Ich denke das Thema ist Anerkennung der Triagon ist nicht... einfach.
Um hier einmal das Beispiel NRW herzunehmen: Dort wird Anerkennung unterschieden in akademische, berufliche und gleichwertikeits- Anerkennung. (https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/internationales)
Wenn die Frage jetzt ist ob der DBA in NRW als Dr. ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden darf (also akademische Anerkennung), ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Da ist es erstmal egal ob irgendwas in anabin steht oder was die ZAB denkt. Hier gibt es keine Wertung was der DBA im Vergleich zu einem deutschen Grad „wert“ ist.
Die Voraussetzungen sind hier folgende:
Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein. (Passt, die Triagon ist in Malta staatlich von der MFHEA anerkannt)
Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf. (Passt, soweit ich das beurteilen kann wird ein Studium mit Abgaben absolviert und die Dissertation wird selbst geschrieben)
Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule/Institution entfallen. (Passt, Malta ist in der EU)
Meiner Einschätzung nach kann man den DBA der Triagon Academy Malta also ohne Herkunftsbezeichnung in NRW als Dr. vor dem Namen führen.
Aber wie sieht es mit den anderen beiden Anerkennungen aus?
Ich denke eine berufliche Anerkennung ist für den DBA nicht relevant. Ich wüsste nicht für welchen reglementierten Beruf die Berufserlaubnis mit einem DBA erreicht werden sollte, wir wollen immerhin weder Lehrer noch Arzt werden. (Hier kommen die Probleme mit dem Medizinstudium der DEH her, aber das ist ein anderes Thema)
Zuletzt dann zur Gleichwertigkeit des DBA zu einem deutschen Doktortitel. Hier kommt es wirklich auf die ZAB an. Diese gibt allerdings keine positive Anerkennungsenpfehlung, da die MFHEA nicht ESG konform ist
(Siehe https://www.eqar.eu/kb/country-information/country/?id=108). Eine Gleichwertigkeit ist also nicht sichergestellt, sondern müsste einzeln von der ZAB bewertet werden. Ich denke mal, die werden da weniger freundlich sein.
Das ist der aktuelle Stand. Allerdings habe ich gehört, dass die Triagon eine Akkreditierung von ACQUIN anstrebt. Mit dieser wird es wahrscheinlich weniger Probleme bei der Anerkennung geben als mit der MFHEA, falls die Akkredtierung erfolgreich verläuft.