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Karl99

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Beiträge von Karl99

  1. vor 15 Minuten schrieb DerLenny:

    Das das nen Uni Master ist scheint echt unterzugehen.

    Sie sind ja guter Dinge beide Eingangskriterien im Oktober zu erfüllen. So schreiben sie ja, dass sie bald eine Uni sind und das Fach KlinP. in der Abschlussprüfung haben werden:

     

    Approbation als Psychotherapeut:in

    Die Studiengänge an der IU Health University ermöglichen Dir den Weg zur Approbation als Psychotherapeut:in*

     

    * Der Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ermöglicht bis 2032 den Weg zur Approbation nach der bis 31.08.2020 gültigen Approbationsordnung. Er richtet sich an alle Absolvent:innen, die den Bachelor Psychologie nach altem Gesetz abgeschlossen haben.

    *Universität in Gründung vorbehaltlich staatlicher Anerkennung

     

     

    Wobei m.E. die Herausforderung tatsächlich die Gleichstellung zur Uni (inkl. Promotionsordnung, Halbierungen?, Forschungstätigkeit, …) wäre.

  2. vor 22 Stunden schrieb DerLenny:

    Ich selbst hatte vor paar Wochen einen Kontakt in dieser Sache mit dem LPA-NRW.

     

    Dass das Fach „klinische Psychologie“ nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung des Psychologie Masterabschlusses einer Uni/gleichgestellten-HS sein muss, ist im Merkblatt des LPA nachzulesen: HinweisePsychThG - Anerkennung Ausbildungsstätten – LPA NRW

    https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2016-07/zugangsvoraussetzungen.pdf

    Allerdings gab es noch viele Ausnahmen (Abschlüsse die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19,….) die man individuell erfragen müsste.

    NRW’ler können sich beim LPA  selbst erkundigen. Die Kollegen sind sehr nett. Wenn Ihr neue Infos habt würde ich mich übers teilen freuen. Hier die Adresse: Bezirksregierung Düsseldorf/Dezernat 24/ – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie – Postfach 300865, 40408 Düsseldorf. E-Mail: Dez24-LPA-Psychotherapie@brd.nrw.de

     

    Damit es nicht so abstrakt klingt hier mein konkreter Fall, vielleicht beantwortet es ja die eine oder andere Fragen:

    • Mein Uni Master in Psych. wurde vom LPA abgelehnt, da das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung nicht vorkam.
    • Das mein B.Sc. Abschluss das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung hatte, war ihnen wiederum auch egal, da es lediglich auf den Master ankäme.
    • Ich solle es mir auch sparen, demnächst einen M.Sc., mit dem Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung vorzulegen, sofern es kein echter UNI-Abschluss (bzw. Abschluss einer gleichgestellten Hochschule. Liste hatten sie) ist, den dieser würde auch nicht akzeptiert werden, auch nicht wenn die PP/KJP-Ausbildungsstelle den Antrag (für mich) stellt.

    PS: Wenn jemand demnach bei der IU den besagte Master (der läuft z.zt. nach dem alten PsychThG) macht, kann er M.E. nur dann die PP/KJP-Ausbildung in NRW aufnehmen, wenn die IU eine Gleichstellung zur einer UNI erwirkt und zudem das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung aufnimmt.

     

  3. Ich weiß nicht ob das alles so einfach über die Bühne gehen wird.
    Die Berufsständevertretungen halten ja teils dagegen und wollen, dass nach dem M.Sc. und der Zusatzausbildung - in einem der wissenschaftlich anerkannten Verfahrens - noch Kenntnisse aus dem grundständigen Psychologie Studium (Überbrückungskurse etc.) nachgewiesen werden.

    Das führt natürlich dazu, dass bei dir 23/24 erst der Anfang und das Ende zu 29/30 werden könnte.

    Zwar glaube ich nicht,  dass die 
    Berufsständevertretungen mit allen Forderungen durch kommen, aber etwas wird sicher hängenbleiben?! 

    Insofern wäre das Ergründen von paar Alternativen (auch der Umweg über CH & AT) angebracht?

