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Modulbericht: IT-Recht


kurtchen

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Das Modul IT-Recht ist bei Springer Campus ein Pflichtmodul in den beiden Studiengängen Web- und Medieninformatik sowie Wirtschaftsinformatik. Laut Studienplan ist es für das erste Fachsemester vorgesehen. IT-Recht ist außerdem ein Pflichtmodul der wissenschaftlichen Weiterbildung "Software-Manager".

 

Ich bin im Studium schon recht weit fortgeschritten und habe das Modul im ersten Semester nicht belegt, weil ich erst einmal schauen wollte, ob ich mit Fächern wie Mathematik oder Programmierung zurecht kommen würde. Die Beschäftigung mit Recht kannte ich ein bisschen aus meiner Ausbildung. Dort ging es zwar um ganz andere Gebiete des Rechts, aber immerhin habe ich damals den Eindruck gewonnen, dass ich mich mit solchen Fragen auseinandersetzen kann, auch wenn es mich nicht unbedingt brennend interessiert. Insofern habe ich die Belegung dieses Modul anfangs vertagt und es später irgendwie aus den Augen verloren. Jetzt, im letzten Abschnitt meines Studiums, war mir aufgefallen: "Da fehlt doch noch ein Pflichtmodul!"

 

Also war das Thema jetzt einfach "dran".

 

Das Lehrbuch

 

Das Buch "IT-Recht" von Axel Sodtalbers, Christian Volkmann und Andreas Heise liegt mir in einer Auflage von 2010 vor. Sein Umfang ist mit 315 Seiten für ein Lehrbuch bei Springer Campus etwas unterdurchschnittlich. Gegliedert ist das Buch in drei Teile. Zunächst geht es um Softwarerecht, dann E-Commerce-Recht und schließlich Datenschutzrecht. Gerade beim letzten Thema hat es ja mit der DSGVO viele Neuerungen gegeben. So viel sei vorweg genommen: Acht Jahre sind speziell bei diesem Thema eine lange Zeit. Dieser Teil des Lehrbuches müsste inhaltlich dringend überarbeitet werden.

 

Teil 1 - Softwarerecht

 

Dieser Teil beginnt mit dem Thema Urheberrecht. Es geht darum, wer überhaupt Urheber ist, wie man einer wird und wieso Software unter das Urheberrecht fällt (aber z.B. das Design einer Blumenvase im allgemeinen nicht). Auch die Themen Patentrecht und Halbleiterschutz werden angerissen. Bei Software sind gegenüber anderen geistigen Schöpfungen wie z.B. einem Roman ein paar Besonderheiten zu beachten. Zum einen wird Software von Entwicklern meist im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erstellt. Die Entwickler sind dann zwar Urheber, aber das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Schöpfung hat ihr Arbeitgeber. Zum anderen wird Software heute überwiegend in Teams entwickelt. Das gilt schon für kleine Independent Games. Die Zeiten, in denen ein pfiffiger Programmierer im Alleingang einen großen Spielehit oder eine revolutionäre neue Office-Anwendung entwickeln konnte, liegen eine Weile zurück. Es gibt also meistens viele Miturheber.

 

Software wird programmiert, weil man sie nutzen und verwerten möchte. Dazu werden Verträge geschlossen. Insofern spielt das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Interessant war für mich, dass auch bei Individualsoftware im allgemeinen ein Kaufvertrag und nicht etwa ein Werkvertrag zustande kommt. Wenn man etwas verkauft, so unterliegt man der Gewährleistung. Wenn man möchte, kann man durch einen zusätzlich geschlossenen Vertrag darüber hinaus gehende Garantien geben. Kaufverträge enthalten oft AGBs, die jedoch - wenn sie schlecht verfasst sind - unwirksam sein können. Es ist juristisch schwierig, insbesondere die Rechte von Verbrauchern durch ABGs wirksam einzuschränken.

