Zum Inhalt springen

feu-insider

Communitymitglied
  • Gesamte Inhalte

    29
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von feu-insider

  1. Es blieb mir einfach nix anderes übrig, da ja die Fragestellung alles oder nichts möglich machte.
  2. Ähhh????? Meine Anwort auf deine Fragen: Frage 1 : Ja/Nein Frage 2 : Ja/Nein Frage 3 : Ja/Nein Alles klar?
  3. Was wohl gewohlt war von der Hochschule. Viel wichtiger wäre wohl die "AGB`s" zu lesen, und vor der Unterschrift sich mal mit einem Fachanwalt zu beraten (da ist dann guter Rat (wo finden?) teuer) . Mein pers. Eindruck: "Denen geht es nur ums Kohle machen!"
  4. Naja, so hart würde ich es jetzt auch nicht wieder sagen, hört sich ja nach "gekauften" Ruhm an!
  5. Hmmm, irgendwie sind sie doch alle "sehr gut"! Worin liegt jetzt der springende Punkt das eine Hochschule 5.0 hat und die andere 4.5? Was haben die Bewertungen den für einen Wert? (Für die Hochschulen, die ja damit dann auch werben!) Wie korrelieren die Bewertungen mit den "Erfolg" der Studenten? Gibt es empirische Auswertungen? Wurden Fake-Bewertungen sicher herrausgerechnet? Warum die Fragen? Weil die Hochschulen ja durch die Zulassung durch die ZFU einen Mindesstandart einhalten müssen. (O.k ob sie dies dann machen ist wieder eine andere Geschichte.) Also zumindestens bieten sie ja alle zwangsweise das "Gleiche" an hinsichtlich: “Unterricht und Konzept” “Inhalt und Materialien” “Betreuung und Organisation” Bei mir pers. weckt die Liste einen gewissen Argwohn, bzgl. der tatsächlichen Qualität der Anbieter! Ich kann mich ja auch irren! (vs. Sam Hawkins: "Wen ich mich nicht irre!"
  6. Weil der "Abbrecher" den du beschreibst kein Abbrecher ist! Er hat halt sein Studium ohne Abschluß beendet! Eine niedrige "Abbrecher"-Quote ist halt Zielvorgabe jeder Hochschule. Eine Kennzahl mit der die Qualität der Betreuungsleistung der Hochschule zum Ausdruck gebracht wird. Deshalb werden nur "Abbrecher" erfaßt die man als "Abbrecher" erfassen will! Den eine der Begründungen der Bolonga-Reform war ja die "Abbrecher"-Quote sollte daduch gesenkt werden. Naja, und wenn die Quote nicht paßt wird sie halt passend gemacht! Unter Umständen halt auch dadurch dass alle das Gleiche Wort "Abbrecher" nutzen, nur halt das "wording" nicht ganz 1:1 gleich ist. Wobei man beim "wording" schon wieder aufpassem muß! "wording" wird neuerdings schon mal im Sinne von "framing" verwandt. Dein "Ich würde mal davon ausgehen," bringt dein "wording" zum Ausdruck! Deine persönliche Definition vom Begriff "Abbrecher". Die muß aber nicht die der amtlichen "Zähler" sein!
  7. Naja, mit 38 Jahren sollte man schon wissen was man will, und auch wissen wie man es bekommt oder erreicht. z.B. hättest du ja mal bei der IU nachfragen können wie du trotz deiner "suboptimalen" Ausbildung den Bac. Pflege belegen kannst, bzw. welche "Kompensation" du vllt. erbringen muß damit es doch noch klappt Gibt ja auch solche Studiengänge wo man in Form einer "Bewährung" die HS-Zugangsberechtigung erwirbt und dabei schon "richtig" im Studiengang der Wunsch-Wahl studiert. Irgendwie hast du nicht den richtigen "Biss" den man braucht, um erfolgreich ein Studium zu meistern. Kann mich aber auch täuschen.
  8. Irgendwie "stimmig" ist jetzt das Ganze aber auch wieder nicht?
  9. Naja, dann weist du ja warum es sich auch nicht ändern wird.
  10. Ok, wenn dir deine Zeit und das entgangene "Entgeld" nicht so wichtig ist.
  11. Und warum machst du das? Ich mein die Ausbildung zur Pflegefachfrau. Als geprüfte Krankenpflegehelferin + Berufserfahrung von mehr als 2 Jahren bist du doch gleichwertig zu einem Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau. Nach DQR wird die "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" in Niveau 4 eingeordnet, die Pflegefachfrau wird auch dort eingeordnet. Dir steht im jedem Fall schon jetzt der Weg in die nächste Qualifikationsstufe (EQR 5 oder 6) offen => z.B. Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen. Also so richtig verstehe ich deine Planung einfach nicht? Gibt`s dafür eine trifftige Begründung?