  4. Jedes Bundesland interpretiert das alte Bundestherapeutengesetz unterschiedlich.

    Für Sachsen-Anhalt: Die KJP-Ausbildung kann grundsätzlich in Sachsen-Anhalt mit dem Bachelor Soziale Arbeit/Sozialpädagogik begonnen werden.
    Die Kombi aus  Master (M.Sc. in Psych.) und die KJP Ausbildung gibt es an Trägern in Sachsen-Anhalt.


    Mal eine Frage von mir in die Runde: Sind euch irgendwelche Träger bekannt die diese Kombi (Master und die KJP Ausbildung) auch für Bachelor-Absolventen der Psychologie anbieten?

  5. Ggf. auch von Interesse:

     

    Offenbar ist es so, dass wer vor inkrafttreten des neuen Bundespsychotherapeutengesetzes einen FH Bachelor B.Sc. in Psychologie beginnt, das Recht hat, nach den bestehenden Regeln einen Master und in Abhängigkeit der belegten Master-Abschlussfächer (klinische mit min. nn ausgewiesenen CP) anschließend die Kinder- und Jugend– oder die Erwachsenentherapieausbildung in einigen Bundesländer zu absolvieren.

     

    z.B.:https://www.meu.de/

  6. vor 4 Stunden, psycCGN schrieb:

    🙈 Hatte hier vorhin noch Videokonferenz und habe dabei noch etwas getippt. Hat wohl nicht mehr für genug Ressourcen für die Aufmerksamkeit gereicht. Aber stimmt. Deine erste Frage bezog sich auf die Therapeuten-Ausbildung 😄

     

    Das ist jetzt keine gesicherte Aussage. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man mit einem staatlich anerkannten Bachelor in Psychologie (von irgendeiner Hochschule) + dem passenden Master, der in dem jeweiligen Bundesland als Zulassungsvoraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung anerkannt ist, die Ausbildung verwehrt bekommt, weil man seinen psychologischen Bachelor evtl. an der falschen Hochschule gemacht hat.

    Da gibt’s halt riesige Unterschiede bei den FH’s. Dass dann trotz dieser Unterschiede die PP/KJP Zulassung unberücksichtigt bleibt?

    Wenn man sich beispielsweise die FHAM vs. DIPLOMA anschaut.

    • Bei FHM ist der B.Sc. in kürzer Zeit absolviert (7 vs. 8 Sem)
    • Vergibt zum B.Sc. mehr ECTS (210 ECTS-Punkte vs. 180)
    • Verlangt kein Pflichtpraktikum (und ist trotzdem vom BDP anerkannt)

    So richtig kann ich mir das nicht erklären

  7. vor einer Stunde, psycCGN schrieb:

    Bei der Gelegenheit habe ich auch nochmal eine Frage.

     

    In einem Gesetzentwurf vor ein paar Monaten habe ich gefunden, dass man die Psychotherapeuten-Ausbildung nach alter Ordnung noch bis zum xx.xx.2032 anfangen kann aber auch beenden muss. Das hieße also, man hat bis 2032 Zeit, die Ausbildung zu beenden. 

    Im aktuellen Gesetzestext finde ich dazu nichts. Weiß jemand, ob diese Regelung so bestehen bleibt oder ob man auch noch vor dem Stichtag in 2032 die Ausbildung anfangen und dann in Ruhe beenden kann?

    Ich glaube, dass dies weniger eine juristische als eine der Verwaltungspraktische Fragestellung ist.

    Um konstante Auslassung und Qualität bis zur Beendigung der Ausbildung bis Ende der zwanziger sicher zu stellen, nehmen die Meisten Institute ( Z.B.: https://www.kbap.de/) nur noch die nächsten ca. 5 Jahr neue Kandidaten für PP/KJP auf.

    Insofern ist das für Kandidaten die den Master noch nicht Beendet haben mit der „in Ruhe beenden“ so eine Sache 😊

  8.  

    vor 1 Stunde, psycCGN schrieb:

    Der Master der SRH mobile mit dem Modul Klinische Psychologie ist dort* zur Aufnahme der Psychotherapeutenausbildung anerkannt.

