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Abenteuer Fernlehrgangsanbieter werden - Teil 3


FernstudiumGuide

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Im zweiten Teil unseres Blogs hatte ich kurz erläutert, wie das Zulassungsverfahren der ZFU abläuft und dass es gar nicht so leicht ist, in Deutschland einen Fernlehrgang staatlich zuzulassen. Um dazu weiter ausholen zu können, muss ich euch zuerst ein bisschen in unser Angebot einführen. Da unser Team fast nur aus Wiwis, Juristen und Informatikern besteht war klar, dass wir „bei unseren Leisten“ bleiben und nur Fernstudieninhalte aus der ökonomischen Welt anbieten wollen. Ehrlich gesagt hätte ich auch kein gutes Gefühl gehabt, wenn wir irgendwelche „Wellness-Lehrgänge“ angeboten haben. Obwohl sich „Akupunktur für Zwergwale“ und „Die richtigen Mondphasen für die Nasenhaarentfernung“ sicher gut verkauft hätten. ;)

Kurzum, unser Angebot umfasst neben einem Geprüfte(n) Volkswirt/in und Wirtschaftsmathematiker/in auch eine(n) Geprüften Betriebswirt/in mit den klassischen (harten) Fakten, die man halt in der Praxis braucht. Neben den Grundlagen haben Investition und Finanzierung, Internes und Externes Rechnungswesen und Wirtschafts- und Privatrecht drin. Alles ist zwar unmittelbar in der Praxis verwertbar, aber dennoch auf Bachelor-Niveau, woraus schon ein hohes analytisches Niveau folgt, mathematisch also anspruchsvoll. Aber Analytik ist eben das, was man heute in der betrieblichen Praxis braucht.

Das Lehrmaterial ist nicht von heute auf morgen entstanden - im Gegenteil. Wir haben jahrelang daran gefeilt. Es war schon als Repertorium in Einsatz, kam an anderen Fernhochschulen den Studierenden zugute und wurde auch immer wieder aktualisiert. Damit hatten wir einen guten Grundstock, ohne den es niemals mit der Zulassung geklappt hätte.

Unser Konzept war von Anfang an stark onlinebasiert. Da wir auf Videos, mp3s und bunte Folien setzen, gibt es dazu auch keine Alternative. Unser Campus war daher auch für die ZFU von Bedeutung, er wurde genauso geprüft wie das Lehrmaterial auch.

Zuerst aber kontrolliert die ZFU das Anmeldeformular. Nun werdet ihr vielleicht sagen, na was kann man da schon prüfen. Nun, einerseits müssen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, die für jedes Fernabsatzgesetz gelten. Darüber hinaus müssen aber auch die Bestimmungen des Fernunterrichtschutzgesetzes (hier: http://www.zfu.de/Downloads/Rechtsgrundlagen/PDF/FernUSG.pdf) eingehalten werden. Kanntet ihr nicht? Naja, wir kannten es zuerst auch nicht ;)

In diesem Gesetz ist eine Menge geregelt, was in erster Linie dem Schutz der Teilnehmer an Fernlehrgängen dient. So etwa das Rücktrittsrecht, die monatlichen Zahlungen oder eben auch die inhaltliche Qualität der Lehrgänge. Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter, auch die staatlichen Anbieter wie etwa die Fernuni Hagen (wobei es dort noch einige Besonderheiten gibt). Die ZFU kann übrigens sogar Bußgelder verhängen, wenn ein Anbieter gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt.

Obwohl wir uns recht viel Mühe gaben mit dem Anmeldeformular hatten sich dennoch Fehler versteckt - der fleissige Mitarbeiter der ZFU hats natürlich gefunden, wir haben es abgeändert und gut war. Solche Dinge sind kleine Sorgen. Es wurden aber noch einige Probleme entdeckt, die uns nicht bewusst waren. Das erzählen wir euch im nächsten Teil unser Zulassungs-Doku-Soap ;)

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