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bahamamama

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  1. vielen Dank für das einschalten. Grundsätzlich sollte das auch gar kein IUBH bashing werden. Ich bin grundsätzlich zufrieden mit dem Studium und sicherlich gibt es auch bei anderen Anbietern Probleme. Wollte einfach darauf hinweisen das es sich wohl öfters mal lohnt zur Einsicht zu gehen. Das ein Tutor hier auch etwas Spielraum hat in der Bewertung ist ja auch richtig und wichtig. Trotzdem sollte es halt auch für richtige Antworten dementsprechend Punkte geben, unabhängig ob diese auch so im Script oder der Pflichtlektüre stehen oder der Student dies vielleicht einfach durch eigenes Interesse und Vorwissen weiß. Es geht mir auch garnicht darum um Punkte zu betteln oder sowas. Sowas nervt mich bei anderen eher. Bezüglich der Beantwortung der Fragen auf unterschiedlichen Seiten muss ich aber nochmal nachhaken. Grade die 18 Punkte fragen können grundsätzlich nicht vollständig auf der selben Seite der Frage gelöst werden. Das heißt bei jeder Klausur von jedem Student sollte es diese Problematik der weitergehenden Beantwortung der Frage auf einer anderen Seite geben. Einen Hinweis das bei keiner glasklaren Zuordnung keine Punkte vergeben werden können habe ich aber noch nie gesehen oder gehört. Auch in der Vergangenheit habe ich nie nochmal explizit die Fragenummer auf einer neuen Seite angegeben. Trotzdem ist dieses Problem jetzt das erste mal aufgekommen. Wenn ich eine Frage in der 6 Antworten gefordert sind, meine Antworten durchnummeriere, also mit 1), 2), 3) auf der Seite der Fragestellung und dann mit 4), 5), 6) auf einem anderen Zettel vorsetze und wenn vor allem diese Antworten auch genau die richtigen Antworten auf die Frage sind, sollte eine Zuordnung mehr als ausreichend gegeben sein.
  2. Hey Leute, ich hatte vor einiger Zeit schonmal bezüglich der teilweise sehr komischen Klausurbewertung einen Thread erstellt. Ergebnis war das ich nach der Einsicht eine Note 0,7 Punkte besser als die vorherige bekommen habe. Nun war ich Samstag erneut bei einer Prüfungseinsicht und es war wieder mal einfach unglaublich komisch wie hier bewertet wurde. 1) Ich habe das Gefühl die IUBH wertet nur wortwörtliche Antworten aus dem Script als richtige Antworten bei den offenen Fragen. Beispiel: Eine 6 Punkte Frage. Ich sollte 6 Punkte zu einem Thema Stichpunktartig erklären. Im Script stehen auch genau 6 Punkte beispielhaft. Aber die haben sicherlich kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch neben dem Studium kannte ich mit dem Thema gut aus und wusste das es 20-30 Punkte gibt die ich hier aufzählen konnte. Ich habe also 6 völlig richtige Punkte aufgezählt. Am Ende habe ich nur 3/6 Punkten bekommen. Nur weil eine Antwort nicht im Script steht heißt es nicht das sie falsch ist. Wenn die IUBH so offene Fragen stellt muss sie auch mit einer Vielzahl von Antworten rechnen.Wenn eine Antwort richtig ist hat es dafür auch Punkte zu geben, egal ob dies im Script steht oder nicht. Ich glaube nicht das in einem Masterstudium ernsthaft verlangt wird einfach nur das Script auswendig zu lernen. 2) Es wurde tatsächlich eine komplette Seite mit Lösungen übersehen. Zur Klarstellung: Eine 6 Punktefrage auf Seite 12 der durchnummerierten Seiten. Meine ersten 3 Antworten habe ich direkt unter die Frage geschrieben, meine restlichen 3 auf der leeren Seite 22 der durchnumerierten Seite. Ich habe wohl während der Klausur die Seiten durcheinander gebracht. Ändert aber nichts an der Tatsache das auch diese Seite mit abgegebn wurde im Umschlag und ja auch im Anhang der Klausur ist. Bei der Einsicht sehe ich nun das der Korrekteur angemerkt hat das die restlichen 3 Punkte fehlen (Obwohl die wie gesagt auf einem Blatt weiter hinten waren). Fehler passieren, und ich erwarte von niemandem Fehlerlos zu sein. Aber alleine dieser Fehler hatte zur Folge das ich in meinem 15CP Schwerpunktmodul anstatt einer 2,3 eine 2,7 bekommen hab. Und da diese Note später für Bewerbungen auch die wichtigste sein wird ist das schon sehr sehr ärgerlich. Ich frage mich auch nun was die IUBH jetzt damit macht. Ganz theoretisch hätte ich auch während der Einsicht die fehlenden Punkte auf eine leere Klausurseite schreiben können (Zeitlich allerdings kaum möglich). Aber das ein Korrekteur einfach Seiten übersieht darf ja nicht dem Studenten zur Last gelegt werden. Tatsächlich finde ich auch die Bewertung der 18 Punkte Fragen (18 Minuten) fragwürdig. Ich habe nun schon mehrfach gelesen das meine Antworten nicht ausführlich genug sind. Ich studiere etwas kaufmännisches und ersten Gebot ist es hier effizient und ökonomisch zu arbeiten. Wenn ich meinen Standpunkt in 10 Minuten und einer halben Seite völlig verständlich klarmachen kann ohne einfach noch zusätzlich 8 Minuten und eine halbe Seite rumzuschwafeln ohne Mehrwert (weil es ja eine 18 Punkte Frage ist), dann sollte dies keine Strafpunkte geben. In einer Masterarbeit wird rumschwafeln einfach um Seiten zu füllen auch bestraft. Bei einer 18 Punkte Frage in einer Klausur ist dies aber anscheinend gefordert. Naja ich schau mal was da jetzt bei rumkommt. Ich kann aber nur erneut euch raten lieber einmal zu viel zur Einsicht zu gehen als zu wenig.
