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studispass

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  1. In Bezug auf die EU-rechtliche Situation kann ich vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen. Die Preisregelung mag praktisch bedenklich sein, ist jedoch rechtlich absolut unbedenklich. Wie bereits zur Sprache kam, besteht in der EU ein Diskriminierungsverbot, u. a. in Hinblick auf Preis, Leistungsumfang und Zugang (Bezugspunkt ist aber hier v. a. die Staatsangehörigkeit). Zu beachten ist jedoch einerseits, dass es sich dabei um ein Verbot der Ausländerdiskriminierung handelt. Inländerdiskriminierung ist dagegen völlig unbedenklich. Sofern die IU also ihre identischen Studiengänge in Frankreich günstiger anbietet, handelt es sich hierbei zunächst einmal um eine unschädliche Inländerdiskriminierung (ggü. den deutschen Studierenden im Sitzland). Das ganze hätte andererseits übrigens auch nur Relevanz, wenn es sich bei der IU um eine staatliche Hochschule handeln würde. Da es sich bei der IU um eine private staatlich anerkannte Hochschule handelt (also ein Privatunternehmen), kann sie auf verschiedenen Märkten die Preise aufrufen, welche sie für sinnvoll erachtet. Für die IU wäre sogar auch eine Ausländerdiskriminierung (niedrigere Studiengebühren in Deutschland), wie sie für eine staatliche Hochschule nicht möglicht wäre (so ist der Fall in Schweden nämlich auch gelagert), durchaus denkbar. Kurzfassung: Diskriminierungsverbot gilt dergestalt nur für staatliche Stellen (für private Unternehmen nur, wenn Handlung in öff. Auftrag erfolgt oder Trägerschaft durch öff. Stelle - Umgehungsprävention), Inländerdiskriminierung ist unbedenklich Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen und wünsche noch eine anregende Diskussion!
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