Zum Inhalt springen

  • Beiträge
    14
  • Kommentare
    27
  • Aufrufe
    982

Exmatrikulationsbescheini gung


norey

283 Aufrufe

Ja dieses böse Wort habe ich heute in einer Mail der WINGS gelesen. Ich musste daraufhin erstmal ganz arg schlucken und dachte dann gleich "Das war's...".:ohmy:

Aber nach einem netten Telefonat mit meiner ehemaligen Hochschule, wo ich mit 18 einfach noch nicht wusste wo ich mal hin will, und der Hochschule Wismar bin ich nun ein wenig beruhigter. Die "alte" Hochschule schickt mir sämtliche Unterlagen von damals nochmal zu, inkl. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Hochschule Wismar hat mir dann total nett erklärt dass das bei jedem der schon mal studiert hat so gemacht wird.:thumbup:

Jetzt bin ich mal gespannt wie lange die Fachbereichsverwaltung braucht bis ich die Unterlagen habe. Das tollste war aber an dem Telefonat das die Frau am Telefon immer noch die Gleiche ist wie vor 11 Jahren :)

8 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Nein die Wings will mich nicht exmatrikulieren, aber ich wurde 2000 von einer anderen HS geext und nun hoffe ich ich einfach nur das es von damals nicht noch Probleme bei der Immatrikulation bei der Wings gibt.

Ich weiß ich kann manchmal etwas wirr schreiben :blushing:

Link zu diesem Kommentar

Ja das damals war öffentliche Verwaltung und jetzt will ich BWL studieren. Es sind halt im Grundstudium einige Überschneidungen mit dem Studium damals drin. Diese hatte ich allerdings alle bestanden. Bin wegen einem verwaltungsrechtlichen Fach geext worden.

Link zu diesem Kommentar

Dann sollte es ja jetzt außer dem Aufwand und dem sicherlich nicht unerheblichen Schreck keine Probleme geben. Ich glaube, mein Herz hätte auch erstmal eine Runde ausgesetzt bei so einer Mail von der Hochschule...

Link zu diesem Kommentar

Eine Frage zu der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Angenommen (bzw. ist ne Tatsache) ich wurde wegen einer endgültig nichtbestanden Prüfung exmatrikuliert. Möchte dann aber Jahre später berufsbegleitend studieren in einem Fach z.b. Wirtschaftsingenieurswesen und ebenjenes Fach ist auch Teil des Studiums ist, wobei das Fach damals nur ein Teil der Prüfungsleistung war. Könnte es da Probleme geben? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

Link zu diesem Kommentar

@ Nio: in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht drin das ich den Studiengang endgültig nicht bestanden habe und auch nicht mehr in Deutschland aufnehmen darf. Allerdings muss ich auch eine Notenübersicht von damals mit beilegen. In deinem Fall würde ich einfach mal bei der Hochschule nachfragen.

Link zu diesem Kommentar

In diesem Falle wäre das dann die Bescheinigung über den "Verlust des Prüfungsanspruchs". Ok danke mal, das Thema hätte ich sowieso bei der Hochschule angesprochen. War nur leicht irritiert.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...