 

Alle diese Themen sind eigentlich allgemeines Recht. Verwiesen wird im Lehrbuch vor allem auf das BGB. Das ist allerdings ein Aspekt des Kurses, der mir gut gefallen hat. Vieles im IT-Recht ist zunächst einmal allgemeines Recht, das in einem speziellen Kontext angewendet wird. In manchen Fällen hat dieser Kontext starke Auswirkungen, in anderen nicht. Jedenfalls lernt man in diesem Lehrbuch durchaus ein paar Dinge, über die man als Bürger und Verbraucher ohnehin informiert sein sollte. (Aber leider oft nicht ist!) Insofern ist dies zwar ein Modul für Informatiker, es hat aber eine gewisse allgemeinbildende Komponente. So etwas schätze ich sehr.

 

Die Fallbeispiele und Übungsaufgaben sind in der Regel in einem IT-Kontext angesiedelt. Meist zielen die Aufgaben darauf ab, zu zeigen, welches allgemeine Recht hier Anwendung findet. Neben der reinen Aufzählung wird dabei natürlich auch eine Begründung und eine Abwägung erwartet.

 

Zitat

"Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer."

 

Dieses Zitat wird dem US-Journalisten Dan Rather zugeschrieben. Software erledigt in der Regel routinemäßig anfallende Tätigkeiten automatisiert. Das hat eine unangenehme Folge. Arbeitet sie fehlerhaft, wird der Fehler oft tausendfach wiederholt, was den Schaden in die Höhe treibt. Software wird auch in sicherheitskritischen Bereichen eingesetzt. Zur Steuerung medizinischer Geräte oder zur Steuerung von Maschinen, von denen eine erhebliche Unfallgefahr ausgeht. Insofern ist der Bereich Haftung bei Softwarefehlern für die Hersteller sehr wichtig. Hier ist zu beachten, dass man insbesondere bei Schäden für Leib und Leben die Haftung nicht grundsätzlich durch einen Vertrag ausschließen kann. Und der Hersteller einer Software haftet nicht nur gegenüber seinen Kunden, mit denen er einen Vertrag hat, sondern um Umständen auch gegenüber Dritten, die durch einen Fehler seiner Software geschädigt wurden. Mit neuen Anwendungen wie dem autonomen Fahren wird dieses Thema sicher noch drängender werden. Das autonome Fahren ist übrigens bereits Teil einer Übungsaufgabe, wenn auch im Zusammenhang mit einer Straßenbahn und nicht mit einem Auto.

 

Bleibt noch der für mich besonders spannende Bereich der Open Source Software. Hier geht es darum, verschiedene Arten von Open Source Lizenzen zu unterscheiden. Wer quelloffenen Code in einem eigenen Produkt verwendet muss je nach Lizenz unterschiedliche Dinge beachten. Gut, sich einmal mit so etwas zu beschäftigen.

 

Dieser erste Teil des Moduls hat mir insgesamt gut gefallen. Ich konnte dem Text gut folgen, fand die Fallbeispiele nachvollziehbar und gut ausgewählt. Tests und Übungsaufgaben erschienen mir gut darauf abgestimmt.

 

Teil 2 - E-Commerce-Recht

 

In diesem Teil ging es zunächst noch einmal um das Vertragsrecht, diesmal im Zusammenhang mit E-Commerce. Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass Kunden im Zusammenhang mit dem Online-Handel weniger Möglichkeiten haben, Ware vor Abschluss eines Vertrages zu prüfen und sich ein Bild vom Verkäufer einer Sache zu machen. Darum hat der Gesetzgeber mit dem Fernabsatzgesetz und dem Telemediengesetz dem Käufer zusätzliche Rechte verschafft und den Verkäufern und Anbietern umfangreiche Informationspflichten auferlegt. Da heute praktisch jeder Waren im Internet bestellt, dürfte dieses Kapitel für jeden relevant und interessant sein.

 

Im nächsten Abschnitt geht es um Urheberrecht im Internet. Hier dreht es sich um Themen wie Schutz des Designs einer Webseite, Raubkopien geschützer Inhalte aber auch um das Recht auf Privatkopie. Neben dem Urheberrecht spielt bei Webinhalten auch das Markenrecht, das Domainrecht und das Wettbewerbsrecht eine Rolle. Hier landet man schnell bei einem ungeliebten aber wichtigen Thema: "Was gehört in ein Impressum?"

