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Easy_Rider

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  1. Hallo zusammen, ich studiere auch bei der IUBH und finde das Thema Prüfungseinsicht etwas unglücklich gelöst. Auch mir wurde der Termin zur Prüfungseinsicht im Juni abgelehnt. Das nächste Prüfungszentrum ist über eine Stunde von meinem Wohnort entfernt, daher überlege ich es mir generell sehr gut, ob sich eine Einsicht lohnt. Mein Problem bei der Einsicht ist allerdings noch eine Stufe weiter. Seit einigen Monaten wird bei der Korrektur der Klausuren oftmals nahezu die maximal mögliche Korrekturdauer erreicht (6 Wochen). Anschließend - wenn die Note nicht mit meinem persönlichen Gefühl übereinstimmt - beantrage ich eine Prüfungseinsicht. Bis zu diesem Termin können dann nochmals mehrere Wochen vergehen (je nachdem ob ich privat am nächstmöglichen Termin auch kann). Vom Prüfungstermin bis zum Termin der Prüfungseinsicht vergehen also gerne mal (ohne Corona) 2-3 Monate. Nun soll ich nach dieser Zeit, wenn ich dazwischen schon mehrere andere Module bearbeitet habe, bei der Prüfungseinsicht detailliert darlegen warum ich mit der Benotung von Aufgabe X nicht einverstanden bin. In Zeiten von Corona werden aus den 2-3 Monaten auch gerne nochmals deutlich mehr. Deshalb meine Frage: - Warum ist es nicht gestattet bei der Prüfungseinsicht das Skript zur Hilfe zu benutzen? Diese Regelung macht es für die Studierenden schwer nach so langer Zeit eine detailliertes Statement abzugeben und überhaupt nachzuvollziehen, ob eine Aufgabe korrekt bewertet wurde, da man eben nicht mehr so im Detail drin ist. Letztlich führt dies zu folgender Vorgehensweise: Nach jeder Prüfung hocke ich mich nochmals ca. 30 min lang hin und schreibe ALLES was mir noch einfällt aus dem Gedächtnis in eine Word Datei. Insbesondere sämtliche Aufgabenstellungen, sodass ich vor einer möglichen Prüfungseinsicht nochmals genau diese Skriptinhalte durchgehen kann. Diese Vorgehensweise ist nicht nur sehr stressig, da man nach einer Klausur nämlich gerne einfach direkt den PC herunterfahren möchte, sondern birgt auch ein gewisses Risiko für die Hochschule selbst. Umso mehr Aufgabenstellungen sich die Studierenden privat irgendwo aufschreiben (müssen), umso höher ist das Risiko das zusätzliche "Musterklausuren" im Internet landen. Und genau das möchte die IUBH ja vermeiden. Deshalb hätte ich die Bitte folgende Punkte zu prüfen: 1. Den Studierenden für einen begrenzen Zeitraum zu gestatten, aufgrund der aktuellen Situation, das Skript bei der Prüfungseinsicht zu benutzen. 2. Diese Regelung generell zu überdenken und langfristig den Studierenden gestatten, das Skript bei der Prüfungseinsicht zu benutzen. Ich kann hier keinen signifikanten Nachteil für die IUBH entdecken, ganz im Gegenteil. Vielen Dank und Grüße, Easy_Rider
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