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GreyFox_

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  1. Ich weiß nicht in wie weit das hilft, aber jedenfalls das an mich gerichtete Schreiben erging von einem Herrn mit folgender Bezeichnung (mit IU Anschrift) Syndikusrechtsanwalt Bereichsleitung Prüfungswesen Lehrbeauftragter für Handelsrecht
  2. Ohne irgendwelche noch abenteuerlichen Theorien zu erzeugen o.ä., ich selbst gehe in keiner Weise davon aus dass ein System dahintergesteckt, um der IU mehr Einnahmen zu bescheren - aber nur weil etwas eine große, anerkannte Institution/Unternehmung etc. ist, heißt es noch lange nicht, dass dort alles per se korrekt läuft - jüngstes und drastisches Beispiel "Wirecard" fiele mir spontan ein. Streng gerne. Ich bin vielleicht einer der wenigen die ausgeprägte Bürokratie durchaus schätzen. Sie bieten klare Leitlinien und wenig Raum für Diskussion (für BEIDE Parteien). Der offenbar bestehende Mangel davon, gepaart mit schlechter Kommunikation sorgen allerdings für Chaos und Unsicherheit.
  3. Die waren vorhanden, ja. Es wurde eine postalische Anschrift und ein Zeitraum (ein Monat) - also hier alles korrekt - genannt. Auch der Hinweis dass der Widerspruch begründet sein muss, da andernfalls "nach Aktenlage" entschieden wird, ist genannt. Ich möchte auch kein falsches Bild abgeben. Ich würde mich selbst als Person sehen die eher nicht dazu neigt "ein Fass aufzumachen". So habe ich in der Vergangenheit von der IU auch eine fälschliche Rechnung über 1600€ über angeblich nicht bezahlte Studiengebühren erhalten. Bis zur Klärung zogen sich auch Wochen, empfand es aber als nicht nötig dies in der Öffentlichkeit zu bereden, da ich drüber hinwegsah in gewisser Weise. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich mein Arbeitsplatz beinahe überkorrekt gestaltet habe um möglichst keinen Freiraum für Zweifel aufkommen zu lassen. Im Übrigen habe ich auch die entsprechenden Videos (neben anderen Unterlagen) angefordert und kann diese bei Interesse (mit entsprechender Unkenntlichkeit meines Gesichts, um möglichst nicht "gedoxxt" zu werden) Screenshots posten. Ich möchte möglichst transparent (im Rahmen des Schutzes meiner Persönlichkeit) sein. Dabei sei auch nochmal erwähnt dass zu keinem Zeitpunkt, je von einem Proctor, ich dazu aufgefordert wurde mein Kamerabild zu justieren, drehen o.ä. Ich habe hier immer ein sofortiges "Go" erhalten und habe nie was wegräumen oder verändern müssen.
  4. Meinem Nachteilsausgleich wurde vom Prüfungsamt einheitlich zugestimmt. Auf Assistenzmittel jeglicher Art habe ich verzichtet da sich meine Beeinträchtigungen nicht auf körperliche /physische Eigenschaften beziehen. Mir fiele auch nichts ein welches Gerät o.ä. direkt eine Unterstützung böte. Auszugsweise vor allem deswegen weil der Rest nur Rechtsbehelfsbelehrung und meine persönliche Anschrift darstellt. Die Anschuldigung(en) habe ich 1:1 kopiert.
  5. Ja @Steffen85 ich hatte wohl einfach "Pech". Sie haben wirklich "interessante" Ansichten und sind sich dem Ausmaß der Konsequenzen in keiner Weise bewusst. Ob es ausschließlich auf "gesundheitliche Einschränkungen" zurückzuführen ist, wenn man beim angestrengten Überlegen nach Links schaut sei mal dahingestellt. Das alleine darauf zu schieben ist frech. Von "möglichst vielen Freiheiten" kann auch nicht die Rede sein, wenn ich penibel darauf geachtet habe alle Regeln, besonders betreffend meinen Arbeitsplatz (beispielsweise habe ich eine bessere Webcam gekauft damit alles gut einsehbar ist), einzuhalten. Dieses Geschehen und Verhalten einer (privaten) Hochschule als "extrem positiv für die Allgemeinheit" zu bewerten ist einfach vermessen und geht an der Realität vorbei.
