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Elliot

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  1. Ich wohne im Bereich Bremen. Aber danke für das Angebot! Ich habe vorher eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht und arbeite in diesem Zuge schon seit 2014 in der Kinder- und Jugendhilfe im stationären Brereich. Ich bin also keine ungelernte Kraft in dem Sinne. Da ich jetzt während des Studiums weiterhin als Erzieherin im stationären Bereich der Jugendhilfe arbeite ist, wie schon gesagt, meine Hoffnung,dass ich das irgendwie mit dem Praktikum zusammen bringen kann. Wir haben bei uns in der Gruppe jedes Jahr ein*e Anerkennungspraktikant*in der Hochschule Bremen. Das wird immer vergütet bei Vollzeit mit den etwa 1826 brutto (plus Zuschläge).
  2. Gehalt im Anerkennungsjahr für Soziale Arbeit Wenn du nach dem Studium dein Anerkennungsjahr zum Staatlich anerkannten Sozialarbeiter absolvierst, hast du auch Anspruch auf ein Gehalt. In den Bundesländern, in denen es kein Anerkennungsjahr mehr gibt, wird häufig allerdings keine Vergütung für das Praktikum gezahlt. In den Bundesländern, in denen man das Anerkennungsjahr noch braucht, ist ein Gehalt aber Pflicht. Auch hier gibt es im öffentlichen Dienst einen Tarifvertrag. Praktikanten mit dem Berufsziel Sozialarbeiter bekommen hier nach TVöD – SuE seit dem 01.03.2019 ein Gehalt von 1.826 Euro brutto pro Monat. (https://www.soziales-studieren.de/berufe/sozialarbeiter-gehalt/)
  3. Hierbei handelt es sich, soweit ich das überblicken kann, um reguläre Praktikas während des Studiums. Das Anerkennungspraktikum wird normalerweise nach einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit absolviert und wird demnach auch anders bezahlt. Gehalt im Anerkennungsjahr Studierende, die nach dem Bachelor noch ein Anerkennungsjahr zum/r staatlich anerkannten Sozialpädagogen/-in absolvieren müssen, haben einen Anspruch auf eine Vergütung. Dieser Anspruch gilt aber auch nur in den Bundesländern, in denen es verpflichtend ist. Sozialpädagogen/-innen, die ihr Anerkennungsjahr im öffentlichen Dienst machen, werden nach Tarif bezahlt und können mit einen monatlichen Bruttolohn von 1.826 Euro rechnen. (https://www.medi-karriere.de/medizinische-berufe/sozialpaedagoge-gehalt/) Komischerweise wird an der IU das Anerkennungspraktikum während des Studiums gemacht. Vielleicht deshalb der Unterschied....
  4. Hallo! Danke für die schnellen Antworten! Leider kann ich mir bei der IU meine Berufserfahrung als Erzieherin nicht anerkennen lassen. Jede*r muss das volle Anerkennungspraktikum absolvieren. Ich weiss, dass Anerkennungspraktikant*Innen der Sozialen Arbeit von anderen Hochschulen ein Nettogehalt von etwa 1300euro (Vollzeit) bekommen. In den FAQ's der IU hierzu steht allerdings,dass eine Vergütung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Sie empfehlen aber eine Verhandlungsbasis von 500-600euro pro Monat. Deshalb hoffe ich,dass ich einfach als Erzieherin weiter arbeiten kann und diese Arbeit mit meiner jetzigen Vergütung auch als Praktikum anerkannt wird. Aber klar,ich werde mich einfach an die IU richten und direkt nachfragen... Viele Grüße!
  5. Hallo! Ich studiere gerade Soziale Arbeit an der IU. Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, muss ich innerhalb der Studienzeit ein Praktikum über 600 Stunden an mindestens 100Tagen absolvieren. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung. An regulären Hochschulen wird ja ein Anerkennungspraktikum auf jeden Fall vergütet. Ich arbeite neben dem Studium als Erzieherin im Kinder- und Jugendnotdienst. Könnte ich vielleicht meine Arbeit als Erzieherin hier auch als Praktikum anerkennen lassen? Hat da vielleicht jemand schon Erfahrungen gemacht? Danke und viele Grüße!
  6. Danke für die schnelle Antwort! Ich habe gerade dem Prüfungsamt eine Mail geschrieben und den Vorfall beschrieben. Mal sehen, wie es weiter geht 😊
  7. Hallo! Ich hab gestern eine Online Klausur an der IU geschrieben, bei der ich eine Gesetzessammlung im PDF-Format nutzen konnte. Man konnte sich auch für die Klausur Lesezeichen ins Dokument einfügen. Das hab ich auch gemacht. Jetzt hab ich hinterher erst mitbekommen, dass man diese Lesezeichen nur mit Paragraphenzahlen (z.B. §23 GG) betiteln darf. Ich hab mich blöderweise nicht richtig informiert und hab die Lesezeichen mit Worten betitelt (z.B. "Verschwiegenheitspflicht"). Eine Kommilitonin hatte mich hinterher drauf hingewiesen. Das ärgert mich richtig, dass ich da so blöd war. Vor allem, weil ich die Sammlung auch eigentlich gar nicht gebraucht hätte. Nun meine Frage: würdet ihr von euch aus den Fehler beim Prüfungsamt bescheid geben (vor allem auch, damit ich die Klausur zeitnah nochmal schreiben kann und nicht erst in ein paar Monaten) oder würdet ihr drauf hoffen, dass einfach nichts weiter passiert? Viele Grüße!
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