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DerLenny

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  1. Das ist auch ok und gut. Aber einen Überblick erhalten ist etwas anderes als ein Kapitel durchzuarbeiten. Ich gehe gerne mal hin und google die Kapitelüberschriften, um einen ersten Überblick über die behandelten Themenbereiche zu bekommen, bevor ich die Kapitel überfliege. Dann kannst die Themengebiete viel besser einordnen. Aber hier wirklich nur überfliegen, um einen Überblick zu bekommen. Wenn Du PQ4R / SQ3R oder so benutzt, dann wäre das die erste Phase (Preview / Scan). Wenn Du dann mit dem Lernen beginnst, dann gehst die einzelnen Stufen durch. Wenn es dann um die Verbindungen zu anderen Aspekten geht, schaust Dir diese erst mal aus der aktuellen Perspektive an. Du kannst dann entweder im nächsten Schritt einen dieser verknüpften Punkte aus dem Skript herauspicken um weiter zu machen (was wahrscheinlich hilfreich wäre), oder Du gehst linear im Skript weiter.
  2. Bei mir ist es gerade "Evolution’s Rainbow: Diversity, Gender, and Sexuality in Nature and People" von Joan Roughgarden. Interessanter Einblick in Sex / Gender durch das ganze Tierreich.
  3. Guter Punkt. 🤔 Ich schiebe halt gerade soviel Zeug an der IU, weil ich hoffe, dass zumindest die gröbsten Fehler beseitigt werden, und sie die Quellen kennzeichnen und somit die Plagiate minimieren (und Nachvollziehbarkeit gewährleisten). Daher hatte ich eigentlich gehofft, da würde was passieren.
  4. Die Spannung steigt, so langsam sollte da ja was kommen.
  5. Ich habe mal angerufen. Man kann das entweder an einem Stück oder in Raten nach Ende des Studiums zahlen. Die Zeugnisse gehen aber erst raus, wenn bezahlt wurde. Ich bin mir recht sicher, dass mir hier was anderes erzählt wurde, als ich für den Master nachgefragt hatte, aber evtl. war das am Telefon nur eine ähnlich missverständliche Formulierung wie auf der Webseite. Evtl. kann die SRH hier ja einen weiteren Satz hinzufügen, damit es eindeutiger ist. Bietet dann echt nur die Apollon ein solches Modell an?
  6. Evtl. unterscheiden sich die Bedingungen in Abhängigkeit vom Zahlungsmodell? @TheHumanHunter für welches Zahlungsmodell ist dein Vertrag und wie aktuell ist dieser? Du schriebst: Daher habe ich den von dir anteilig zitierten Absatz komplett zitiert. Denn im Satz vor dem von Dir zitierten steht eben "Ihr Studium können Sie aber trotzdem innerhalb der Regelstudienzeit beenden, wenn Sie möchten" - diesen Teil hast du weggelassen, und dann im Widerspruch zu diesem Satz gemutmaßt: Da im Satz, direkt vor dem von Dir zitierten Teil, auf die Beendigung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit verwiesen wird, kann es sich eben nicht auf das Ende der Regelstudienzeit beziehen.
  7. Von der SRH Webseite: Hervorhebung von mir; Quelle: https://www.mobile-university.de/beratung/studiengebuehren/master/ Diese Aussage auf der Webseite entspricht auch dem, was mir damals im direkten Gespräch mitgeteilt wurde.
  8. Gerade noch mal nachgesehen: Bei der SRH können offene Gebühren auch nach Abschluss des Studiums beglichen werden. Sie bieten sogar ein Studienmodell an, dass genau darauf ausgelegt ist.
  9. Wäre dieses Argument valide, dann würden alle Anbieter von Ratenzahlung aus betriebswirtschaftlicher Sicht fehlerhaft arbeiten. Um diesen Punkt zu verdeutlichen, kamen die wohl zu subtilen Hinweise auf die vielen Situationen, in denen Produkte und Dienstleistungen auf Rechnung oder per Ratenzahlung angeboten werden.
  10. Das Konzept an sich kann also vorausgesetzt werden. Ok. Wir haben also folgende Informationen Es gibt Hochschulen, bei denen es möglich ist, die Abschlussurkunde zu erhalten, bevor der Betrag vollständig bezahlt wurde. Dies entspricht gängiger Vorgehensweisen sowohl im Produk- also auch Dienstleistungsumfeld Die rechtliche Absicherung durch Verträge mit den daraus resultierenden Auflagen für alle Beteiligten ist unstrittig. Was genau scheint das Problem zu sein?
  11. Noch nie etwas auf Raten gekauft? Korrekt. Wenn man sich bei einer HS einschreibt auch. Edit: Ich hätte oben "klare vertragliche Regelung" oder "schriftlichen Vertrag" schreiben sollen. Der Mangel eines solchen führt übrigens zu interessanten juristischen Problemen. Wie das Ding mit der Perle in der Auster.
  12. Natürlich hinkt der Vergleich. In einem Restaurant hast du nicht mal eine vertragliche Bindung. Und die HS werden dir auch sagen, dass sie auf vollständige Bezahlung bestehen. Hast du schon mal irgendwas auf Rechnung gekauft? Oder gar auf Raten? Klar, du kannst nach der ersten Rate beschließen nicht mehr zu zahlen, weil du "das Ding schon hast". Das wäre rechtlich und ethisch problematisch und hätte entsprechende Folgen.
  13. Ich denke, die gleiche Frage kann man Restaurantbesitzern stellen. Und die haben meist nicht mal die Anschrift der Personen...
  14. Yep. Hier könnte man jetzt wierder mit Lern- und Gedächtnispsychologie anfangen und erklären, warum dies so ist. Neben den Referenzeffekten hat man auch schnell "Deja Vu" Erlebnisse, weil mehrere Sachverhalte die gleichen oder ähnliche Strukturen haben oder auf eine gemeinsame Ursache rückführbar sind.
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