 

Bei allem Ärger über den Abmahnirrsinn versteht man nach diesen Kapiteln immerhin etwas besser, was die grundlegende Idee hinter den einschlägigen und oft lästig erscheinenden Gesetzen ist.

 

Recht spannend ist das Thema der Verantwortlichkeit im Internet, insbesondere wenn es um Inhalte geht, die Rechte verletzen. Das spielt ja auch hier im Forum eine Rolle. So ist zum Beispiel unser Forumsbetreiber Herr Jung als Access-Provider rechtlich nicht verpflichtet, jeden Post VOR seiner Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Das entbindet ihn aber nicht von seiner Pflicht, entsprechende Inhalte bei Bekanntwerden eines Rechtsverstoßes zu entfernen. Es gibt hier im Forum ja einige Regeln, die Teilnehmer zu beachten haben. Insbesondere gibt es auch Konsequenzen, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Dies dient natürlich zum Teil auch dazu, eine gewisse "Forumskultur" zu erhalten. Fernstudium-Infos soll ja einerseits themenbezogen bleiben und andererseits sollen sich Nutzer auch wohl fühlen können. Aber ein Teil der Regeln und Konsequenzen dürfte eben auch damit zu tun haben, dass Herr Jung als Forumsbetreiber nicht für Rechtsverstöße seiner Nutzer haften möchte. Das entsprechende Kapitel im Lehrbuch schafft ein erstes Bewusstsein für diese Problematik.

Kurz gestreift werden Fälle mit Berührung zum Ausland, was ja beim Anbieten von Waren, Leistungen und Inhalten im Netz häufig der Fall ist.

 

Bis hierhin gefielen mir Lehrbuch, Tests und Aufgaben ausgesprochen gut. Stellenweise bemerkte ich bei meinen Recherchen zu Einsendeaufgaben, dass manche Gesetze und Verordnungen inzwischen durch neuere ersetzt waren. Das betrifft zum Beispiel weite Teile der BGB-InfoV, die inzwischen durch das EGBGB abgelöst wurde und eigentlich nur noch für Reiseverträge relevant ist. Das finde ich aber gar nicht schlimm. Recht ist ein menschliches Artefakt. Es entwickelt sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Schadet gar nicht, wenn man das als Studierender beim Bearbeiten eines Moduls in angemessener Dosierung zu schmecken bekommt.

 

Teil 3 - Datenschutzrecht

 

Leider finde ich die Dosierung im letzten Teil des Buches nicht mehr angemessen. In den letzten Wochen und Monaten hat vermutlich jeder Leser an seinem Mail-Eingang gemerkt: Die DSGVO ist in Kraft getreten und bringt z.B. neue Informationspflichten mit sich. Leider spielt sie im Lehrbuch keine Rolle. Ich versuche zunächst mal, diesem letzten Teil des Kurses etwas positives abzugewinnen, was durchaus gelingt.

 

Geklärt werden zunächst einmal verschiedene Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Datenschutz, die als konzeptionelle Grundlage nicht verkehrt sind. Insbesondere begreift man bei Lektüre der Kapitel schnell: Nach bisherigem Datenschutzrecht sind eigentlich formulierte Ansprüche wie Auskunft über gespeicherte Daten, Löschung, Sperrung oder auch Berichtigung von falschen Daten für einen Betroffenen praktisch nur selten durchzusetzen. Das liegt daran, dass die bisherigen Datenschutzgesetze viele Ausnahmen formulierten. Tatsächlich fiel es mir beim Lesen der Gesetze oft schwer, unter den ganzen Ausnahmen auch noch meine Rechte zu entdecken. Insofern kann man sagen: Der bestehende Datenschutz ließ zu wünschen übrig. Und das, obwohl sich mit dem Internet die Möglichkeiten der missbräuchlichen Nutzung von Daten potenziert haben. Dafür schafft das Kapitel also ein Bewusstsein.