  6. Und hier wird es absurd. Wenn der Ausschuss nicht die original Videos prüft, sondern nur den Bericht, dann ist das halt einfach mal Quatsch. Durch die drastische Reduktion der Informationen kann sich da niemand eine eigene Meinung bilden, sondern muss sich auf die Einschätzung und Interpretation verlassen, die bereits im Vorfeld zum Schluss der Täuschung gekommen ist - und diese in ihrem Bericht natürlich begründet... Es ist einfach an Absurdität kaum zu übertreffen was hier im typischen "Corporate speech" vermittelt wird. Im Grunde heißt es, sparen Sie sich Ihren Widerspruch. Ändern wird dieser ohnehin nichts - maximal wenn Sie bis zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen. Bravo. So eine Dreistigkeit und Abgebrühtheit sind unfassbar.
  7. Diese Aussage impliziert zunächst dass jeder so lange schuldig ist, bis die Unschuld bewiesen wird - finde ich mehr als schwierig. Ich denke aber auch dass speziell mein Fall genug bis hier besprochen wurde - ich warte nun auf Reaktion.
  8. Das strukturelle Problem bezieht sich nicht per se auf das Schreiben einer Online-Klausur, sondern u.a. auf den Mangel an klarer Kommunikation betreffend Regeln. Die Regeln welche in myCampus aufgeführt sind habe ich strikt beachtet. Zwischen einer Klausur wobei das Problem während dem Schreiben auftrat (welches zum Abbruch führte?) und sechs (!) Klausuren aberkannt zu bekommen, wohlgemerkt nach Monaten, besteht ein Unterschied. Verzeihung aber der Vergleich hinkt total.
  9. Ich werde alle mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, vielen Dank @AniaP und @ExReWe87
  10. Aus diesen Gründen halte ich es auch für sehr wichtig, dass das Thema bis zu seiner vollständigen Klärung möglichst präsent und "öffentlich" bleibt. Hier handelt es sich um ein grundsätzliches, strukturelles Problem der IU. Was sich die IU herausnimmt grenzt an Narrenfreiheit. Als "Opfer" sieht man in die Röhre. Klare Regeln sind, wie im früheren Verlauf des Threads bereits aufgezeigt (sh. "Praxisbeispiel"), nicht vorhanden - maximal sind sie rar gesät. Es werden alleine auf Basis von Vermutungen Anschuldigungen insinuiert (welche zu allem Überfluss technisch gar nicht möglich sind), welche alle Anstrengungen von Monaten "einfach so" zu Nichte machen und Personen mit geringerem Einkommen ggf. in echte Probleme bringen könnten. Das ist nicht akzeptabel. Jeder Person, für die insbesondere die Option der Online-Klausur ein wichtiger Entscheidungsgrund für die IU ist, sei es aus welchen Gründen auch immer, kann ich nur davon abraten.
  11. Dass bei dieser Unternehmung ausschließlich die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht habe ich (schmerzlich) begriffen. Nochmals Danke.
