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feu-insider

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Beiträge von feu-insider

  1. Am 18.1.2023 um 18:41 schrieb Kamasu:

    Fragen:
    1. Kann ich auch den 90 ECTS weg gehen, wenn ich mit 300+ ECTS aus insg. 2 Bachelorstudiengängen rausgehe? 2x 180ECTS aus Bachelorstudiengängen (beide Anerkannt)
    2. Ich hab bereits gesehen, dass jemand nach so wenig Mathe wie möglich gefragt hat. Ich will was Ähnliches fragen: Hat jemand versucht so viele Wahlpflichtmodule zu belegen, dass man möglichst wenige Klausuren ablegen muss? Wäre örtlich die größte Flexiblität für mich. 
    3. Wird man bei Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls exmatrikuliert?

    Ähhh?????

    Meine Anwort auf deine Fragen:

    Frage 1 : Ja/Nein

    Frage 2 : Ja/Nein

    Frage 3 : Ja/Nein

     

    Alles klar?

  2. Am 31.10.2022 um 15:32 schrieb whoever:

    Das stimmt. Durch das neue Preismodell erkennt man es nicht. Erst wenn einem die alten Preise bekannt waren.

    Was wohl gewohlt war von der Hochschule.

    Viel wichtiger wäre wohl die "AGB`s" zu lesen, und vor der Unterschrift sich mal mit einem Fachanwalt zu beraten (da ist dann guter Rat (wo finden?) teuer) .

    Mein pers. Eindruck:

    "Denen geht es nur ums Kohle machen!"
     

     

     

  3. Hmmm, irgendwie sind sie doch alle "sehr gut"!

     

    Worin liegt jetzt der springende Punkt das eine Hochschule 5.0 hat und die andere 4.5?

     

    Was haben die Bewertungen den für einen Wert? (Für die Hochschulen, die ja damit dann auch werben!)

    Wie korrelieren die Bewertungen mit den "Erfolg" der Studenten?

     

    Gibt es empirische Auswertungen?

    Wurden Fake-Bewertungen sicher herrausgerechnet?

     

    Warum die Fragen?

    Weil die Hochschulen ja  durch die Zulassung durch die ZFU einen Mindesstandart einhalten müssen. (O.k ob sie dies dann machen ist wieder eine andere Geschichte.)

    Also zumindestens bieten sie ja alle  zwangsweise das "Gleiche" an hinsichtlich:

    “Unterricht und Konzept”

    “Inhalt und Materialien”

    “Betreuung und Organisation”

     

     

     

    Bei mir pers. weckt die Liste einen gewissen Argwohn, bzgl. der tatsächlichen  Qualität der Anbieter!

     

    Ich kann mich ja auch irren! (vs. Sam Hawkins: "Wen ich mich nicht irre!"

     

     

     

     

     

  4. Am 28.12.2022 um 23:06 schrieb Alanna:

    Ich verstehe nicht, welche Fälle du hier meinst. Ich würde mal davon ausgehen, dass jemand, der ein Studium an einer bestimmten HS beginnt und dann selbst wieder beendet, bevor er dort den Abschluss erlangt hat, als "Abbrecher" gilt.

    Weil der "Abbrecher" den du beschreibst kein Abbrecher ist! Er hat halt sein Studium ohne Abschluß beendet!

    Eine niedrige "Abbrecher"-Quote  ist halt Zielvorgabe jeder Hochschule. Eine Kennzahl mit der die Qualität der Betreuungsleistung der Hochschule zum Ausdruck gebracht wird.

    Deshalb werden nur "Abbrecher" erfaßt die man als "Abbrecher" erfassen will!

    Den eine der Begründungen der Bolonga-Reform war ja die "Abbrecher"-Quote sollte daduch gesenkt werden.

     

    Naja, und wenn die Quote nicht paßt wird sie halt passend gemacht!

     

    Unter Umständen halt auch dadurch dass alle das Gleiche Wort "Abbrecher"  nutzen, nur halt das "wording" nicht ganz 1:1 gleich ist. Wobei man beim "wording" schon wieder aufpassem muß! "wording" wird neuerdings schon mal im Sinne von "framing" verwandt.

     

    Dein "Ich würde mal davon ausgehen," bringt dein "wording" zum Ausdruck!

    Deine persönliche Definition vom Begriff "Abbrecher". Die muß aber nicht die der amtlichen "Zähler" sein!

