Hatte der Personaldienstleister dir fest den Job zugesagt? Denn ein Arbeitsvertrag kann ja auch mündlich geschlossen werden. Somit sollte es kein Problem sein, da noch 3 Monatsgehälter einzuklagen, die dir sicherlich helfen würden. Auf einen Job über den Personaldienstleister würde ich dann aber nicht mehr hoffen. Vielleicht schreiben die Juristen hier noch was dazu...
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Hatte der Personaldienstleister dir fest den Job zugesagt? Denn ein Arbeitsvertrag kann ja auch mündlich geschlossen werden. Somit sollte es kein Problem sein, da noch 3 Monatsgehälter einzuklagen, die dir sicherlich helfen würden. Auf einen Job über den Personaldienstleister würde ich dann aber nicht mehr hoffen. Vielleicht schreiben die Juristen hier noch was dazu...