  12. Nun, der entscheidende Unterschied hierbei ist, dass Sie zumindest den Versuch unternehmen im Vorfeld in Kontakt zu treten. Das geschah hierbei schlicht nicht, ich hatte keine Möglichkeit in irgendeiner Form mein Verhalten oder meinen Arbeitsplatz anzupassen. Ich bin/war gewillt alles so regelkonform wie möglich zu gestalten und mich anzupassen, doch wenn man nicht einmal dazu die Chance hat, hat das nichts mit einem "Stoppschild" zu tun. Und nein, 1500€ Strafe und das Aberkennen von 6 Modulen wird von den Wenigsten als ein "Halt Stopp, das müssen wir zunächst klären" gesehen. Besonders da ich in Folge einer "Entwicklungsstörung" einen GdB 50% habe und mein Verhalten auch durch Zwangsstörungen ggf. irritierend wirken kann (ob das Blicken ins "Leere" / Bildschirm überhaupt irritiert beim Nachdenken sei mal dahingestellt - als Nächstes vielleicht Stirnrunzeln?) - davon hat die IU aber Kenntnis. Sei es wie es ist, mein Einspruch-Schreiben ist postalisch auf dem Weg mit Einschreiben-Rückschein. Sollte es Resultate geben, gebe ich gerne Bescheid. Danke nochmals für die Unterstützung
  13. Davon gehe ich zum momentanen Zeitpunkt auch aus. Ich sehe dabei insbesondere den Punkt kritisch, dass ganz offensichtlich aus einem reinen Verdacht heraus, wobei sich nach kurzer Zeit, die man zum nachdenken aufbringen müsste, herausstellt dass das so wie beschrieben technisch nicht möglich ist, sämtliche Leistungen aberkannt werden (plus Zahlungsaufforderung natürlich.) Ist das ein Vorgehen, welches man von einer Hochschule erwartet? Insbesondere da immer die Möglichkeit der Online-Klausuren hervorgehoben wird? Eine Hochschule die mit dem Claim "Inklusion statt Integration!" wirbt? Das Ganze auch noch OHNE vorherige Kommunikation in irgendeiner Art und Weise? Ich denke NEIN. Wenn die Option der Ultrawide-Monitore ein Problem darstellt, dann sollen sie darauf hinweisen. Ich hätte kein Problem gehabt ein anderes Modell dafür zu besorgen.
  14. Hier ist ein beispielhaftes Zitat aus einem der insgesamt sechs PDFs - sie sind alle im Grunde gleich: "Viele Male während der Klausur bedienen Sie die Maus, ohne dass sich im Klausurbild etwas ändert. Dabei blicken Sie immer links am Monitor vorbei. Ganz offensichtlich bedienen Sie ein anderes Gerät und lesen davon ab."
  15. Vielen Dank auch hier für die Unterstützung. Ich kann nur wiederholen dass ich absolut fassungslos von diesem Vorgehen bin. Jegliches Vertrauen in die Kompetenz dieser "Hochschule" ist in meinen Augen zerstört. Zunächst bin ich tatsächlich von einem typischen Betrugsschreiben ausgegangen - besonders durch die hohe Zahlungsaufforderung und kurze Zahlungsfrist - begründet durch haltlose Unterstellungen und Vermutung (was auch aus dem Schreiben hervorgeht, da die Anschuldigungen mit "Offenbar" beginnen). Aber nein, es war tatsächlich die IU. Sprachlos (im wahrsten Sinne) macht mich auch jetzt noch dass praktisch weiterhin NULL Kommunikation statt findet. Das Einzige was geliefert wurde war mittlerweile zwei-mal ich solle doch bitte bis zur nächsten Tagung - also bis zum 16.12. warten. Dazu fällt mir einfach nichts mehr ein.
  16. Das gezeigte Praxisbeispiel wäre so auf keinen Fall bei einem Proctor durchgegangen, das stimmt.
  17. Ich bezweifle die Bedeutsamkeit über eine Diskussion hinsichtlich der genauen Definition dieser Regel. Fakt ist hingegen im Kontext des Threads dass in meinem Fall, dank der Weitwinkel-Webcam, ich komplett und mein Monitor-Bild zu jedem Zeitpunkt zum überwiegenden Teil im Bild waren. Ob ich das nun tun hätte müssen oder ob ich meinen Monitor so hindrehen hätte können dass nur der Rahmen aber nicht das Bild bzw. nur bedingt das Bild zu erkennen ist (lt. Regeln) spielt nicht wirklich eine Rolle.
  18. Wenn man einen Ansprechpartner sucht steht man hier auf verlorenem Posten. @IU Internation. Hochschule hat bis auf die Begrüßung inklusiver "herzlicher Grüße" bei den privaten Nachrichtten vor zwei Stunden auch nichts mehr von sich hören lassen. Dass ich bis auf die Tagung des Prüfungsausschusses warten solle, die offenbar lt. FAQs erst wieder am 16.12.22 stattfindet ist wohl ein schlechter Witz. Das ist wirklich das Letzte.