  3. Falls es hier noch jemanden interessiert. Die IUBH hat mir hier sehr freundlich geholfen und mir mitgeteilt das ich die Prüfung wiederholen kann. Es scheint aber wohl so als ob dies nicht ein automatisierter Prozess ist. Hätte ich mich nicht gemeldet wäre die Prüfung wohl so gewertet worden. Studenten in der selben Situation müssen sich demnach an das Prüfungsamt wenden. Hier muss manuell etwas angepasst werden.
  4. Hey danke das du dir Zeit genommen hast. Naja ein offizieles "streichen lassen" der Note gibt es ja nicht. Sie wird halt bewertet als hätte ich nix gewusst, weil ich eben alles durchgestrichen habe um sicherzustellen das ich auch wirklich durchfalle. Wahrscheinlich bin ich der erste Student der das Prüfungsamt darum bittet in diesem Modul durchzufallen bzw. es noch nicht final bestanden zu haben haha
  5. jup mehr kann ich da grade nicht machen. Finde aber nach mehrmaligem Durchlesen der Prüfungsordnung, das die ja schon recht Eindeutig geschrieben ist. Sinngemäß sagen 2 Absätze das eine nicht bestandene Teilmodulprüfung 2mal wiederholt werden kann bzw. eine Modulnote erst erechnet wird wenn alle Teilmodulprüfungen mit mindestens Ausreichend bestanden wurden. Weiß jetzt ehrlich gesagt nicht was ich da noch falsch verstehen könnte haha
  6. soo jetzt habe ich mal in die Prüfungsordnung geguckt, Leider ist das alles sehr sehr schwammig. Wichtige Passagen sind z.b.: "Im Falle eines Nichtbestehens einer Modul-/Teilmodulprüfung dürfen nachstehende Prüfungsleistungen in folgender Anzahl wiederholt werden. Abschlussprüfung 2mal. Fortlaufende Prüfung 2mal" Sagt ja im Prinzip das eine nicht bestandene Teilmodulprüfung wiederholt werden darf. Oder sehe ich das falsch? Weiterhin noch: "Bei Teilmodulprüfungen auf Teilmodulebene wird die Modulnote erst berechnet wenn sämtliche Teilmodulprüfungen entweder mit mindestens "Ausreichend" bestanden oder entgültig nicht bestanden sind" Auch das ist doch eigentlich recht eindeutig oder? Ich habe eben nicht sämtliche Teilmodulprüfungen mit mindestens "Ausreichend" bestanden, sondern nur 2 von 3.
  7. häh? Es hätte ja wohl sehr gut sein können das hier im Forum schonmal jemand ähnliche Probleme hatte bzw. schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat. Warum sollte ich also nicht Fragen? Wenn jemand schreibt das er ohne Probleme schonmal eine nicht bestandene Teilprüfung wiederholt hat, brauch ich nunmal nicht mit Angst in der Buxe bis Montag warten. Es geht hier halt um den unterschied von einer 2,0-2,3 zu einer 4,0 in meinem Hauptschwerpunkt in dem ich später gerne Arbeiten möchte.
