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feu-insider

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Kommentare zu Blogbeiträgen von feu-insider

  1. vor 28 Minuten schrieb Jacki38:

    Wieso ?

    Naja, mit 38 Jahren sollte man schon wissen was man will, und auch wissen wie man es bekommt oder erreicht.

    z.B. hättest du ja mal bei der IU nachfragen können wie du trotz deiner "suboptimalen" Ausbildung den Bac. Pflege belegen kannst, bzw. welche "Kompensation" du vllt. erbringen muß damit es doch noch klappt

    Gibt ja auch solche Studiengänge wo man in Form einer "Bewährung" die HS-Zugangsberechtigung erwirbt und dabei schon "richtig" im Studiengang der Wunsch-Wahl studiert.

    Irgendwie hast du nicht den richtigen "Biss" den man braucht, um erfolgreich ein Studium zu meistern.

    Kann mich aber auch täuschen.

     

     

  2. vor 20 Minuten schrieb Jacki38:

    Ich glaube aber nicht das es sich vom Entgelt ändert ob ich den Bachelor Pflege oder Bachelor Gerontologie mache 

    vor 7 Stunden schrieb Jacki38:

    Meine damalige Ausbildung ging nur 1 Jahr und das wird nicht anerkannt. Für den Bachelor Pflege. Darum mache ich jetzt die Ausbildung zur Pflegefachfrau.

     

    Irgendwie "stimmig" ist jetzt das Ganze aber auch  wieder nicht?

     

  3. vor 6 Stunden schrieb Jacki38:

    Ja, ich arbeite seit 2002 als examinierte Krankenpflegehelferin. und zur zeit bin ich in der verkürzten Ausbildung zur Pflegefachfrau.

    Und warum  machst du das?

    Ich mein die Ausbildung zur Pflegefachfrau.

    Als geprüfte Krankenpflegehelferin + Berufserfahrung von mehr als 2 Jahren bist du doch gleichwertig zu einem Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau. Nach DQR  wird die "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" in Niveau 4 eingeordnet, die Pflegefachfrau wird auch dort eingeordnet.

    Dir steht im jedem Fall schon jetzt der Weg in die nächste Qualifikationsstufe (EQR 5 oder 6) offen => z.B.  Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen.

    Also so richtig verstehe ich deine Planung einfach nicht?

    Gibt`s dafür eine trifftige Begründung?

  4. vor 5 Stunden schrieb Jacki38:

    da könnte ich dann Praxisanleitung machen, Pflegedienstleitung, in die Forschung und Wissenschaft gehen, 

    Hmm, wie wäre es mal eine Ausbildung/Weiterbildung ( staatlichen Vorgaben entsprechend nach §§ 71 Abs. 3 und 113 SGB XI ) zu machen. Die dich für den Bereich"Praxisanleitung und Pflegedienstleitung machen" qualifiziert? Sowas wird  im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ~ EQR in der Niveaustufe 6 eingeordnet. Von da  aus sollte die Aufnahme eines Studiums möglich sein.

    Schon mal über so einen Weg nachgedacht?

     

     

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