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Oian

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  1. Hallo, bei meiner Recherche zu den unterschiedlichen Zeitmodellen der Fernfachhochschulen ist mir etwas durch den Kopf gegangen: Ist die Vollzeitvariante einfach objektiv besser als die (mittlere) Teilzeitvariante? Einige Hochschulen wie die AKAD bieten ja drei Studienzeitmodelle an - Vollzeit (36 Monate), Teilzeitvariante 1 (48 Monate), Teilzeitvariante 2 (72 Monate). Dabei scheint das Vollzeitmodell nicht nur immer insgesamt am günstigsten zu sein, sondern es lässt sich ja auch noch kostenfrei verlängern um bis zu 24 Monate. Dabei wäre die maximale Studienzeit genau so lange wie bei Teilzeit 1, nämlich 60 Monate (kostenlose Verlängerungen bei beiden miteinbegriffen!). Noch dazu bietet die AKAD einen Bonus von 750€, falls man das Vollzeitstudium in der Regelzeit schafft. Somit wäre das Vollzeitmodell, zumindest bei der AKAD, ja klar besser als das Teilzeitmodell 1, oder nicht? Die einzigen beiden Kritikpunkte, die mir einfallen würden, sind zum einen die erhöhten Kosten / Monat und ggf. der Umstand, dass ein Vollzeitstudium meldepflichtig werden kann? Beim letzten Punkt bin ich mir aber noch unsicher, ob das der Fall wäre. Hierzu würde ich mich über euren Input freuen. Zusammenfassung Vollzeit Vs Teilzeit 1 am Beispiel AKAD University: + Insgesamt günstiger + Maximale Modulanzahl belegbar + Gleiche maximale Semesteranzahl ohne Mehrkosten + 750€-Bonus bei Abschluss in Regelstudienzeit + Schnellster Abschluss des Studiums möglich - Höhere Kosten pro Monat, was bei kleineren Gehältern problematisch werden kann (- ggf. meldepflichtig ?) Ist das so richtig oder übersehe ich hier etwas? Wenn ihr mir hier zustimmt, dann würde ich natürlich sofort das Vollzeitmodell wählen und ggf. einfach die kostenlose Verlängerung in Anspruch nehmen.
  2. Vorhin schon mal eine Antwort seitens der IU erhalten: "Da es sich um einen anderen Studiengang handelt, sollte es möglich sein. Dies wird im Zuge der Immatrikulation dann nochmal genauer angesehen." Sieht nach einem Lichtblick aus. Ich wollte jetzt noch die Wilhelm Büchner Hochschule kontaktieren, aber da scheint die Webseite gerade down zu sein.
  3. Stimmt, danke für den Hinweis. Thüringen wäre sogar noch besser, denn hier ist es wie Bayern geregelt (also wohl nur für den exakten Studiengang gesperrt!). Danke auch an alle für eure Antworten! Das hat mir schon ein bisschen die Sorge genommen, ich werde jetzt natürlich noch die drei Hochschulen zu dem Thema kontaktieren und euch dann die Ergebnisse wissen lassen.
  4. Hallo, nach langer Bedenkzeit habe ich für mich entschieden, ein Fernstudium im Studiengang Informatik (Bachelor) aufzunehmen. Vor ca. 6 Jahren hatte ich aber schon einmal Mathematik für ein paar Semester an einer Präsenzuni studiert, wobei ich das Modul "Lineare Algebra II" endgültig nicht bestanden hatte. Oft liest man, dass man nun für alle artverwandten Studiengänge lebenslang gesperrt ist. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob das auch für Informatik gilt. Ich habe mich deshalb schlau gemacht und mir die entsprechenden Verordnungen / Satzungen von drei relevanten Fern-FHs (AKAD, IU, WBH) angeschaut. Überall wird lediglich und ohne Zusatzklauseln auf das Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verwiesen. Folglich habe ich mich auch dort informiert und anscheinend wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt: 1. In Bayern (u.a.) ist man dann nur für den gleichen Studiengang gesperrt. 😀 2. In Baden-Württemberg oder auch Nordrhein-Westfalen ist man auch erstmal nur für den gleichen Studiengang gesperrt; die Hochschule kann zusätzlich aber entscheiden, ob sie auch "verwandte" Studiengänge mit einbezieht, bei denen das verpatzte Modul im wesentlichen gleich ist. 😐 3. In Hessen (z.B.) ist man ausdrücklich für den gleichen als auch artverwandte Studiengänge gesperrt, da scheinen die Hochschulen nicht mal mehr ein Mitspracherecht zu besitzen. 😰 Diese Gesetze gelten für die Hochschulen an sich und nicht für den jeweiligen Studierenden (ich wohne in Bayern...). Dementsprechend macht das Folgende für mich als Jura-Laie am meisten Sinn: 1. Ein Informatikstudium an der AKAD (Sitz in BW) und der IU (Sitz in NRW) ist möglich. 2. Ein Informatikstudium an der WBH (Sitz in Hessen) ist nicht möglich, falls Informatik als "verwandt" mit Mathematik eingestuft wird. Würdet Ihr meinen Gedankengängen zustimmen oder übersehe ich hier etwas? Wann wird ein Studiengang eigentlich als "verwandt" angesehen? Und habt Ihr auch schon Erfahrungen mit endgültig nicht bestandenen Prüfungen, aber seid dann trotzdem in einen ähnlichen Studiengang immatrikuliert worden? Vielen Dank für eure Antworten schon mal im voraus.
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