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TheHumanHunter

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Beiträge von TheHumanHunter

  1. vor 52 Minuten schrieb Markus Jung:

    hier auch mal um eine telefonische Sprechstunde direkt mit dem Fernlehrer oder der Fernlehrerin zu bitten, um mehr zu erfahren?

    Da musste ich kurz schmunzeln, weil eine "telefonische Sprechstunde" mit einem "Fernlehrer" so herrlich altmodisch klingt. 😄 Ich denke mal die allermeisten Hochschulen bieten hier so oder so digitale Lösungen (Zoom/Teams) an, was du vielleicht auch so gemeint hast. Aber ich denke das Problem könnte imemrnoch sein, dass die Hochschulen in ihren Ordnungen für sowas immer eine formale Einsicht vorgesehen haben, die auch durchgeführt werden muss.

  2. Am 30.4.2024 um 07:16 schrieb cheester88:

    Oder liege ich da mit meiner Erwartungshaltung falsch?

    Leider machen die Hochschulen selbst diese Erwartungshaltung in manchen Fällen schwer. Ich hab sogar schonmal gelesen dass eine "ausführliche Bewertung der Freiheit der Lehre unterliegt" und daher nicht zwingend vorgenommen werden muss. Auf der anderen Seite muss man auch beachten, dass ausführliche Bewertungen umso mehr "Angriffsfläche" für Einwände bieten wenn man mit diesen oder der Note insgesamt nicht einverstanden ist. Womoöglich möchten sich manche Dozenten eine solche Auseinandersetzung sparen. Dies gilt für Hausarbeiten o. ä., bei Klausuren wiederum sind die Antworten ja zielgenauer vorgegeben.

  3. Gut, das mit dem "angewandt" lässt sich ja auf jede Hochschule aka "University of Applied Sciences" übertragen, die sich so nennt. Die Sache mit dem Unterschied Uni/HS in Dingen wie mehr Theorie, Forschung im Gegensatz zu mehr Praxis etc. wurde ja hier auf der Plattform wohl desöfteren diskutiert. Aber da du dir ja auch die Veröffentlichungen angesehen hast, scheinst du die Wichtigkeit an der quantiatitiven Anzahl festzumachen oder woran?

  4. vor 5 Stunden schrieb DerLenny:

    Die Frage war nicht, ob personenbezogene Daten genutzt wurden, sondern wo die Einwilligung gegeben wurde, und wo diese widerrufen werden kann. 

    Gilt die Regel mit der Einwilligung bei anonymisierten Daten noch, sofern die Daten nicht (Re)-identifizierbar sind? Antworten auf Klausurfragen, bzw. Multiple-Choice sollten imo nur schwer zurückverfolgbar sein.

  5. Bei der IU wird auch, und je nach Studiengang, die numerische Anzahl der Studi's auch höher sein. Hast du es schonmal mit der Suche nach einer Whatsapp-Gruppe versucht? Eventuell hilft es auch einfach mit Studi's anderen Fachrichtungen zu interagieren bzw. sich zusammenzuschliessen. Teams scheint dafür auch weniger populär als das Smartphone.

  6. vor 10 Minuten schrieb phoellermann:

    Darüber kann man natürlich gerne diskutieren aber nicht, dass eine plagiierte Abschlussarbeit ja nicht sooooo schlimm ist.

    Das stelle ich ja auch nicht in Frage. Mir ging es hier um den Zusammenhang der späteren beruflichen Leistung, die negativ auffallen würde, wenn denn im Studium vorher entsprechendes getan wurde (Ghostwriting). Und da einen direkten Bezug herzustellen scheint mir sehr schwierig zu sein.

     

    Das mit "nur" war darauf bezogen, dass die Thesis sicherlich einen bedeutenden Teil des Studiums ausmacht, aber nicht stellvertretend für das gesamte Studium und den übrigen Lerninhalten steht. So zumindest meine Auffassung. Was den Betrug o. ä. wie auch immer natürlich nicht rechtfertigt.

