Danke @Astrojam89 für deine Meinung, unter diesem Aspekt würde ich jedoch dann eher wieder sagen, dass die Bezeichnung eines "Master of Laws" sinniger wäre als nur "in Commercial Law", da ja mehrere Rechtsgebiete behandelt werden.
Ich denke, dass hier einige die Frage(n) falsch verstanden haben. Erfahrungswerte wollte ich nicht in Bezug auf die Akzeptanz auf dem Markt, sondern in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Leistungen. Auch habe ich, wie erwähnt, schon eine offizielle Anfrage zu beidem gestellt. Auf Antwort warte ich urlaubsbedingt noch. Mir ging es nur um das Verständnis, nicht z.B. um die Wertigkeit des Masters in Bezug auf Hagen. Hier sehe ich es auch so, dass der Hagener mehr "wert" ist, das ist aber hier nicht das Thema und die beiden Studiengänge haben auch andere Zielgruppen.
Bitte nochmal für mich zum Verständnis: Ist der "Master in Commercial Law" ein "Master of Laws" oder, wie der Name schon sagt, tatsächlich nur ein Master in Commercial Law. Wie ich mittlerweile mitbekommen habe, kann wohl jede Hochschule ihren Master so nennnen, wie sie möchte (z.B. Master of Mediaten, Master of Public Management, usw..). Ich war früher immer der Meinung es gäbe nur wenige Master-Kategorien (M.A., M.Sc., LL.M., M.Eng.). Ganz simpel formuliert, obwohl ich den Master nicht des Titels wegen machen, wenn mich jemand fragt, ob ich einen Master of Laws habe nach dem Studium, dann verneine ich dies hier wohl. Aber wenn ihr euch die Abküzung anseht, dann wird man wohl auf einen Master of Laws schließen und nicht auf einen Master in Commercial Law. Wohingegen die alte Bezeichnung "MLC" meiner Meinung nach richtiger, aber "unschöner" war. Versteht ihr meine Bedenken?
Edit: Die HFH nennt ihren Wirtschaftsrecht (online) Master bspw. Master of Laws, obwohl die Studieninhalte relativ identisch sind mit K'lautern.
Sorry, ist etwas offtopic mittlerweile.