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Über den Start meiner Masterarbeit


mandyrainbow

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Hallo liebe Community, 

 

hier ein kurzer Beitrag über den Start der Masterarbeit.

 

Ende letzten Jahres hatte ich die erforderlichen Unterlagen für die Masterarbeit  für den Bearbeitungsbeginn 01.02. eingereicht (Antrag zur Zulassung der Masterarbeit, Exposé mit Titel, Betreuer, Motivation und Zielsetzung, Zeitplan, Gliederung und erste Literaturquellen).

Kurz nach dem Zusenden erhielt ich auch schon eine Mail zum Bearbeitungsstand der Zulassung. In dieser wurde mir mitgeteilt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und ich noch eine finale Rückmeldung erhalte, die voraussichtlich 1 bis 3 Tage vor Bearbeitungsbeginn kommt. 

 

Dann hieß es erstmal warten.

Ich hatte mir jedoch viele Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn die Masterarbeit nicht zugelassen wird (ich müsste länger studieren etc.).

Auf der anderen Seite habe ich aber auch überlegt, dass mein betreuender Professor schon einige Arbeiten begleitet hat und Erfahrungen gesammelt hat, welche Themen zugelassen werden etc. Das konnte mich etwas beruhigen. 

 

Am 27.01. erhielt ich dann die erlösende Nachricht, dass die Arbeit zugelassen wurde und der offizielle Zulassungstermin der 01.02.2024 ist. 

Am 01.02. wurden mir dann noch Zulassungsunterlagen geschickt, die ich unterschreiben und zurücksenden musste. Dann konnte ich mit der Arbeit beginnen. 

 

Etwa einmal im Monat tausche ich mich mit meinem Betreuer seitens der Hochschule aus. 

Die WBH fordert keinen Betreuer seitens des Unternehmens. Allerdings habe ich auch dort einen, der sich mit der Thematik und dem Unternehmen auskennt, aber auch schon andere Arbeiten betreut hat und ich daher seine Expertise schätze. 

 

Nun bin ich fleißig am Schreiben.

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Ich finde es schon sinnvoll sowohl einen Betreuer seitens der Hochschule als auch einen im Unternehmen zu haben - insofern finde ich es erstaunlich, dass dies nicht vorgeschrieben ist...

 

Dir jedenfalls ganz viel Erfolg beim Schreiben der Thesis 🙂

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vor 3 Stunden schrieb Indigo:

Ich finde es schon sinnvoll sowohl einen Betreuer seitens der Hochschule als auch einen im Unternehmen zu haben - insofern finde ich es erstaunlich, dass dies nicht vorgeschrieben ist...

 

Dir jedenfalls ganz viel Erfolg beim Schreiben der Thesis 🙂

Ich glaube der Grund ist u.a.,dass nicht jeder Student ein Thema hat, welches er im Unternehmen bearbeitet. 

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Ist denn Dein Ansprechpartner im Unternehmen jetzt auch offiziell Zweitbetreuer?

 

Bei meiner Diplomarbeit (auch WBH) hatte ich auch keinen Betreuer aus dem Unternehmen. Damals war ich aber auch gar nicht auf die Idee gekommen. Auch, weil das Unternehmen mich nicht von Anfang an bei meinem Vorhaben unterstützt hat, sondern es mir zunächst sogar untersagen wollte.

 

Schön jedenfalls, dass die Wartezeit bei Dir jetzt ein Ende hast und Du richtig loslegen kannst. Viel Erfolg. 

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vor 8 Minuten schrieb Markus Jung:

Ist denn Dein Ansprechpartner im Unternehmen jetzt auch offiziell Zweitbetreuer?

 

Bei meiner Diplomarbeit (auch WBH) hatte ich auch keinen Betreuer aus dem Unternehmen. Damals war ich aber auch gar nicht auf die Idee gekommen. Auch, weil das Unternehmen mich nicht von Anfang an bei meinem Vorhaben unterstützt hat, sondern es mir zunächst sogar untersagen wollte.

 

Schön jedenfalls, dass die Wartezeit bei Dir jetzt ein Ende hast und Du richtig loslegen kannst. Viel Erfolg. 

Hallo Markus, bei der WBH ist es nach aktuellem Leitfaden so: 

Seitens der Hochschule gibt es einen Hochschulbetreuer (Erstgutachter) und Zweitgutachter (vom Dekanat bestimmt). 

 

Wenn man in einem Unternehmen die Arbeit schreibt, kann man einen Fachbetreuer benennen, der allerdings nur beratende, keine notengebende Funktion hat und auch nicht Erst- oder Zweitgutachter ist. Allerdings kann er eine Stellungnahme zur Arbeit einreichen, die aber nicht verpflichtend berücksichtigt werden muss. 

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