  5. Am 29.12.2022 um 18:50 schrieb polli_on_the_go:

    Am Ende wird man maximal Richtwerte bekommen, vor allem da die Hochschulrn untereinander ja keine Daten austauschen.

    Was wohl den Hochschulen Recht und der Verwaltungsbürokratie Billig ist.

    Was zum lesen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Studienabbruch

    Nach wiki kann ich nie und nimmer ein Studienabbrecher werden, weil ich ja mein "Erststudium" erfolgreich abgeschlossen habe! Auch wenn ich danach zig. Studiengänge anfangen würde und davon keinen abschließe würde. Ich  trotzdem kein "Abbrecher" werden können, never never never!

    Auch nicht schlecht was der oberste Bay. Rechnungshof dazu meint:

    https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2019/wissenschaft-und-kunst/975-tnr-52-studienabbrueche.html

     

    Ja, es ist halt einfach zu schwer um  ein Studienabbrecher zu werden!

  6. vor einer Stunde schrieb Alanna:

     

    Ich verstehe nicht, welche Fälle du hier meinst. Ich würde mal davon ausgehen, dass jemand, der ein Studium an einer bestimmten HS beginnt und dann selbst wieder beendet, bevor er dort den Abschluss erlangt hat, als "Abbrecher" gilt. Das sagt ja nichts über die Gründe des Abbruchs - Unzufriedenheit, Änderung der Ziele/persönlichen Rahmebedingungen, Hochschulwechsel, Angebot des Traumjobs auch ohne Abschluss etc. - bzw. über die Leistungen während des Studiums aus.

     

     

    Es geht halt einfach um die Definition!

    Man sollte sich schon mal im klaren sein was alles in der Diskussion bzgl. Abbrecherquote  an wiedersprüchlichen Sachverhalte in einen Topf geworfen wird.

    Unter Abbrecher werden auch die "zwangsexmatrikulierten" (durch die Hochschule) geführt. Da ist dann nix mit "ich hab mich anders entschieden"!

    Für ein erfolgreiches Studium sind 2-3 bestandene Prüfungen ausreichend um in der Statistik der Wissenschaftsbürokratie als "Erfolg" geführt zu werden.

    Was ist mit den Abbrechern einer Hochschule die dann an einer anderen Hochschule den Abschluß in der gleichen Studienrichtung machen? Sind das Abbrecher oder vllt Teilweise Abbrecher oder vllt. erfolglose Abbrecher oder gar  vllt.  echte Hochschulabsolventen?

    Um "Akademiker" zu werden reicht laut WIKI es aus wenn man an einer akademischen Hochschule studiert hat. Man braucht noch nicht mal einen (irgendwie gearteteten) akademischen Grad erreicht zu haben!

    Beim Abbruch wäre man eine Akademiker trotz fehlenden akademischen Grades.

    Um zum Schluß zu kommen:

    Es gibt offenbar keine Basis aufgrund der man von Abbrechern sprechen kann! Eher hält sich eine diffuse Sichtweise was man für einen "Abbrecher" hält.

    (Das ist offenbar auch gewollte von berufenen Stellen!)

     

     

     

     

     

  7. Erst mal müßte der Begriff "Abbrecher" sauber definiert werden!

    Daneben gibt`s ja auch die erfolgreichen Studierenden die ohne Abschluß die Hochschule verlassen.

    Das Problem an sich ist wohl die nicht genannten Rahmenbedingungen die ein Fernstudium (entgeltlich) leisten muß um eine ZFU Zulassung zu erhalten. Viel ist es ja nicht was ein Fernstudiengang (ZFU) an Leistungen gg. den Fernstudenten beinhalten muß.

  8. vor 2 Stunden schrieb polli_on_the_go:

    Da hast du bestimmt einen Beispielbeleg.

     

    Denn ad hoc ist mir keine aktuelle solche Broschüre bekannt, weder in print noch im Intranet. Aber hab jetzt auch nicht bis in die tiefen gegraben.

     

    Ansonsten war es ja ein Marketinbeitrag, der bei dem dann darauf folgenden Backlash eben auch schon entfernt wurde und somit auch wenn das Internet nichts vergisst im Grunde doch schon wieder kalter Kaffee ist.

     

    Wg. Studiengängen einfach auf die Seite der Agentur für Arbeit gehen und mal Studiengänge listen lassen.

     

    Solche Liste wie die der IU können nach ganz eigenen Kriterien zusammengesellt werden.

    z.B.