    Ergänzend noch die Rückmeldung des Landesverwaltungsamtes Sachsen
    Anhalt: Master der FH (z.B. MEU in Magdeburg wo die Klin. im Abschluss einbegriffen ist) ist zur Aufnahme der PP Ausbildung anerkannt.

    *dort: Baden-Wuerttemberg 

  9. @Vica: Danke für Hinweis.
    Welches Institut ist das, welches in NDS (Baden-Württemberg )die Theorie durchführt und eine Partnerklinik in NRW hat?


    Die MAPP (https://www.mapp-institut.de/) dürfte es ja nicht sein?
    In NDS gibt ja unzählige die theoretisch in Frage kämen? https://www.pknds.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Sonstiges/Ausbildung_PP_KJP/Ausbildungsinstitute_ab_2019.pdf

  10.  

    Es bilden sich zumindest bei den einzelnen Instituten schon mal klare Positionen.

    Siehe Köln-Bonner Akademie für Psychotherapie:

    "Ausbildungen nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes ab 2020 ff: Wir werden die Ausbildung nach jetzt noch gültiger - und noch 12-15 Jahre fortbestehender Übergangsregelung -  wie seit 1999 weiter durchführen können, d.h. solange wie möglich nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung TeilnehmerInnen mit Abschlüssen als Master PsychologInnen bzw. Master- (Sozial-) Pädagoginnen/ErziehungswissenschaftlerInnen zu Psychologischen und / oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ausbilden. Konkret heißt dies, dass noch ca. 5 Jahre lang nach der alten Ausbildungsordnung ganz normal PsychologInnen und PädagogInnen bei uns aufgenommen werden können, um eine postgraduale Ausbildung zum PP oder KJP zu absolvieren.

    Sukzessive wird bei uns nach der Veröffentlichung einer Weiterbildungsordnung (damit rechnen wir frühestens in 1-1/2 Jahren) eine Weiterbildungsstruktur parallel dazu errichtet.

     

    Quelle: https://www.kbap.de/

     
  11. Am 23.11.2019 um 11:18 , Vica schrieb:
    • Was ist mit den Leuten, die nächstes Jahr (aber noch vor dem 01.09.20) sich für den Bachelor in Psychologie einschreiben mit dem Ziel, den Master in klinischer zwecks Approbationsausbildung zu machen? 

     

    Wie sieht Ihr die Antwort auf die Zweite Frage von Vica?

    Zwar heißt es: 
    "Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen [...] haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherap. [...] , der Kinder- und Jugendlichenpsychotherap. [...] nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 absolvieren. 

    Aber: § 5 Absatz 1 und 2 PsychThG grenzt ein auf "Eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließ [...]"

    Mein pers. Interpretation:
    1. FH Studenten nur da wo die Bundesländer die Masterabschlüsse der FH bereits implizit (Gleichwertigkeit) zur Aufnahme der PP/KJP Ausbildung akzeptiert haben. Liste ist bekannt.
    2. Nur Studenten der Masterstudiengängen (mit Klin. Schwerpunkten) die eh danach die Ausbildung PP/KJP hätten aufnehmen dürfen und die bis zum 
     31. August 2020 dieses Studium begonnen haben.

     

    Für Studenten die sich (noch vor dem 01.09.20) für den Bachelor in Psychologie (mit oder ohne Klin. Schwerpunkt ist Egal da NUR der Master mit Schwerpunkt Klin-Ps. zur Aufnahme der Ausbildung ausschlaggebend) einschreiben mit dem (jederzeit beliebig änderbaren) Ziel, den Master in klinischer zwecks Approbationsausbildung zu machen, sehe ich (in der engen Interpretation) keine Möglichkeit.

    Da es noch keine Kommentierung zum Gesetzestext gibt dürfte es nur eine mögliche Interpretation sein.
    Dies könnten die Rechtsabteilungen der PFH, DIPLOMAS,... dieser Welt aber schnell nachreichen können.

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