 

Nun hätte ich gerne gewusst, ob das alles mit der DSGVO aus Betroffenensicht besser wird. Immerhin haben ja Firmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen viel Arbeit damit, die neuen Regeln umzusetzen. Steht dem auch ein Nutzen für mich gegenüber? In diesem Modul erfährt man es leider nicht. Dafür ist es zu alt.

 

Immerhin glaube ich, nach der Lektüre dieses Kursteils begrifflich besser gerüstet zu sein, Texte zur DSGVO zu lesen und zu verstehen. Das ist zwar auch ein Ergebnis, aber insgesamt finde ich das bei diesem Thema zu wenig. Insofern wäre es dringend Zeit, dass Lehrbuch in diesem Punkt auf einen aktuellen Stand zu bringen. Denkbar wäre auch, entsprechende Kapitel zumindest auf der Online-Plattform zügig nachzurüsten.

 

Ob es entsprechende Pläne gibt, weiß ich nicht. Aber stünde ich noch am Anfang meines Studiums, würde ich mich vor Belegung des Modul einmal danach erkundigen. Um dann gegebenenfalls die Belegung noch zu verschieben.

 

Tests, Einsendeaufgaben und Online-Klausur

 

Über die tutorielle Betreuung kann ich mich nicht beschweren. Die Korrekturen kamen sehr zügig, auch bei der Online-Klausur. Die Tests haben für mich viele unklare Punkte noch einmal ausgeleuchtet. Die Einsendeaufgaben gefielen mir gut, auch und gerade im Hinblick auf die Präsenzklausur. Den Abschlusstest fand ich zu leicht bzw. nicht umfangreich genug. In der zur Verfügung stehenden Zeit hätte man durchaus etwas mehr verlangen dürfen, zumal diese Tests ja automatisch ausgewertet werden, also keinen Korrekturaufwand verursachen. Gut gefallen hat mir dagegen die Online-Klausur, weil die Aufgaben das gesamte Modul gut abdeckten und die Themen zum Teil auch vernetzten. Die Online-Klausur gibt auch in diesem Modul einen Vorgeschmack auf Art und Umfang der Aufgaben in der Präsenzklausur, ohne dieser vorzugreifen. So sollte es sein.

 

Präsenzklausur

 

Ob ich bei der Präsenzklausur auch geliefert habe, wird sich zeigen müssen. Im Vergleich zu den Einsendeaufgaben gab es nämlich einen großen Unterschied: Bei den Einsendeaufgaben konnte ich im Internet nach Gesetzen suchen und mir auch Kommentare oder Urteile durchlesen. Das half dabei, die Fallbeispiele zu beurteilen. Das ging in der Klausur natürlich nicht. Dort war ich auf das angewiesen, was mir auf Papier zur Verfügung stand. Interessant fand ich, dass das Thema Datenschutz keine große Rolle spielte. Vielleicht wird ja auf diese Weise berücksichtigt, dass die entsprechenden Kapitel im Lehrbuch nicht mehr aktuell sind. Ansonsten deckten die Aufgaben den Stoff sehr breit ab. Viele Aufgaben verbanden auch den Stoff verschiedener Kapitel im Lehrbuch. Es hat mir gut gefallen, dass so unterschiedliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen waren. Insgesamt war es eine Klausur, die durchaus auch ein bisschen Spaß gemacht hat.

 

Fazit

 

Insgesamt bin ich nun aber froh, mein letztes Pflichtmodul einer schriftlichen Prüfung abgehakt zu haben. Es hat mir mit Sicherheit nicht geschadet, mich wieder einmal mit dem Thema Recht zu beschäftigen, aber Neigung und Interesse richten sich bei mir dann doch auf andere Dinge. Insbesondere sitzt mir das Thema Projektarbeit um Nacken. Hier muss ich nun rasche Fortschritte machen, um die gesetzte Abgabefrist auch einzuhalten. Habe ich einmal freie Zeit, so kreist mein Denken um mein Projekt und nicht so sehr um das Lehrbuch des nächsten Moduls.

