diploma zum Beispiel)

     

    Zitat

    Informationen zur Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) 

    Wenn Sie die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) anstreben, ist es erforderlich im Anschluss an diesen Bachelor unseren Master-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychologisches Empowerment (M.Sc.) zu absolvieren. Da dieser Studiengang allerdings einen nicht-konsekutiven Master für den Bachelor Kindheitspädagogik (B.A.) darstellt, ist für die Zulassung zum Master die erfolgreiche Teilnahme an drei zusätzlichen Brückenkursen vor Beginn des Master-Studiums erforderlich. Diese Kurse können Sie direkt im Anschluss an Ihren Bachelor starten oder auch während Ihres letzten Semesters absolvieren. Dafür müssen Sie alle Prüfungsleistungen bestanden haben. Es dürfen lediglich die Prüfungsleistungen im Rahmen der Bachelor-Thesis ausstehen.

    Mit dann erfolgreichem Abschluss des Master Psychologie (M.Sc.) haben Sie die Möglichkeit in die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP) einzumünden. Aufgrund des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes ist dies noch bis spätestens zum 31.08.2026 (=Studienstart Ihres Bachelors) möglich und muss dann aber auch in der geltenden Übergangsfrist bis 2032 mit der KJP-Ausbildung final abgeschlossen sein. 

     

     

     

    Also für mich persönlich steht da ganz klar, dass der Weg noch offen ist. Kann aber auch sein, dass ich einfach doof bin nach mittlerweile mehreren Tagen Recherche. Ich rufe morgen früh bei der Diploma an und erfrage alles.

     

    1. Bearbeitung

    Hier die Änderung übrigens, die das ganze zulassen würde (§ 27 - Psychotherapeutengesetz ):

     

    Zitat

    (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können die Länder vorsehen, dass Personen, die ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, erst nach dem 31. August 2020 aber vor dem 31. August 2026 begonnen haben, die Ausbildung zum Beruf der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, wenn die betreffenden Personen diese Ausbildung 

    1.
    verzahnt mit einem Masterstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ableisten, der von den Ländern auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung eingerichtet worden war, und
    2.
    diese Ausbildungsmöglichkeit erhalten werden muss, um die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

    Ausbildungen nach Satz 1 sind von den Ländern durch eine unabhängige wissenschaftsnahe Einrichtung und unter Einbindung der nach Landesrecht für Gesundheit zuständigen Stelle zu evaluieren. In die Evaluierung sind insbesondere die Qualität der Ausbildungsmöglichkeit im Verhältnis zu der Ausbildung nach diesem Gesetz und der nach § 20 erlassenen Rechtsverordnung sowie die regionale Versorgungssituation einzubeziehen. Über das Ergebnis der Evaluierung haben die Länder dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. September 2025 zu berichten.

     

     

    2. Bearbeitung

     

    Hier noch ein Artikel der die Aussage stützt:

    https://www.presseportal.de/pm/135827/4597645

     

    Zitat

    Am Donnerstag beschloss der Bundestag das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz. Mit der Änderung des § 27 Abs. 2a PsychThG wurde die Übergangsregelung so erweitert, dass der „alte“ Ausbildungsgang an bestimmten Hochschulen noch für weitere sechs Jahre aufgenommen werden kann‚ um „die regionale psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen“.

     

  3. Hallo,

    ich möchte gerne Psychologie studieren und später als Psychotherapeut arbeiten.

    Was meint ihr, macht es Sinn den Bachelor an der PFH zu machen, um sich dann für einen Master an einer Präsenzuni zu bewerben (z.B. Medical School Berlin o.Ä.). Mit dem Ziel danach die Psychotherapeuten Ausbildung zu machen?

    Danke im Voraus ich bin echt unschlüssig.

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