  12. Hmm, wie wäre es mal eine Ausbildung/Weiterbildung ( staatlichen Vorgaben entsprechend nach §§ 71 Abs. 3 und 113 SGB XI ) zu machen. Die dich für den Bereich"Praxisanleitung und Pflegedienstleitung machen" qualifiziert? Sowas wird im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ~ EQR in der Niveaustufe 6 eingeordnet. Von da aus sollte die Aufnahme eines Studiums möglich sein. Schon mal über so einen Weg nachgedacht?
  13. Was wohl den Hochschulen Recht und der Verwaltungsbürokratie Billig ist. Was zum lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Studienabbruch Nach wiki kann ich nie und nimmer ein Studienabbrecher werden, weil ich ja mein "Erststudium" erfolgreich abgeschlossen habe! Auch wenn ich danach zig. Studiengänge anfangen würde und davon keinen abschließe würde. Ich trotzdem kein "Abbrecher" werden können, never never never! Auch nicht schlecht was der oberste Bay. Rechnungshof dazu meint: https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2019/wissenschaft-und-kunst/975-tnr-52-studienabbrueche.html Ja, es ist halt einfach zu schwer um ein Studienabbrecher zu werden!
  14. Es geht halt einfach um die Definition! Man sollte sich schon mal im klaren sein was alles in der Diskussion bzgl. Abbrecherquote an wiedersprüchlichen Sachverhalte in einen Topf geworfen wird. Unter Abbrecher werden auch die "zwangsexmatrikulierten" (durch die Hochschule) geführt. Da ist dann nix mit "ich hab mich anders entschieden"! Für ein erfolgreiches Studium sind 2-3 bestandene Prüfungen ausreichend um in der Statistik der Wissenschaftsbürokratie als "Erfolg" geführt zu werden. Was ist mit den Abbrechern einer Hochschule die dann an einer anderen Hochschule den Abschluß in der gleichen Studienrichtung machen? Sind das Abbrecher oder vllt Teilweise Abbrecher oder vllt. erfolglose Abbrecher oder gar vllt. echte Hochschulabsolventen? Um "Akademiker" zu werden reicht laut WIKI es aus wenn man an einer akademischen Hochschule studiert hat. Man braucht noch nicht mal einen (irgendwie gearteteten) akademischen Grad erreicht zu haben! Beim Abbruch wäre man eine Akademiker trotz fehlenden akademischen Grades. Um zum Schluß zu kommen: Es gibt offenbar keine Basis aufgrund der man von Abbrechern sprechen kann! Eher hält sich eine diffuse Sichtweise was man für einen "Abbrecher" hält. (Das ist offenbar auch gewollte von berufenen Stellen!)
  15. Erst mal müßte der Begriff "Abbrecher" sauber definiert werden! Daneben gibt`s ja auch die erfolgreichen Studierenden die ohne Abschluß die Hochschule verlassen. Das Problem an sich ist wohl die nicht genannten Rahmenbedingungen die ein Fernstudium (entgeltlich) leisten muß um eine ZFU Zulassung zu erhalten. Viel ist es ja nicht was ein Fernstudiengang (ZFU) an Leistungen gg. den Fernstudenten beinhalten muß.
  16. Wg. Studiengängen einfach auf die Seite der Agentur für Arbeit gehen und mal Studiengänge listen lassen. Solche Liste wie die der IU können nach ganz eigenen Kriterien zusammengesellt werden. z.B. Kein NC = muß einfach sein, jeder darf anfangen! Abbrecher quote gering = fast jeder schafft`s! Regelstudienzeit kurz = da läuft`s zakzak, kann ja wohl nicht kompliziert sein! Eintrittshürden niedrig = jeder fast jeder darf da anfangen, kann ja wohl nicht so anspruchsvoll sein! Man bildet Mythen über Studiengänge. (Mythos ist etwas nicht hinterfragt wird, was also allgemeingültig als wahr angenommen wird) Es wirt halt vieles mythologisiert, da werden Studiengänge wie Medizin oder Jura als schwer bezeichnet. Mathematik oder Physik genauso. Aber wer sich z.b. Jura nimmt. Für Jura wird überrall eine allgemeine Hochsschulreife verlangt. Objektiv braucht man für das Jurastudium aber nur eine wachen Verstand, Deutschkenntnis (schreiben lesen) man sollte vllt älter als 15 Jahre sein und (ganz wichtig) noch lebendig sein!
