Ich weiß nicht, ob das in einem der Kommentare schon angesprochen wurde, aber: Nach dem Master hat man ja die Approbation. So wie ich das verstanden habe, darf man dann auch sofort behandeln. Nur ohne die Weiterbildung bekommt man keinen Kassensitz. Das bedeutet doch, dass ich freiwillige Zahler und Privatpatienten sofort nach dem Master behandeln darf? Ich meine, dass Ärzte nach der Approbation das auch dürfen. Die Fachweiterbildung (bei Psychotherapeuten und Ärzten) dient der speziellen Qualifikation und ist eine Voraussetzung für die Abrechnung mit den GKV. Selbständiges Behandeln darf man doch auch ohne Weiterbildung=?