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re_search

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Alle Inhalte von re_search

  1. In der Rückmeldung wurde darauf verwiesen - wie bereits hier angemerkt - dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Es wurde der Hinweis gegeben, dass es möglich sei, eine Zeugnisbewertung als Nachweis zu beantragen.
  2. Danke für Eure Antworten. @Alanna Ich hatte mir die Frage auch bereits selbst ähnlich beantwortet. Der vollständigkeithalber war die Frage, ob es Schwierigkeiten bei der Anerkennung geben kann, wenn man den DBA nebenberuflich - neben einem Vollzeit-Beruf - absolviert. Denn hier die Aussage der MFHEA, wo die Triagon akkreditiert ist: https://mfhea.mt/resources/announcements/ Vermutlich bezieht sich "full time" auf den gesamten Workload. Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben. @Vica Danke für den Hinweis, ich werde Kontakt aufnehmen und berichten.
  3. Hallo und erstmal vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Ich habe auch nach einer Alternative zur KMU recherchiert und folgende Frage: Wie beurteilt ihr die Tatsache, dass die Einrichtung nicht auf anabin gelistet ist? Könnte dieser Sachverhalt zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung in Deutschland führen?
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