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Erfinder

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Beiträge von Erfinder

  1. Im öffentlichen Dienst ist eine Unterscheidung zwischen Bachelor bzw. Diplom und Fachwirt schon lange aufgehoben (zumindest in BaWü). Egal ob Verwaltungsfachwirt oder Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung, beide können die gleichen Tätigkeiten im gehobenen Dienst ausüben. Einziger Unterschied ist, dass der Fachwirt nicht verbeamtet werden kann.

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