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IU-Student

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  1. Lieber Lenny, vielen Dank! Heimlich hatte ich auf eine Antwort von Dir gehofft :-)
  2. Liebe alle, ich habe eine Frage zur Zitation einer englischsprachigen Quelle, ich muss dazu sagen, dass ich im verfassen von Hausarbeiten noch wenig geübt bin, weswegen ich im Augenblick nicht so richtig weiterkomme. Leider ist auch der Zitierleitfaden der IU für dieses Problem nicht sehr ergiebig. Ich schreibe derzeit an einer Hausarbeit in der ich eine Theorie erläutern möchte. Mir ist es gelungen in einer Bibliothek das Werk, in dem der Autor die Theorie entwickelt im englischen Original aufzutreiben. Nun möchte ich einige Stellen in diesem Werk indirekt zitieren. Meine Frage ist: reicht es aus die Fundstelle im Originalwerk durch Angabe der Seite zu nennen oder muss ich das vorab übersetzen? D.h. darf ich vom Korrektor/Leser der Arbeit verlangen, dass er sich das Original im Zweifel selbst übersetzt? Vielen Dank für eure Hilfe vorab. Reicht es aus die Fundstellen
  3. Ich kann empfehlen Fälle nicht nur zu lesen und durchzuarbeiten sondern vor allem auch selbst Gutachten zu schreiben.
  4. Ich bin in dem gleichen Boot. Bei mir betrifft es das WB Unternehmensführung. Die Zeit bis zur Eintragung der Note kann man sich glücklicherweise einfach mit dem nächsten Modul vertreiben.
  5. @Juggler95 An einer Universität kann man aber nur studieren, wenn man die Allgemeine Hochschulreife erreicht hat. Ich habe die Fachhochschulreife und keinen Zugang zu einer Universität. Als Berufstätiger in Vollzeit mit Frau und Kind bin ich außerdem auf ein zeit- und ortsunabhängiges Studium angewiesen. Letztlich ist jeder Student selbst für den Wissensaufbau und den Studienerfolg verantwortlich. In den Skripten der IU werden viele Themen angesprochen aber eben nicht vertieft. Das reicht dann (meistens) aus um die Klausur vernünftig zu bestehen. Aber um wirklich was mit dem Bachelor anfangen zu können muss man dann selbst oft nacharbeiten. Irgendwann sitzt man vielleicht mal in einem Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber und wird eingehend befragt. Und was man nicht vergessen darf: Auch bei der IU steht am Ende des Studiums eine Thesis, die allgemeinen wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.
  6. Wie mein Benutzername schon verrät bin ich Student an der IU und zwar im Fach Wirtschaftsrecht LL.B.. Ich kann die Kritik von @DerLenny an der IU zumindest in Bezug auf die Qualität mancher Skripte nachvollziehen, insbesondere wenn es sich um (!) Vollplagiate handelt. Das geht gar nicht. Anderes empfinde ich auch oft als "Krümekackerei". Am besten behilft man sich damit nicht jeden Beitrag im Forum zu lesen. Ich z.B. lese lieber die Blogs und freue mich über den Studienfortschritt der Kollegen. Die IU betreibt eine aggressive Wachstumsstrategie und wirft ständig neue Studiengänge auf den Markt. Diese sind häufig unfertig und die Skripte zu bereits fertigen Kursen sind offensichtlich häufig mit der "heißen Nadel gestrickt. Wachstum hat bei der IU scheinbar den Vorrang vor der wissenschaftlichen Qualität. Das kann man schon kritisieren. In meinem Studiengang stelle ich immer wieder fest, dass Skripte Themen sehr oberflächlich behandeln und ich wünsche mir etwas mehr Tiefgang und vor allem einen größeren Fokus auf das juristische Arbeiten. Das ist allerdings wegen Form in der Klausuren bei der IU gestellt werden offenbar nur schwer möglich und ich könnte mir vorstellen, dass ein Korrektor gar keine Zeit hat Rechtsgutachten zu lesen und ausführlich zu bewerten. Auf der anderen Seite allerdings ist es eben so, dass ein Skript kein Lehrbuch ist und jedes Skript genügend Verweise auf weiterführende Literatur enthält, die in der Bibliothek der IU auch online abgerufen werden kann. Und es sollte schon der Anspruch eines Studenten sein einen eigenen Beitrag zum Studium zu leisten. In den Skripten werden viele Themen angesprochen - oft nur oberflächlich - und die Vertiefung in ein Thema ist dann Sache des Studenten. Man zahlt an der IU nicht wenig Geld. Das heißt aber nicht, dass die Hochschule den Studenten die Inhalte "mundgerecht" servieren muss. Man zahlt eher für Service und Betreuung. Und das ist bei der IU erstklassig. Einzelne Mails wurden sogar schon an Sonntagen beantwortet. Ich denke, dass weder das Bashing der IU noch von @DerLenny hier in dieser Form gerechtfertigt sind, Und ich freue mich, wenn alle wieder auf die Sachebene zurückkehren. Ich habe die Wahl der IU nicht bereut und ich glaube dass wenn man sich bewusst macht, dass man ein Studium absolviert - sich viele Dinge die kritisiert werden schnell relativieren. Die Kritik an den Skripten und deren Qualität, so wie sie vn @DerLenny geäußert wurde, halte ich für gerechtfertigt. Ich bin froh, dass es die privaten Hochschulen gibt, denn andernfalls könnte ich nicht studieren.
