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Kommentare zu Blogbeiträgen von Nio
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Eine Frage zu der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Angenommen (bzw. ist ne Tatsache) ich wurde wegen einer endgültig nichtbestanden Prüfung exmatrikuliert. Möchte dann aber Jahre später berufsbegleitend studieren in einem Fach z.b. Wirtschaftsingenieurswesen und ebenjenes Fach ist auch Teil des Studiums ist, wobei das Fach damals nur ein Teil der Prüfungsleistung war. Könnte es da Probleme geben? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Exmatrikulationsbescheini gung
in Grundständig BWL an der WINGS
Ein Blog von norey
Geschrieben
In diesem Falle wäre das dann die Bescheinigung über den "Verlust des Prüfungsanspruchs". Ok danke mal, das Thema hätte ich sowieso bei der Hochschule angesprochen. War nur leicht irritiert.