    Kein NC = muß einfach sein, jeder darf anfangen!

    Abbrecher quote gering = fast jeder schafft`s!

    Regelstudienzeit kurz = da läuft`s zakzak, kann ja wohl nicht kompliziert sein!

    Eintrittshürden niedrig = jeder fast jeder darf da anfangen, kann ja wohl nicht so anspruchsvoll sein!

     

    Man bildet Mythen über Studiengänge.

    (Mythos ist etwas nicht hinterfragt wird, was also allgemeingültig als wahr angenommen wird)

    Es wirt halt vieles mythologisiert, da werden Studiengänge wie Medizin oder Jura als schwer bezeichnet.

    Mathematik oder Physik genauso.

    Aber wer sich z.b. Jura nimmt.

    Für Jura wird überrall eine allgemeine Hochsschulreife verlangt.

    Objektiv braucht man für  das Jurastudium aber  nur eine wachen Verstand, Deutschkenntnis (schreiben lesen) man sollte vllt älter als 15 Jahre sein und (ganz wichtig) noch lebendig sein!

     

     

     

  9. Am 9.12.2022 um 15:54 schrieb DerLenny:

    Das IU Magazin präsentiert die 10 leichtesten Studiengänge.

    https://www.iu.de/magazin/leichteste-studiengaenge//

     

    1. Medien- und Kommunikationswissenschaften

    2. BWL

    3. Pädagogik

    4. Soziale Arbeit

    5. Social Media

    6. Online Marketing

    7. Kommunikations- oder Mediendesign

    8. Germanistik

    9. Politikwissenschaften

    10. Journalismus

     

    Die Liste basiert auf "unserer Einschätzung des allgemeinen Tenors." Ich bin mir nicht sicher, wie "allgemeiner Tenor" und "unsere Einschätzung" zusammen passen. 

    Scheint aber Code für "haben wir uns ausgedacht" zu sein.

     

    Wie seht ihr die Liste?

    Naja, wie gewürfelt oder per "random" aus einen Info-Heft  "Studium" der Agentur f. A. !

     

    Was soll man auch erwarten wenn nach "leichten" Studiengängen gefragt wird.

     

    Warum fehlt den Architektur in der Liste?  Einfache ist es wohl, kaum Mathe oder Physik! Dafür viel Gestaltung und so.

     

    Also so richtig versteh ich die Liste auch ned!

  10. Am 20.3.2022 um 22:54 schrieb Juggler95:

     

    Gerade die FernUni Hagen kann man als Benchmark nehmen, weil sie als einzige staatliche Fernuniversität Fernstudiengänge auf Universitätsniveau anbieten. Und die Ansprüche zwischen Uni & Fachhochschule brauchen wir hier nicht zu diskutieren, die sind denke ich jedem mehr oder weniger klar.

    Was bitte die FernUni eigentlich?

    z.B. für die Studenten aus dem "Süden".

    Am 20.3.2022 um 22:54 schrieb Juggler95:

     

    Aber um eine Gewisse Vergleichbarkeit zu gewährleisten: Ob es jetzt die FOM, IU, Fresenius Hochschule, AKAD, Euro-FH etc. macht im Ansehen keinen Unterschied. 

     

     

     

  11. vor 15 Stunden schrieb Juggler95:

    Dass man dadurch wirklich herausfordernde Studiengänge (z.B. im KIT, RWTH Aachen) deutlich herabstuft, wird halt nicht behandelt. Aber das hat das Kultusministerium bereits mit dem Bologna Prozess gemacht, als sie Uni & Fachhochschulabschlüsse gleichgesetzt hat. 

    Ich wäre mal nicht so sicher ob die genannten Hochschulen wirklich  dafür stehen.

    Und die Abschlüsse des Bologna Prozess sollten eigentlich nur den wissenschaftlichen Hochschulen vorbehalten bleiben.

    Ist aber anders gekommen!

     

     

  12. vor 50 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

     

    Genau das ist der springende Punkt! Nur weil Abschlüsse möglich sind, werden sie noch nicht zwingend vom Arbeitsmarkt akzeptiert. Ich habe aber noch von keiner Hochschule gehört, die so etwas systematisch evaluiert.

    Ein grundständiger Master (als grundständiger Studiengang) sollte laut der KMK nicht möglich sein. Aber es scheint wohl der Bedarf zu bestehen ( in den neuen Bundesländern) um mittels des Diplom wieder einen gleichwertigen Abschluß zu schaffen zum Master, der für sich (Diplom) ein grundständiger Studiengang ist.

