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KS1

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Beiträge von KS1

  1. vor 11 Minuten, Forensiker schrieb:

     

    Ich meinte damit nicht die Zulassung zum Master, sondern zur (KJP) Approbationsausbildung. Oder meintest du das?

     

    Sonst gilt erstmal § 5 PsychThG: 

     

    Ich habe auch die Information wie Viva (siehe Kommentar oben), dass ein Master in Sozialer Arbeit nach den neue Verordnungen auch ausreichend ist. Mir geht es nun mehr darum, ob der spezielle Master der iubh dazu befähigt. LG!

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