Ich möchte hier noch ergänzen, dass inzwischen auch an Präsenz-Hochschulen großzügige Regelungen gibt.
Meist mit dem Ziel, den Studienabschluss nicht an ein oder zwei Modulen scheitern zu lassen, also bspw.
gibt es eine Liste von Modulen (zB. in "fachfremden" Modulen wie Mathematik), die eine explizit erhöhte Anzahl an Versuchen haben
ist eine mündliche Prüfung nach der ersten Wiederholung verpflichtend oder möglich (teilweise wird die Prüfung nach einer schriftlichen 5,0 dann mündlich "fortgesetzt", ist also kein eigener Prüfungsversuch)
können auf Antrag / per Härtefallprüfung weitere Wiederholungen ermöglicht werden.
Ich bin in Gesprächen mit Kollegen darauf gekommen, die noch nach den ersten Bachelor-Prüfungsordnungen (ca. 2000-2010) aussortiert wurden, dann an eine andere Hochschule in einen ähnlichen Studiengang gewechselt sind, und anschließend den Master an ihrer ursprünglichen Hochschule nachgeholt haben. Extrem belastende Situationen für die Leute, das würde inzwischen an der gleichen Hochschule anders laufen.
Die Veränderung ist aus meiner Sicht, dass man versucht, eher zu unterstützen als auszusieben.