Hallo,
hatte jemand schon einmal so einen Fall?
Bei mir geht es konkret bei 2 Prüfungen bei denen ich bei den Quellen keine Seitenanzahl geschrieben habe,
da es eBooks waren und es einfach keine Seiten gab... habe die Studiumsleitung darauf aufmerksam gemacht und da kam jetzt nur ein a la ich hätte das mit dem eBook dazu schreiben sollen und soll jetzt mal die Entscheidung der Kommission? abwarten. Ich muss leider gestehen, ich habe nicht viel Ahnung von der Thematik und klar, der Fehler ist peinlich aber ist das nicht etwas überzogen? Leider reagiert weder der Ombudsmann noch die KMU auf weitere Rückfragen! In der Zwischenzeit habe ich eine weiter Prüfung zurückerhalten, die mit einer 5 benoten worden wäre, mit dem Zusatz 'man konnte die Arbeit nicht korrekt beurteilen' auf Rückfragen zu der Prüfung wurde auch nicht reagiert. Ich erhalte seit knapp 17 TAGEN keine Antworten mehr und bin dementsprechend verunsichert. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Bezüglich ein Anwalt könnte helfen - hier in Wien gibt es leider keinen der sich mit dem englischen Verwaltungsrecht auskennt, den mein Rechtsschutz übernimmt, die Ombudsstelle in London nicht nur Fälle zu denen es bereits einen Bescheid gibt. Ich danke euch für jeden Tipp und Hinweis :-)