 

Darum habe ich auch ein wenig abgewogen, ob ich mir die Zeit für einen umfangreichen Modulbericht nehmen sollte. Zwei Punkte haben mich dazu bewogen:

  1. Bislang habe ich für jedes Modul, das ich belegt habe, auch einen Bericht geschrieben.
  2. Vor Aufnahme meines Studiums habe ich nach genau solchen Informationen gesucht und sie nicht gefunden. Das war für mich die wesentliche Motivation, diesen Blog anzufangen.


Insofern habe mich entschieden, die Sache "durchzuziehen". Allzu viele Beiträge müssen es ja nun nicht mehr werden.

 

Sollte ich IT-Recht bestanden haben, so bleiben mir tatsächlich nur noch 2 Pflichtmodule: Das Projekt und die Bachelorarbeit. Ich befinde mich nun also im letzten Abschnitt meines Studiums, wo es nicht mehr um Aneignung von Wissen geht, sondern darum, dieses anzuwenden und eigenständig neue Themen zu erkunden. Darauf fühle ich mich durch mein bisheriges Studium tatsächlich vorbereitet und ich freue mich auch darauf.

5 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Danke für deinen Bericht. Dass das Thema DSGVO da fehlt, sehe ich schon als Manko an. Zumindest würde ich erwarten, dass bei so wichtigen aktuellen Themen Zusatzmaterial dafür zur Verfügung gestellt wird.

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Ich hatte es vor der Klausur nicht mehr geschafft, alle Einsendeaufgaben zu bearbeiten. Eine zum Thema Datenschutz fehlte mir noch. Weil ich ja hier über das Modul blogge, habe ich an mich die Erwartung, alle Aufgaben möglichst versucht zu haben. Insofern habe ich die fehlende Aufgabe heute noch nachgeholt.

 

In dem hypothetischen Fall entdeckt jemand personenbezogene Details über sich selbst im Internet, die er gerne löschen lassen würde. Diese Aufgabe habe ich spaßeshalber nach der neuen DSGVO bearbeitet. Das war schon aufschlussreich. Im alten BDSG musste man regelrecht zwei Mal lesen, um seine Rechte als Betroffener unter den ganzen Ausnahmen zu entdecken. Jetzt findet man sich schon leichter zurecht. Insofern hoffe ich, dass der bürokratische Aufwand den Nutzern etwas bringt.

 

Ich stimme zu: Ergänzendes Material wäre hier gut gewesen.

 

Witzigerweise deutet sich an, dass mich das Thema demnächst auf meiner Arbeitsstelle beschäftigen könnte. Denn auch wir haben bisher versäumt, uns damit in der gebotenen Gründlichkeit zu befassen. Bei allem Ärger über den Aufwand denke ich, dass es nicht für die Katz ist. Im Sozialbereich geht man z.T. mit sehr sensiblen Daten um. Da ist es durchaus sinnvoll, Art und Umfang der Verarbeitung solcher Daten einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

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Einen sensiblen Umgang mit sensiblen Daten finde ich auch sinnvoll und neue Regelungen für das digitale Zeitalter sind wichtig.

 

Was die DSGVO in manchen Bereichen fordert, empfinde ich allerdings als an der Realität vorbei und wenn die Datenschutz-Erklärungen selbst für einfache Webseiten ausgedruckt kleine Bücher füllen würden frage ich mich, wer sich da für jede Seite auf's Neue intensiv mit beschäftigen, das alles verstehen und dann sinnvoll abwägen soll, ob er die Seite nutzen möchte.

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Ja, diesen Einwand verstehe ich. Wenn ich mich recht erinnere, hat auch Sascha Lobo einen Kommentar geschrieben, der in diese Richtung geht.

 

De facto wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die meisten Nutzer einfach mal Einverständnis erteilen, ohne sich alles genau durchzulesen. Vor allem, wenn es um die Nutzung eines Dienstes geht, auf den sie ihrer Meinung nach nicht verzichten können. Das könnte leider sogar große Datenkraken wie Facebook gegenüber kleinen Website-Betreibern begünstigen. Aber...

