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Blog wt15309

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VIIING und AVL-Antrag


wt15309

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Hey alle miteinander,

nun das was schon wieder, Darmstadt hin - Hotel - Rep - Hotel - Klausur VIIING schreiben- Nachhaus fahren. Und Schwupps, da waren 2 Tage rum. Wie die VIIING-Klausur war - nun ja ich hab mein Bestes gegeben, geschenkt bekommt man nichts.

Halt, dazwischen hab ich noch den AVL-Antrag abgeben, diesmal persönlich (nicht das er mir wieder verschwindet). Anscheinend bin ich da an einen sehr ehrgeizigen jungen Bearbeiter geraten, es hat ca. 30 Min. gedauert, dann wurde dieser Antrag geprüft und sofort den zuständigen Entscheidungsträger auf den Schreibtisch gelegt.

Erstaunlicherweise hat er sich damit offentsich auch sofort beschäftigt. Was heißen soll, der AVL-Antrag ist durch (nach 2 Tagen!!!!!).

Mir wurden nun die BPP, also das Praktische Semester und die Projektarbeit anerkannt - was so eine Erststudium doch alles so bewirkt - erstaunlich. Auf jednefall bin ich ganz Happy, dass diesmal alles so reibungslos funktioniert hat. Also vielen Dank WBH-Team.:laugh: Was mein Grinsen noch verstärkt ist der finanzielle Aspekt - ich muss noch weniger löhnen.:D:001_tt2:

Also der Service mag, ja mal etwas ins Stocken geraten, aber man bemüht sich bei der WBH. Ich glaub das ist ein sehr wichtiger Punkt für mich.

So das wars für heute, weiter gehts mit B-SYS und Reglungstechnik, dies wird mich schon extrem fordern.

Gruß

wt15309

6 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Hallo ihr beiden,

bei einen AVL-Antrag kann man nur gleiches mit gleichen Anrechnen lassen. Nur die Inhalte duerfen etwas abweichen. Also Praktisches Semester -> BPP, Projektarbeit -> Projektarbeit.

Jeder Antrag wird geprueft und wenn die Inhalte / Rahmenbedingungen einigermaßen zusammenpassen wird dies angerechnet. Den Nachweiss muss man ueber der damaligen Studienordnung, Zeugnisse und Berichte ggf. Zeichnungen erbringen. Im Grunde funktionieren nur Teile aus einen anderen akademischen Abschluss.

Gut dass ich solche Sachen aufhebe. Eines sollte auch klar sein, bei einen AVL-Antrag wird das Modul nur komplett anerkannt. Also beim BPP ist im meinen Fall kein Tätigkeitbericht erforderlich.

Spez. beim BPP gibt es ja noch die Möglichkeit die Beruferfahrung anerkennen zu lassen, dann ist der Bericht notwendig.

Noch Fragen? Dann raus damit.

Gruss

wt15309

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Ach ja, sorry ich habst vergessen zu erwähnen: Ich hab Werkstofftechnik an der Gerorg-Simon-Ohm studiert.

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Ah ok, d.h. bei dir wurde das Praxissemester und eine Projektarbeit angerechnet aus dem anderen Studium. Danke =)

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