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HWohlfahrt

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  1. Genau, sie bezieht sich auf einen Bachelor.
  2. Hallo! Ich habe den Beitrag schon anderswo gepostet, aber weil es mir so wichtig zu sein scheint, wärme ich den hier nochmal auf: Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht: "Sehr geehrte [...], nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden. ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen. § 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen: „Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“ Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff. Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen. Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich." Das ist wohl ziemlich eindeutig. Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. Schade und ärgerlich. Damit stellt sich wohl eher die Frage, ob die Triagon anerkannt ist, denn was nicht anerkannt ist, kann auch keine anerkannten Abschlüsse verleihen.
  3. Schaut man sich an, wer "Direktor of Administration" der Triagon Academy Ltd. ist, scheint da eher eine Familienkonstruktion zu bestehen. ;) --> https://www.triagon.mt/de/akademie/mitarbeiter/
  4. Hallo! Diesen Beitrag habe ich schon in einer anderen Diskussion gepostet. Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht: "Sehr geehrte [...], nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden. ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen. § 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen: „Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“ Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff. Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen. Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich." Das ist wohl ziemlich eindeutig. Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagen. Schade und ärgerlich. Ich hoffe, dass die Triagon da bald irgendwas macht. Eigentlich komisch, dass ein anerkannter Prof, der ja auch die Uni Seeburg in Österreich oder der HAM in Deutschland steht, so ein Konstrukt mitträgt.
  5. Hallo! Ich habe meine Erkenntnisse schon bei einem anderen Beitrag gepostet, aber hier auch noch mal: Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht: "Sehr geehrte [...], nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden. ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen. § 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen: „Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“ Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff. Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen. Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich." Das ist wohl ziemlich eindeutig. Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. Schade und ärgerlich. Die ACQUIN-Akkreditierung bedeutet übrigens für eine Bewertung auch keinen Unterschied.
  6. Hallo! Eine Anfrage bei ENIC NARIC Austria hat folgende Antwort gebracht: "Sehr geehrte [...], nach erneuter eingehender Überprüfung muss von einer Bewertung Ihres an der Triagon Academy erworbenen Abschlusses Abstand genommen werden. ENIC NARIC bewertet ausschließlich an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierte Hochschulqualifikationen. § 51 Abs 2 Z 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung, definiert die anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung folgendermaßen: „Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind die Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.“ Nur Qualifikationen maltesischer Bildungseinrichtungen mit dem Status „self-accrediting“ erfüllen diesen Begriff. Die Triagon Academy zählt jedoch nicht zu diesen Bildungseinrichtungen. Aufgrund wesentlicher Unterschiede zum österreichischen Qualitätssicherungsrecht kann eine Bewertung daher nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Anwendung eines nationalen Studienrechts nicht erkennbar. Transparente Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten oder Qualifikationen sind nicht ersichtlich." Das ist wohl ziemlich eindeutig. Zumindest für Österreich scheint sich die Sache somit erledigt zu haben, mal sehen, was die deutsche ZAB bzw. das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen dazu sagt. Schade und ärgerlich.
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