 

...sehr gut finde ich zum Beispiel das explizit formulierte Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können. Das bedeutet nämlich für den Nutzer: Er muss nicht unbedingt vorher alles genau abwägen, weil er es sich jederzeit wieder anders überlegen darf. Ich hoffe schon, dass das Nutzern mehr Macht in die Hand gibt, wenn ein Dienstanbieter einen gewährten Vertrauensvorschuss verspielt.

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Das Klausurergebnis zum Modul IT-Recht ist inzwischen da. IT-Recht ist ja ein Pflichtmodul und sollte eigentlich schon im ersten Fachsemester belegt werden. Ich wusste aus meiner Ausbildung, dass ich mit Rechtsthemen durchaus zurecht komme, das ganze aber nicht so richtig spannend finde. Insofern hatte ich dieses Modul zunächst ein bisschen vor mir hergeschoben. Und dann aus den Augen verloren, dass ich es noch machen musste. Mit dem Ergebnis der Prüfung bin ich zufrieden. Vor allem gemessen daran, dass mir an diesem Punkt meines Studiums eigentlich andere Dinge im Kopf herumgehen, z.B. meine Projektarbeit.

 

Ich hatte vor der Präsenzklausur leider nicht mehr geschafft, alle Einsendeaufgaben abzuschließen. Da ich ja hier über das Modul blogge, hatte ich an mich den Anspruch, nachträglich noch alle Einsendeaufgaben zu bearbeiten. Es hätte ja sein können, dass eine aus dem Rahmen fällt. Das war aber nicht der Fall. Anspruch und Art der Aufgabenstellung passten gut zu den anderen Aufgaben, die ich schon eingereicht hatte, so dass sich der Gesamteindruck, den ich vom Modul habe, dadurch nicht verändert hat. Bemerken möchte ich noch, dass mein Tutor mir umgehend Feedback zu den noch fehlenden Aufgaben gegeben hat, obwohl das Modul ja im Prinzip schon als abgeschlossen gelten konnte.

 

Nun muss ich nur noch das Pflichtmodul "Projektarbeit" abschließen, bevor ich die Bachelorarbeit anmelden darf. Die Projektarbeit ist bereits angemeldet. Die Deadline ist Anfang September. Wenn ich fertig bin, werde ich hier im Blog etwas ausführlicher berichten. Ich kann aber schon sagen, dass das Modul "Projektarbeit" sehr viel Zeit kosten kann, je nachdem, was für ein Thema man sich aussucht. Eine Kommilitonin von mir hat kürzlich abgegeben. Auch sie hat deutlich mehr Zeit investieren müssen als für andere Module. Es gab ja einzelne Module im Studiengang, bei denen ich die 5  ECTS ein bisschen zu leicht verdient fand. Ein Beispiel wäre das Modul "Mobile Computing" oder vielleicht auch "CMS". Jetzt, da ich an der Projektarbeit sitze, finde ich, dass sich das unterm Strich mehr als ausgleicht.

 

Immerhin, es geht ganz gut voran. So etwa 70 Seiten habe ich schon zusammen. Es sind allerdings viele UML-Diagramme dabei, was die reine Textmenge natürlich etwas relativiert.

 

Mit der Betreuung bin ich auch sehr zufrieden. Die Rückmeldungen kamen anfangs sehr zügig und mit fortschreitender Arbeit etwas zögerlicher. An einem bestimmten Punkt hat mein Betreuer vorgeschlagen, dass er mich ab jetzt gerne selbstständig weitermachen lassen möchte. Ich glaube, dass müsste jetzt auch ganz gut klappen. Sehr nützlich war die Vorbereitung durch das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten". Man merkt es vielleicht zu Beginn des Studiums nicht, aber das ist wirklich eines der wichtigen Module, um den Endspurt gut zu schaffen. Ansonsten würde ich sagen, dass die Module zur Softwaretechnik sehr wichtig sind, um getroffene Entscheidungen im Projektverlauf begründen zu können.

 

Wie gesagt, ich schreibe mehr dazu, wenn ich das ganze abgeschlossen habe.

Bearbeitet von kurtchen
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