    Warum der zfh-Verbund nicht einfach den weiterbildenden Masterstudiengang einfach zum Dipl. Studiengang umgewidmet hat, und dann alle Möglichkeiten eines grundständigen Studiengang  zu eröffnen, verstehe ich nicht.

  13. vor 3 Stunden schrieb TomSon:

     

    Ich möchte hier aber auf den Fall Annette Schavan verweisen. Studium aufgenommen, aber kein Examen abgelegt und dann direkt promoviert. Nach Aberkennung des Doktors steht sie ohne Studienabschluss da. Insofern konnte man schon früher ohne abgeschlossenes Studium promovieren. Auch wenn gesagt wird, das besonders befähigte Studierende immer schon direkt promovieren konnten - offensichtlich musste man nicht immer ein fertiges Studium nachweisen oder auch nur nachholen.

    Naja, die Annette! Die konnte sowas ja noch machen, da in den Geisteswissenschaften die Direktpromotion noch bis ca. 2000 möglich waren.

    Studiert hat die aber nicht, da für die Direktpromotion ja kein Studienplan vorgeschrieben war. Hat halt ein paar Vorlesungen besucht in Theologie, Soziologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften. Die war schon während ihres "Studiums" als wissenschaftliche MA tätig. Da konnte sie ja Seminar und Abschlußarbeiten betreuen. Als Betreuer konnte sie sich ja das "geistige" Wissen dieser arbeiten zunutze machen. Wer weis ob die gute Annette nicht diese Arbeitenen mit einen Tacker zusammengenagelt hat, und das als ihre Promotionsarbeit abgab.

     

     

  14. Also so wie ich den Masterstudienplan lese (Fernmaster - Elektrotechnik - Zuverlässigkeitsingenieurwesen | Fernmaster) ist dort für die "Vom Meister zum Master" eine Studienzeit von 6 Semester für den Master vorgesehen. Dazu kommt noch das Vorbereitungssemester mit anschließender Zulassungsprüfung.

    Bei Bewerbern die 210 ECTS aus einen einschlägigen Studium vorweisen verkürzt der Master auf die  "normalen" 4 Semester.

     

    Also ich sag mal der  "Vom Meister zum Master"  mit einer Studienzeit von 6 Semester hat die geforderten 3 Jahre Studienzeit nach den Ingenieurgesetzen. 

    ==> Der Absolvent darf sich dann "Ingenieur" i,S. des Ing. Gesetzes nennen!

    Wobei ich auf diese "Würde" verzichte!

     

    Und da er einen Master-Abschluß hat, hat der "Meister zum Master" alle Laufbahnen des öffentlichen Dienstes offen.

     

     

     

  15. vor 21 Stunden schrieb jedi:

     

    Zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur gibt es ein Ingenieurgesetz. Jedes Bundesland hat eins. Meist sind die Kriterien gleich.

     

    Andere Berufsbezeichnungen wie Techniker, Betriebswirt, Informatiker, Unternehmensberater etc sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen.

    Und?

    Nach DQR hat der Bac.-Abschluß das Level 6, gleich wie Techniker, Meister&Co. und der Master-Abschluß wird  in Level 7 mit  geprüften/ technischen Betriebswirt gleichgesetzt.

    (Nur mal z.B.)

    Was dann im reell gelebten Berufsleben dazu führt, das es einen Betriebsingenieur einen Technikerabschluß hat und  keiner ihn  "Betriebstechniker" nennt! 

    Oder die "Sitte" bei Siemens Leute den Titel  "Oberingenieur" oder "Werkmeister" zu verleihen, ohne das der eine  ein "echter" Ingenieur ist oder der andere einen Meisterabschluß vorweisen kann. Garned zu reden von den "Umweltsicherheits"-Ingenieuren in den Kreisverwaltungen. Ich möchte nicht wissen wer da wirklich im Sinne des Bundes-IngG auch wirklich sich dann Ingenieur nennen darf

     

    Ich selbst hab mich nie als "Ingenieur" bezeichnet, schon weil es mir zuwider ist mit allem möglichen "berechtigten" Trägern  i.S. des BayIngG  in einem Topf zu landen. Da dieser Topf  mit Biologen, Kartographen, Geoökologen etc. reichlich gefüllt ist und ich nicht damit gleichgesetzt werden will.

