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Ailocked

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  1. An welcher Universität ich es mache, spielt bei meiner Frage keine Rolle. Ich habe meine Antwort erhalten, danke für eure Hilfe.
  2. Es ist keine Fachhochschule, es wirbt mit Universität... Den Unterschied weiß ich...
  3. Hallo, Danke dir für deine Antwort. Auf deren Internetseite der Fernuni steht nur, dass es als Fernstudium konzipiert ist - also ist das dann TZ. Momentan arbeite ich 29h/Woche und würde dann maximal 9 Stunden zusätzlich da arbeiten gehen. Ich würde halt nicht mehr als 520 Euro im Monat da verdienen wollen. Also ist es wichtig, dass man mich da als Minijober anmeldet und nicht als Werkstudent?
  4. Leute, ich habe mal eine echt blöde Frage. Ich fange an den 01.01. 24 bei einer Fernuni den Bachelor an. Ich arbeite TZ mit Steuerklasse 1. Ich würde dann als Werkstudent noch einmal die Woche zusätzlich arbeiten gehen. Zählt das dann als "Minijob" und darf nicht über die 520 Euro Grenze kommen oder gehe ich dann automatisch in SK 6 über, weil ich ja dann Student bin?
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