  7. vor 5 Minuten schrieb Markus Jung:

    Im Berufsleben dürfte sich aber vermutlich doch irgendwann herausstellen, ob die Personen tatsächlich das drauf haben, was sie vorgeben, gelernt und abgeschlossen zu haben.

    Das finde ich pauschal gesehen schwierig zu beurteilen und mit dazu ein Ghostwirting mit in den Bezug zu nehmen. Wie schon angemerkt wurde, wenn es tatsächlich "nur" eine Abschlussarbeit (Bachelor/Master) war wurden ja zumindest die Vorleistungen allesamt erbracht, wenn nicht schon bei Hausarbeiten etc. ähnliches in Anspruch genommen wurde. Ich denke es gibt auch genügend Fälle bei denen die Berufstätigkeit auch nichts mehr mit dem vorherigen Studium zu tun hat, weil entweder die praktischen Tätigkeiten einfach nicht in Relation gesetzt werden oder die Studienrichtung eine andere war.

  8. Auf LinkedIn ist es, um mal die Dimension zu vergrößern, keine Seltenheit dass ich Postings von Absolvent*innen von Fernschulen sehe, die Stolz ihre notenmäßige 1,0 oder 1,2er Urkunde des Studiums inkl. der Thesis Bewertung von 1,0 in die Kamera halten. Natürlich wirkt das eben anders, wenn man nur eine bestimmte Seite zu sehen bekommt.

  9. Hinweis dazu: Dieses Studium schließt im Bereich "Psychologie" ab. In diesem nicht-werbelink steht das in den Detailinfo's auch deutlicher. Ich kann im angegeben Semester-Ablauf auch bislang nur zwei Schwerpunktmodule erkennen, weswegen es ein "normales" Studium mit entsprechender Spezialisierung ist. Ich kann mich erinnern, dass bei Macromedia die Werbung bei Studiengangsnamen teils nicht ganz der Wirklichkeit entspricht.

  10. @DerLenny ich lese bei den Finanzierungsbedingungen bloß, dass sich Flex 1 und Flex soweit unterscheiden, als dass sich der Zahlungszeitraum und der Gesamtpreis des Studiums unterscheidet. Flex 1 steht hier für die gängige Regelstudienzeit.

     

    Sollte Flex 2 im Zeitraum von Flex 1 abgeschlossen werden, müssten ja dann die Abschlussdokumente ausgehändigt werden plus der Restbetrag wird weiter gezahlt. Das hätte ich auch gedacht, hätte ich nicht im jetzt auch verlinktem Vertrag von @Markus Jung eben diesen Satz in den Bedingungen gefunden.

  11. vor 14 Stunden schrieb DerLenny:

    Gerade noch mal nachgesehen: Bei der SRH können offene Gebühren auch nach Abschluss des Studiums beglichen werden. Sie bieten sogar ein Studienmodell an, dass genau darauf ausgelegt ist.

    In einem herunterladbarem Fernstudiumvertrag der SRH kann ich bei den Studienbedingungen einen solchen Passus nicht finden. In Punkt 6 (letzter Satz) steht: "Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein."

     

    Hier (Finanzierung) steht: "Sie zahlen dann einfach nach Ihrem Studium weiter, bis die Gesamtgebühr beglichen ist." Dies könnte sich lediglich auf die Regelstudienzeit (vorbei = nach) beziehen, wenn auch verwirrend formuliert.

  12. Den Fall mit der Einstellung der Zahlung nach Abschluss, wie Anfangs angesprochen, gab es im übrigen hier. Zurecht musste der Student die vollen Gebühren zahlen.

     

    Ich denke, die FOM wird es nun ähnlich handeln, also volle Gebühr, dann offzielle Dokumente. Ich hatte ja vorher schon angesprochen, bei einem "Abschluss" handelt es sich wohl um einen immateriellen(?) Bestand, während bei einem Haus/Auto etc. in Raten Eigentumsvorbehalt besteht, alos gewisse Sicherheiten existieren.

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