     

     

     

  16. vor 12 Stunden schrieb jedi:

     

    Die Berufsbezeichnung Ingenieur wird gesetzlich hart geschützt. Natürlich darf sich nicht jeder so nennen, ach die Absolventen nicht. Ich habe den Ing. ja schon. Aber mit Maschinenbau ist der Master eher uninteressant wegen Elektrotechnik.

    Eher nicht, "Ingenieur" kann sich jeder nennen! Auch Diplom Ingenieur scheint kein  "schutzwürdiges" Objekt zu sein. 

    Die Zulassung zu den Ingenieurkammer, da wird dann schon eher nach der Ausbildungsrichtung unterschieden.

    Aber schon bei den Arbeitssicherheitsingenieuren kann fast jeder der einen akademischen Grad aus dem  MINT-Bereich  hat  sich zum ArSi-ing. qualifizieren.

    Also "Ingenieur" an sich ist nicht geschützt, war es aber auch schon vor Bac./Master Zeiten!

  17. Am 15.3.2022 um 02:59 schrieb Juggler95:

    .......

    Generell können Fachhochschulen einen faden Beigeschmack haben, die aufgrund der geringen statistischen Durchfallquoten nicht abzustreiten sind (Z.B Vergleich Fernuni Haagen vs IU). So kommt es öfter vor, dass Studierende, die die Uni nicht schaffen, auf die FH wechseln. Andersrum tritt der Fall kaum ein. Der Geschmack wird durch „privat“ finanzierte FHs wie die IU natürlich nicht besser. 

    .......

    1. Es gibt keine Definition für Durchfallerquoten!

    2. Wer Studienabbrecher ist , ist auch nicht definiert. Die Hochschulen sind ziemlich frei darin diese festzulegen.

    3. Und die FernUni Hagen würde ich definitiv nicht als   Maßstab sehen.

     

    Fast alle Hochschulen in D-land haben auch Studiengänge für die die Studenten "bezahlen".  Deshalb kann man kaum mehr hier groß unterscheiden wie die Qualität zu werten ist anhand von privat vs. staatlich.

    Da muß man schon sich die einzelnen Abschlüsse  genau prüfen, hinsichtlich dessen was man erwarten kann.

     

    Den Dünkel den sich etliche einbilden bzgl. Uni vs FH, den können sich diese dahin stecken wo sie sich min. 2x am Tag  unbesehen hinfassen.

  18. Am 18.3.2022 um 11:32 schrieb brotzeit:

    Normalerweise bin ich nicht so gehässig, aber ein Meister der direkt den Master in Elektrotechnik machen kann, ich lache mich kaputt. Das empfinde ich einfach nur als lächerlich, es fehlen wirklich alle Grundlagen. Wie soll denn jemand aus der Hauptschule, ohne entsprechende Zwischenschritte, im Master klarkommen? Die Frage ist berechtigt, es machen nicht wenige nach der Ausbildung den Meister.

    Durchlässigkeit ist ja was tolles und ich habe selbst davon provitiert, aber man kann es auch damit übertreiben.

    Das sind doch wirklich alles nur noch Weichspülabschlüsse ohne jeden Wert.

    Wer glaubt mit einen Hauptschulabschluß  würde hier einer durchkommen der irrt.

    Es wird nur die Möglichkeit geboten des Zugangs zum Masterstudiengangs. 

    Eben wie auch die Hochschulzugangsberechtigung nicht das gleiche ist wie eine Hochschulreife.

    Diejenigen die es dann trotzdem schaffen mit dem Meisterbrief den Master fertig zu bringen, hatten eventuell auch schon andere Qualifikationen oder haben sich zusätzlich das Wissen angeeignet um den Anforderungen gereicht zu werden.

     

  19. Am 18.8.2017 um 21:31 schrieb andreas1983:

    Und wieso liest man dann überall von der 300 ECTS Richtline (Bachelor + Master).

     

    So hatte ich es wenigstens gelesen, dass es sozusagen Pflicht ist, dass es keinen mit weniger Punkten geben darf.

     

    Und genau deswegen dreht sich doch die Frage, wieso jetzt einer kommt und sein eigenes Süppchen kocht.

    Weil wir in D-land leben. Hier wird jeder doch so erzogen dass er glaubt was er in den Medien liest, hört & sieht sei wie die Stein gemeiselt!

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