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RIchard.Baumann

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Beiträge von RIchard.Baumann

  1. Zitat

    Die Weiterbildung Pflegedienstleitung wurde nach §71 Abs. 3 SGB XI entwickelt und ist auf Bundesebene anerkannt. Die Anerkennung der Pflegedienstleitung in den Bundesländern und Entscheidung darüber, ob man mit unserer Weiterbildung als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim tätig werden kann, ist für jedes Bundesland anders und wird – teilweise auch lokal – durch die jeweiligen Pflegekassen bestimmt.

     


    Die Rede ist hier nur von einer Tätigkeit im Pflegeheim . 


    1.) Wie sieht es mit der Anerkennung in einem ambulanten Pflegedienst aus ? 

     

    2.) Gibt es Neuigkeiten oder Erfahrungen , ob es mit der Anerkennung in Berlin Probleme gibt ? 

    lg

     

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