  8. Im Modulhandbuch steht das jeder Kurs mit 33,33% gewichtet wird. Das ganze Modul hat insgesamt 15 ECTS. Naja die Frage ist, warum sollte das bei den zweimal 5 ECTS Modulen anders gehandhabt werden als bei den dreiteiligen 5 ECTS. Es ist halt auch eher unglücklich das in ziemlicher großer und offensichtlicher Form darauf hingewiesen wird, dass bei den zweiteiligen 5 ECTS Modulen beide Teilprüfungen bestanden werden müssen (Obwohl es quasi wie eine einzige Klausur gehandhabt wird). Und dann aber bei den dreiteiligen 5 ECTS Modulen etwas völlig anderes gilt (es können auch nicht bestandene Teilprüfungen zum bestehen des Moduls führen) was dann aber nur irgendwo versteckt in der Prüfungsordnung steht (Obwohl diese 3 Teilprüfungen völlig unabhängig von einander abgelegt werden und sogar verschiedene Prüfungsformen haben). Falls dies so der Fall ist.
  9. tja da mal irgendwas drüber zu finden ist nicht so einfach. In meinem Studienablaufplan habe ich folgendes gefunden: "Ein Modul mit zwei Kursen besteht aus einer Einführung und einer Vertiefung. Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, musst Du sowohl die Einführung als auch die Vertiefung des Moduls erfolgreich im Rahmen einer Modulprüfung bestehen." Würde ja eher bedeuten das man beide Teilprüfungen bestehen muss. Ob das aber auch für Module mit mehr als 2 Modulprüfungen gilt?
  10. Hey liebe Mitstudenten, ich hoffe ihr könnt mir hier vielleicht weiterhelfen. Um das schonmal zu sagen, das Prüfungsamt wurde bereits gefragt. Aber durch das Wochenende werde ich wohl vor Montag keine Antwort bekommen. Und das lässt mir grade absolut keine Ruhe. Ich befürchte irgendwie das ich mir meine Note meines großes Schwerpunktes im Master durch ein riesigen Irrtum komplett zerhauen hab. In Kurzform. Das Modul setzt sich auch 3 Kursen zusammen. 1 Fallstudie, 1 Seminararbeit, eine Prüfung. Die erste Fallstudie wurde sehr gut bewertet. Die Seminararbeit wurde abgegeben mit einem solala (Aber noch oken Gefühl). Die Prüfung ist nicht schwer und man kann sie auch gut bestehen. Ich wurde aber so ein bisschen auf dem falschen Fuß erwischt. Es hätte wohl zu einer 3,3 oder 3,7 gereicht. Aber da es mein Schwerpunkt ist und die Prüfung auch ein recht einfaches Thema darstellt, wollte ich so eine durchschnittliche Note nicht haben. Ich habe also einen Fehlversuch hingenommen und die Prüfung ungültig gemacht (Alles durchgestrichen). Ist jetzt nichts ungewöhnliches und haben viele viele während meines Studienlebens gemacht. Als die Note für diese Prüfung eingespeißt wurde, war auch ein Anmelden zur Wiederholungsprüfung möglich. Der Kurs wurde mir als "anzumeldende Prüfungen" angezeigt. Da ich mir über das genaue Datum meines Wiederholungsversuch noch nicht sicher war, habe ich mich aber erstmal noch nicht fest zur Prüfung angemeldet. In dieser Zeit kam auch die Note der Seminararbeit. Mit 3,0 eher dürftig. Aber durch die Wiederholungsprüfung ist insgesamt noch eine gute Modulnote möglich....... So dachte ich. Urplötzlich wurde mir der Kurs nicht mehr als Wiederholungsprüfung angezeigt. Es ist keine Anmeldung mehr möglich. Im care wurde die gesamte Modulnote eingespeißt. Jetzt verfolgt mich natürlich ein katastrophales Gefühl. Nämlich das überhaupt garkeine Wiederholungsprüfung mehr möglich ist. Sondern das diese durchgefallene Prüfung auch so in die Gesamtnote einfließt. Dadurch das ich die Prüfung ungültig gemacht habe sind es natürlich auch 0/100 Punkten geworden. Das heißt trotz einer 1,7 und einer 3,0 ist meine Gesamtnote eine absolut miserable 4,0!!!! Ich bin gerade wirklich kurz vorm heulen. Mir war bewusst das eine Klausur die aus 2 Teilklausuren besteht, die gleichzeitig geschrieben werden, zusammengerechnet werden. Also das man das Modul bestehen kann trotz man in einer Teilklausur durchgefallen ist. Aber ich muss gestehen das ich nicht auch nur 1 Sekunde darüber nachgedacht habe, das das bei der Mischform Fallstudie, Seminararbeit und Klausur ebenfalls so ist. Oh man das kann doch nicht wahr sein. Ist das jetzt wirklich so? Warum wurde mir im care denn erst noch die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung angezeigt?
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