  7. Ja die Einführung habe ich schon gemacht. Wie ich die übrigen Quellen zitiere ist mir klar, nur mit den Kommentaren komme ich nicht so richtig klar, frag mich nicht, warum. Ich stehe da auf dem Schlauch. Der Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch liegt mir nicht physisch vor. Das wäre der Wahnsinn. Ich habe Zugang zu Beck online. Der von mir eingangs erwähnte Beitrag stammt vom Autor Jan Busche, Er schreibt zu § 650 BGB. Das was er schreibt steht in Randnummer 4 zu § 650 BGB. Dieser Teil des Münchner Kommentars stammt aus dem Jahr 2020, es handelt sich um die 8. Auflage des 6. Bandes Es würde also mein indirektes Zitat in der Arbeit kommen und dann "(J. Busche (2020) in Münchner Kommentar zum BGB, § 650 BGB, Rn.4)" - oder wie?
  8. Ich werde mit diesem Thema noch wahnsinnig :-/ @DerLenny: 1. Kannst Du mir sagen wo die IU ihre Zitationsrichtlinien versteckt? Wie gesagt, ich habe trotz intensiver Suche dazu nichts gefunden. Ich weiß, dass es früher mal einen Zitierleitfaden gab, im Infocenter in Mycampus ist er jedenfalls nicht mehr. 2.Bleibt noch dass Problem,dass der Münchner Kommentar mit Randnummern arbeitet und Kommentarbeiträge so zitiert werden müssten, wie Du es oben beschrieben hast. Da kann ich ja nicht mit einem Kurzbeleg um die Ecke kommen, oder sehe ich das falsch?
  9. Woher weißt Du das @DerLenny? Ich habe bei der IU auch unter den einschlägigen Hinweisen zu den Hausarbeiten dazu nichts gefunden. Achso und der Kommentar liegt mir online vor. Bin Gasthörer an der FU Hagen und habe Zugriff auf Beck online. Gegliedert wird nach Randnummern.
  10. Mir geht gerade durch den Kopf was das für meine Hausarbeit bedeutet. Wenn ich bei einer 15-seitigen Hausarbeit in dieser Weise zitieren muss und meinetwegen 20 mal aus einem Kommentar zitiere, sind ja schon 2 Seiten der Arbeit gefüllt :-D
  11. Danke für die Antworten. @DerLenny und @stefhk3. Die Ausführungen von Lenny haben mir schon sehr geholfen. Ich zudem hier https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/Bibliothek/Download-Dokumente/Ratgeber_Bibliothek_-_Doppelung_bei_HT/Zitieren/Hochschule_Trier_-_Bibliothek_-_APA_7__de__-_Langversion_-_2021-02-17.pdf mittlerweile eine sehr gute Anleitung gefunden. Ab Seite 50 gibt es da auch etwas für Juristen. Die Ausführungen dort stützen das, was DerLenny erklärt hat.
  12. Hallo, ich bin neu hier und im Augenblick etwas verzweifelt. Ich studiere an der IU, und schreibe derzeit eine Hausarbeit. An der IU wird im APA-Stil zitiert. Für Quellen aus Monographien bekomme ich das hin. Jetzt möchte ich jedoch aus einem juristischen Kommentar zitieren. Wie zitiert man da richtig? Z.B. wenn ich aus dem Münchner Kommentar zum BGB den Bearbeiter Busche ztieren möchte mit dem, was er zu § 650 in Rn. 4 geschrieben hat? Ich habe im Internet dazu leider noch keine passenden Anleitungen oder Zitierleitfäden gefunden. Ebenso nicht bei der IU. Bin für jede Hilfe dankbar, Viele Grüße IU Student
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