Emily Strange
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Beiträge von Emily Strange
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Du findest alle Unterlagen auf der Webseite unter Downloads.
Ohne Anerkennung: 5 ECTS in 90 min
Mit Anerkennung Grundlagen: 2 ECTS 45 min
Die Unterteilung macht natürlich Sinn damit man überhaupt in beide Teile aufsplitten kann für die die es eben anerkannt bekommen. Für alle anderen gilt 1 Modulklausur bestehend aus Teil 1 und 2. Und zwar in jedem Modul.
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Ja das ist immer Pflicht und ist ebenfalls im Modulablaufplan erklärt.
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Na weil Module die aus 3 und 2 bestehen an einem Tag für 5 in 90 min geschrieben werden müssen?
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Gibt es überhaupt 3 ECTS Prüfungen? Wäre mir neu.
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vor 20 Stunden, fresh_dumbledore schrieb:
Dauern die Klausuren für die 3 und 2 ECTS Module eigentlich beide 45 Minuten?
Gibt es irgendwelche Anlaufstellen, wo man sich um Lern-Zusammenfassungen von anderen Studenten bemühen kann?
Wissenschaftliches Arbeiten ist eine Hausarbeit und wird natürlich benotet, man muss also eine Prüfungsleistung abliefern.
5 ECTS 90 min
2 ECTS 45 min
Diese Infos stehen alle in deinem Modulablaufplan welchen man sich doch schon mal durchlesen sollte und zwar am besten vor Modulstart.
Zusammenfassen ist eine effektive Lernmethode und die sollte man zumindest zu Beginn mal selbst durchgeführt haben bevor man sofort das "all you can get" Programm fährt.
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vor 10 Stunden, Markus Jung schrieb:
Bitte denkt daran, dass es hier im Thema um die Anerkennung von Vorleistungen durch die IUBH geht. Für Diskussionen zu anderen Anbietern oder einen Vergleich zur Entscheidungsfindung bitte neue Themen im passenden Forum aufmachen (zum Beispiel zur FOM oder im allgemeinen Forum).
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Bei fb gibt es gute aktive Gruppen. Dort erfolgt ein guter Austausch. Finde schon dass das lohnt.
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Bist du bei fb?
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Erster zu sein ist eben nicht immer gut.
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Wäre auch schwer alles abzudecken.
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Die Anzahl der Seiten spielt doch keine Rolle wenn man die "Knicktechnik" nutzt.
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Ich war spontan ohne Termin im Pfarramt und bekam alles kostenlos erledigt. Inkl Kopien die vom Amt selbst erstellt wurden wegen Echtheit des Originals. Manchmal lohnt der Gang zur Kirche
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vor 22 Minuten, SirAdrianFish schrieb:
Interessant finde ich auch die Frage, warum es nicht möglich ist, sich an einem der vielen Prüfungsorte der IUBH, die benötigten Dokumente, vor Ort "beglaubigen" zu lassen.
Weil die IUBH dir das nicht beglaubigen darf? Zudem sind die Prüfungsstandorte lediglich Prüfungszentren zum Ablegen der Prüfungen. Mehr nicht. Verstehe ehrlich gesagt das Problem dahinter nicht. Jede Hochschule verlangt beglaubigte Kopien. Knick oben in die Ecke, Stempel drauf. Fertig. Weder teuer noch stressig.
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vor 13 Minuten, Ida_Pfeiffer schrieb:
Frieden?
Wir hatten nie was anderes.
Durch den link der zum IUBH Dokument führt wollte ich einfach zeigen dass die IUBH wie sehr viele andere Hochschulen auch Beglaubigungen durch Kirchenämter mit Dienstsiegel und persönlicher Unterschrift des jeweiligen Pfarrers akzeptiert. Ob die eigene Stadt dies jedoch tut muss natürlich jeder selbst prüfen.
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vor 8 Stunden, Emily Strange schrieb:
Es gelten aber zusätzlich Landesgesetze. In Hamburg geht es zB nicht.
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Amtlich beglaubigen können stets nur siegelführende Behörden, weil das Dienstsiegel nach § 33 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG zur Rechtswirksamkeit einer amtlichen Beglaubigung erforderlich ist. Ohne Siegel ist eine amtliche Beglaubigung nichtig. Zu den siegelführenden Stellen gehören insbesondere Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Ortsgerichtsvorsteher in Hessen (§ 13 OGerG) und die Ratschreiber in Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 4 LFGG) sowie Ortsbürgermeister und Gemeindeverwaltungen in Rheinland-Pfalz (§ 2 BeglG), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Behörden, Polizei, Gerichte oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
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vor einer Stunde, Ida_Pfeiffer schrieb:
Dann ist es entweder so, dass die IUBH einige der wenigen Hochschulen ist, die keine amtliche Beglaubigung verlangt, oder es nicht aufgefallen ist
Ähm. Nein. Kirchen verfügen über ein Amtssiegel. Daher völlig legitim. Siehe link.
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vor einer Stunde, Ida_Pfeiffer schrieb:vor einer Stunde, Ida_Pfeiffer schrieb:
Wenn es für eine Universität oder Hochschule ist werden sie bei den Städten zweckgebunden, d.h. dann z.B. nur zur Einsendung bei der IUBH kostenfrei beglaubigt. Die Beglaubigung durch Kirchen hat leider bei diesen Dingen nicht die ausreichende Anerkennung.
Nein das stimmt so nicht da ich es genau so gemacht habe.
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In Kirchenbüros bekommt man sie manchmal sogar gratis.
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Nein soweit ich weiß werden Anträge nur mit beglaubigten Kopien bearbeitet. Diese bilden ja die Grundlage für die Anerkennung.
Eine grobe Einschätzung kannst du evtl selbst vornehmen anhand der pauschalen Anerkennungen.
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Ich habe alles vor Anmeldung ohne Probleme prüfen lassen. Auf der Webseite finde ich nix bzgl Anerkennung geht nur mit sofortiger Immatrikulation.
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So funktioniert der Ablauf der Anerkennung vor Studienstart
1 Antragsformular für die Anerkennung von Vorleistungen downloaden
2 Check, ob es für Deine Aus- bzw. Weiterbildung bereits eine pauschale Anerkennung gibt
3 Antragsformular komplett ausfüllen (bei pauschaler Anerkennung entfällt das Ausfüllen der Mitte des Antrags)
4 Antrag zusammen mit beglaubigten Kopien Deiner Unterlagen an uns schicken
5 Nach abschließender Prüfung erhältst Du von uns einen Anerkennungsbescheid per E-Mail
6 In Dein gewünschtes Fernstudium einschreiben und mit ggf. verkürzter Studienzeit und reduzierten Gebühren startenUnser Leitfaden, den Du ebenfalls downloaden kannst, führt Dich Schritt für Schritt durch den Anerkennungsprozess."
Klausuren an der IU
in IU Internationale Hochschule
Geschrieben
Sehe ich auch so. Seitenzahlen sagen wenig über den Lernaufwand aus.