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Marilen85

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Beiträge von Marilen85

  1. Ich widerspreche euch im Wesentlichen ja gar nicht und schon gar nicht wollte ich die Situation des Fragestellers beurteilen. Ich wollte nur anmerken, dass man immer den Einzelfall anschauen muss und diesbzgl. nicht pauschale Aussagen treffen kann. Es kommt vor allem auf den Arbeitsvertrag an, aber auch auf die Gesamtsituation sowie durchaus auch auf die Sichtweise im Betrieb. Wenn ich z. B. in meinem Job 100%en Einsatz leiste und mein Arbeitgeber mit mir sehr zufrieden ist, ist es nochmal eine andere Situation als wenn ich durch mein (heimliches) Studium/Praktikum tatsächlich leistungsgemindert bin. Hier hatte ich selbst mal ein Erlebnis, als ich einen flexiblen Minijobs neben meiner Vollzeittätgikeit bei meinem AG angefragt habe. Er hat dies sofort genehmigt. Mein direkter Vorgesetzter fragte mich sogar, ob es ihn etwas angehe, was ich in meiner Freizeit mache 😁. Der zweite Vorgesetzte sagte mir, dass diese Erlaubnisklausel sich hauptsächlich darauf beziehe, wenn jemand einen richtigen Nebenjob, z. B. einen Halbtagsjob, nebenher machen möchte.

     

    Es ist natürlich klar, dass dies eine andere Situation ist als das Absolvieren berufsbegleitender Praktika in größerem Umfang im Urlaub. Trotzdem ist für mich fraglich, ob ein Arbeitgeber rechtlich etwas ausrichten könnte, wenn im konkreten Arbeitsvertrag nicht eine explizite Anzeigepflicht solcher unentgeltlichen Tätigkeiten gefordert oder zumindest mit umfasst ist (mal angenommen, diese wäre dann auch wirksam), zumindest in dem Fall, wenn es sich nicht auf die Leistung des AN auswirkt. Vielleicht mag dem AG dies nicht gefallen, aber wenn ich keine Pflichtverletzung begangen habe, können mir auch keine Konsequenzen wie Abmahnung, Kündigung etc. auferlegt werden. Gerichtsurteile dazu wären sicherlich interessant.

     

    Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir hier nicht um den konkreten Fall des Fragestellers, sondern um allgemeine Gedankengänge.

  2. vor 4 Stunden hat polli_on_the_go geschrieben:

    So einfach ist das nicht. Hier ist das z.B. mal in Bezug auf das Fernstudium von einer Anwältin beleuchtet worden

     

    Darf ich im Urlaub ein Praktikum machen

     

    Und dann gäbe es noch das hier:

     

    § 8 BUrlG: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

     

     

    Ein unbezahltes Praktikum ist keine Erwerbstätigkeit. 

    Wenn ich gar nicht studiere, aber trotzdem in meinem Urlaub ehrenamtlich in einer sozialen Einrichtung tätig sein möchte, kann mir das keiner verbieten. 

    Das heißt natürlich nicht, dass ich meinem ganzen Jahresurlaub damit zubringe.... 

  3. Ich studiere an der Diploma und finde das Konzept super, eben wegen der Vorlesungen und vor allem der verschiedenen Prüfungsformen. Man schreibt an der Diploma "nur" 6 Klausuren, dafür aber auch viele Hausarbeiten und andere Prüfungsformen, in denen man sich kreativ "austoben" kann.

     

    Im Hinblick auf die Vorlesungen ist zu sagen, dass ich persönlich nicht an allen teilnehme (da ich auch jetzt eine längere Doppelbelastung hatte), dass meine Studiengruppe aber sehr gut connected ist und es auch regelmäßige Treffen mit den Kommilitionen zu Klausurvorbereitungen gibt (Was hat der Dozent gesagt?). Hier kommt es natürlich aber sehr auf die Studiengruppe an.

  4. Auszug aus der Prüfungsordnung:

     

    § 3 Umfang und Gliederung des Studiums

    (1) Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.

    (2) Das Curriculum gliedert sich in drei Pflichtmodule mit einem Umfang von jeweils 2 ECTS im Basiscurriculum und drei Wahlmodule mit einem Umfang von jeweils 3 ECTS im Aufbaucurriculum:

    [...]

    (3) Zusätzlich zur Absolvierung des Basis- und des Aufbaucurriculums ist die Teilnahme an einem Tagesseminar in einem der Wahlpflichtmodule des Aufbaucurriculums im Verlauf des Studiums zuerbringen. In den Tagesseminaren werden praktische Übungen zur Vertiefung von Fachwissen undKompetenzen durchgeführt. Die Seminare werden entweder als Präsenz- oder als online-Seminareangeboten. Die Seminarteilnahme wird unbenotet bescheinigt

  5. Hallo quebec0102,

     

    ich habe das Angebot heute auch im Internet gefunden und finde es auch sehr interessant. Ich würde den Kurs gerne belegen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, da ich momentan bis Februar 2021 ausgelastet bin.

     

    Es muss verpflichtend ein Präsenzseminar insgesamt besucht werden; das steht in der Prüfungsordnung, die im Downloadbereich zu finden ist. Voraussetzungen sind 60 ETCS in einem fachnahen Studium, z. B. Rechtswissenschaft, Soziale Arbeit oder Pädagogik oder eine berufliche Eignung (ist auf der Website der FU Hagen näher ausgeführt).

     

    In welchem Beruf arbeitest du denn? Wir können uns auch gern via PN austauschen.

     

    Viele Grüße

    Marilen

  6. Am 3.12.2019 um 14:39 , Mona schrieb:

    Ich habe gerade das Buch „Die Sonnenschwester“ von Lucinda Riley gelesen. Es ist ein sehr spannendes Buch mit etwas über 800 Seiten. Ich habe höchstens ca. 5 Tage zum Lesen gebraucht, weil es so spannend und interessant war. 🙂

     

    Ich bin auch grad an dieser Reihe dran, aber ich hänge irgendwie an der Sturmschwester fest, weil mir da nur die historische Geschichte gefallen hat (dementsprechend hab ich dahin immer weitergeblättert ;-)). Gestern wurde die Mondschwester als Taschenbuch geliefert, das wird wohl mein nächstes. 

     

    Außerdem lese ich immer mal wieder in den drei Bänden Kommunikation von Schulz von Thun - für mich hobbypsychologisch. Ich finde sein Konzept einfach super. 

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