  19. Das ist schlicht falsch - zumindest was meine Erfahrung angeht. Bei mir war, wie erwähnt auch immer ein Großteil, sogar die überwiegende Fläche des Bildschirms mit im Bild und gleichzeitig ich. Ich meine es steht auch so in der Prüfungsanordnung o.ä., dass der Bildschirm zu sehen sein muss.
  20. Soeben erhielt ich von einer Mitarbeiter des Prüfungsamtes eine eMail wie sie standardisierter nicht hätte sein können. Es wurden nur erneut die Grundsätze aufgezählt an welche man sich bei der IU halte und ich solle auf die nächste Tagung des Prüfungsausschusses warten - Danke für Nichts. In irgendeiner Art und Weise auf mein Anliegen eingegangen? FEHLANZEIGE Das Ganze ein Trauerspiel zu nennen wäre noch ein Kompliment. Von der Stelle die für das "Ansehen" dieser Hochschule, also die sog. Reputation zuständig ist kam bislang bis auf eine Begrüßung auch Nichts. Für mich persönlich stellten die Online-Klausuren in gewisser Weise ein Alleinstellungsmerkmal, den "USP" der IU dar, dass einem dann derartiges aufgrund von haltlosen Vermutungen geschieht ist einfach unbegreiflich.
  21. Vielen Dank. Sollte es Neuigkeiten geben (in welche Richtung auch immer) werde ich es hier verkündigen.
  22. Das mache ich gerne, interessant nur dass mir nun diese Anlaufstelle genannt wird. Gestern hingegen nur einen Satz mit "zur Kenntnisnahme" hingeworfen wurde mit sechs PDFs und einer Zahlungsaufforderung über 1500€ zu zahlen in zwei Wochen.
  23. Ich hoffe dass diese Punkte herangezogen werden um eine möglichst schnelle Klärung zu ermöglichen. Ich habe mich postalisch und per e-Mail an das Prüfungsamt gewandt um meine Gedanken möglichst klar formuliert zu übermitteln was ich im direkten Gespräch nicht immer vermag und um etwas "in der Hand" zu haben.
  24. Möglicherweise fehlt mir das technische Know-How dazu im Punkt VM - jedoch wird mir konkret vorgeworfen ein anderes Gerät dabei bedient zu haben von welchem ich abgelesen haben soll. Soweit diese Virtuell-Maschine und dessen "Inhalt" angezeigt werden soll, also überhaupt nützlich sein soll um zu betrügen, müsste dieser (ganz offensichtlich) worauf eben angezeigt werden - wie dem Monitor. Wie sollte das zu bewerkstelligen sein wenn mein Bildschirm im Grunde "doppelt" überwacht wird? Ich meine, wenn man z.B. eine Spiele-Konsole emuliert, "spielt" man in logischer Konsequenz auch nicht wenn der Monitor nicht an ist o.ä.
  25. Leider besitze ich so etwas nicht, da ich nicht davon ausging jemals mit derartigem Vorgehen konfrontiert zu werden und ich in der Vergangenheit genug Probleme mit Versicherungen in Sachen Kostenübernahme (für Therapien etc.) hatte. Ein Statement der @IU Internation. Hochschule würde mich auch brennend interessieren. Hier wird wieder einmal mit Studenten umgegangen als seien sie nichtsweiter als eine Kennziffer in einer Bilanz. Der Verantwortung die eine "Hochschule" auch gegenüber ihnen trägt wird VOLLKOMMEN außer Acht gelassen. Die (persönlichen) Umstände interessieren gleich Null. Hier werden aufgrund von VERMUTUNGEN die auf Nichts beruhen und sogar technisch unmöglich sind (!) sofortige Maßnahmen ergriffen die erhebliche Auswirkungen haben - sei es beruflich, finanziell oder persönlich.
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