  17. Naja, wie gewürfelt oder per "random" aus einen Info-Heft "Studium" der Agentur f. A. ! Was soll man auch erwarten wenn nach "leichten" Studiengängen gefragt wird. Warum fehlt den Architektur in der Liste? Einfache ist es wohl, kaum Mathe oder Physik! Dafür viel Gestaltung und so. Also so richtig versteh ich die Liste auch ned!
  18. Was bitte die FernUni eigentlich? z.B. für die Studenten aus dem "Süden".
  19. Ich wäre mal nicht so sicher ob die genannten Hochschulen wirklich dafür stehen. Und die Abschlüsse des Bologna Prozess sollten eigentlich nur den wissenschaftlichen Hochschulen vorbehalten bleiben. Ist aber anders gekommen!
  20. Ein grundständiger Master (als grundständiger Studiengang) sollte laut der KMK nicht möglich sein. Aber es scheint wohl der Bedarf zu bestehen ( in den neuen Bundesländern) um mittels des Diplom wieder einen gleichwertigen Abschluß zu schaffen zum Master, der für sich (Diplom) ein grundständiger Studiengang ist. Warum der zfh-Verbund nicht einfach den weiterbildenden Masterstudiengang einfach zum Dipl. Studiengang umgewidmet hat, und dann alle Möglichkeiten eines grundständigen Studiengang zu eröffnen, verstehe ich nicht.
  21. Naja, die Annette! Die konnte sowas ja noch machen, da in den Geisteswissenschaften die Direktpromotion noch bis ca. 2000 möglich waren. Studiert hat die aber nicht, da für die Direktpromotion ja kein Studienplan vorgeschrieben war. Hat halt ein paar Vorlesungen besucht in Theologie, Soziologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften. Die war schon während ihres "Studiums" als wissenschaftliche MA tätig. Da konnte sie ja Seminar und Abschlußarbeiten betreuen. Als Betreuer konnte sie sich ja das "geistige" Wissen dieser arbeiten zunutze machen. Wer weis ob die gute Annette nicht diese Arbeitenen mit einen Tacker zusammengenagelt hat, und das als ihre Promotionsarbeit abgab.
  22. Bay.Ing.G. BayIngG: Art. 2 Geschützte Berufsbezeichnung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de) Art.1 (1) 1. a),b),c)
  23. Also so wie ich den Masterstudienplan lese (Fernmaster - Elektrotechnik - Zuverlässigkeitsingenieurwesen | Fernmaster) ist dort für die "Vom Meister zum Master" eine Studienzeit von 6 Semester für den Master vorgesehen. Dazu kommt noch das Vorbereitungssemester mit anschließender Zulassungsprüfung. Bei Bewerbern die 210 ECTS aus einen einschlägigen Studium vorweisen verkürzt der Master auf die "normalen" 4 Semester. Also ich sag mal der "Vom Meister zum Master" mit einer Studienzeit von 6 Semester hat die geforderten 3 Jahre Studienzeit nach den Ingenieurgesetzen. ==> Der Absolvent darf sich dann "Ingenieur" i,S. des Ing. Gesetzes nennen! Wobei ich auf diese "Würde" verzichte! Und da er einen Master-Abschluß hat, hat der "Meister zum Master" alle Laufbahnen des öffentlichen Dienstes offen.
  24. Und? Nach DQR hat der Bac.-Abschluß das Level 6, gleich wie Techniker, Meister&Co. und der Master-Abschluß wird in Level 7 mit geprüften/ technischen Betriebswirt gleichgesetzt. (Nur mal z.B.) Was dann im reell gelebten Berufsleben dazu führt, das es einen Betriebsingenieur einen Technikerabschluß hat und keiner ihn "Betriebstechniker" nennt! Oder die "Sitte" bei Siemens Leute den Titel "Oberingenieur" oder "Werkmeister" zu verleihen, ohne das der eine ein "echter" Ingenieur ist oder der andere einen Meisterabschluß vorweisen kann. Garned zu reden von den "Umweltsicherheits"-Ingenieuren in den Kreisverwaltungen. Ich möchte nicht wissen wer da wirklich im Sinne des Bundes-IngG auch wirklich sich dann Ingenieur nennen darf Ich selbst hab mich nie als "Ingenieur" bezeichnet, schon weil es mir zuwider ist mit allem möglichen "berechtigten" Trägern i.S. des BayIngG in einem Topf zu landen. Da dieser Topf mit Biologen, Kartographen, Geoökologen etc. reichlich gefüllt ist und ich nicht damit gleichgesetzt werden will.
×
  • Neu erstellen...