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IU-Student

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Beiträge von IU-Student

  1. Liebe alle,

     

    ich habe eine Frage zur Zitation einer englischsprachigen Quelle, ich muss dazu sagen, dass ich im verfassen von Hausarbeiten noch wenig geübt bin, weswegen ich im Augenblick nicht so richtig weiterkomme. Leider ist auch der Zitierleitfaden der IU für dieses Problem nicht sehr ergiebig.

    Ich schreibe derzeit an einer Hausarbeit in der ich eine Theorie erläutern möchte. Mir ist es gelungen in einer Bibliothek das Werk, in dem der Autor die Theorie entwickelt im englischen Original aufzutreiben.

     

    Nun möchte ich einige Stellen in diesem Werk indirekt zitieren. Meine Frage ist: reicht es aus die Fundstelle im Originalwerk durch Angabe der Seite zu nennen oder muss ich das vorab übersetzen? D.h. darf ich vom Korrektor/Leser der Arbeit verlangen, dass er sich das Original im Zweifel selbst übersetzt?

     

    Vielen Dank für eure Hilfe vorab.

     

    Reicht es aus die Fundstellen

  2. vor einer Stunde schrieb DataNinja:

    Kurzes Update:

    Meine angerechnete Note wurde ziemlich genau einen Monat nach Erhalt des Anerkennungsbescheids auf erneute Nachfrage in der Notenübersicht eingetragen.

     

    In 9 Stunden endet außerdem die Benotungsfrist für die Mai-Uploads in TurnitIn. Bisher ist noch keine Note für die HA, die ich ich 1 1/2 Wochen vor Ende des Mai-Abgabefensters (also for 50 Tagen) hochgeladen habe in Sicht und meine Hoffnung, dass sich da in den nächsten Stunden etwas ändert ist sehr gering.

     

    Ich bin in dem gleichen Boot. Bei mir betrifft es das WB Unternehmensführung. 

     

    Die Zeit bis zur Eintragung der Note kann man sich glücklicherweise einfach mit dem nächsten Modul vertreiben. 

  3. @Juggler95 An einer Universität kann man aber nur studieren, wenn man die Allgemeine Hochschulreife erreicht hat. Ich habe die Fachhochschulreife und keinen Zugang zu einer Universität. Als Berufstätiger in Vollzeit mit Frau und Kind bin ich außerdem auf ein zeit- und ortsunabhängiges Studium angewiesen.

    vor 8 Stunden schrieb Juggler95:

     

    Auf der einen Seite möchtest du mehr Tiefgang und hohe wissenschaftliche Qualität in deinem Studium, auf der anderen Seite fängst du ein Studium an einer wirtschaftlich orientierten, privaten Fachhochschule an. Wenn du wirklich in die tiefe wissenschaftliche Materie gehen möchtest, ist eine staatliche, forschungsorientierte Universität eher die richtige Anlaufstelle. 

     

    Man sollte einfach froh sein, dass es die Möglichkeiten gibt, auch auf weniger hohem akademischen Anspruch (und evtl. mehr praktischen Ansatz) einen Bachelor oder Master zu ergattern. Aber jetzt jede Kleinigkeit, die man findet, in einem öffentlichen Forum anzuprangern, wirkt eher befremdlich. Gerade, weil der Anspruch der Wissenschaft an der IU auch deutlich geringer ist als an einer Universität. 

     

    Und jetzt mal Butter bei die Fische: Letztendlich gehts doch darum, dass man an der UI einen schnellen Abschluss in der Tasche hat und beruflich weiterkommt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, welche Gründe einen dazu bewegen, an einer praktisch-orientierten Fachhochschule sowas anzuprangern :D Ich meine, was hat man davon, gerade an der UI, wo wissenschaftliches Arbeiten sowieso nicht vordergründig thematisiert wird 😂

     

    Letztlich ist jeder Student selbst für den Wissensaufbau und den Studienerfolg verantwortlich. In den Skripten der IU werden viele Themen angesprochen aber eben nicht vertieft. Das reicht dann (meistens) aus um die Klausur vernünftig zu bestehen. Aber um wirklich was mit dem Bachelor anfangen zu können muss man dann selbst oft nacharbeiten. Irgendwann sitzt man vielleicht mal in einem Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber und wird eingehend befragt.

     

    Und was man nicht vergessen darf: Auch bei der IU steht am Ende des Studiums eine Thesis, die allgemeinen wissenschaftlichen Anforderungen genügen muss.

  4. vor 15 Minuten schrieb DerLenny:

     

    Ok, ich rate jetzt wild. Aber APA definiert, dass die beste Variante zum Finden des Text gewählt werden soll.

     

    Hier kommt dein Text (Busche, 2020, R.Nr.4).

     

    Literaturverzeichnis:

    Busche, J. 2020. § 650 BGB. In: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch [e-book] (8. Auflage, Band X). Beltz.

     

    R.Nr. ins Abkürzungsverzeichnis.

    Wenn Busche mehrere Paragrafen hat, auf die du dich auch beziehst, dann diese entsprechend aufführen. Ggf. musst du dann bei der In-Text Zitation neben der Randnummer auch den Paragrafen angeben.

     

    Hier kommt dein Text (Busche, 2020, § 650 BGB R.Nr.4).

     

    Literaturverzeichnis:

    Busche, J. 2020. §§ 640-680 BGB. In: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch [e-book] (8. Auflage, Band X). Beltz.

     

    Die Idee ist, dass du die Information finden kannst. 

    Ich danke Dir sehr :-)

  5. vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

    Und dann halt im Literaturverzeichnis wie oben angegeben.

    Hast Du Einführung ins Wis. Arbeiten schon gemacht? Da wird das zwar mit dem Harvard Stil erklärt, ist aber prinzipiell genau das gleiche.

     

    Ja die Einführung habe ich schon gemacht. Wie ich die übrigen Quellen zitiere ist mir klar, nur mit den Kommentaren komme ich nicht so richtig klar, frag mich nicht, warum. Ich stehe da auf dem Schlauch.

     

    vor 4 Minuten schrieb DerLenny:

    Haben diese Kommentarbeiträge einen Autor?

    Stehen diese Beiträge auf einer Seite? Damit hast du alle Infos die du brauchst.

    Der Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch liegt mir nicht physisch vor. Das wäre der Wahnsinn. Ich habe Zugang zu Beck online. Der von mir eingangs erwähnte Beitrag stammt vom Autor Jan Busche, Er schreibt zu § 650 BGB. Das was er schreibt steht in Randnummer 4 zu § 650 BGB. Dieser Teil des Münchner Kommentars stammt aus dem Jahr 2020, es handelt sich um die 8. Auflage des 6. Bandes

     

    Es würde also mein indirektes Zitat in der Arbeit kommen und dann "(J. Busche (2020) in Münchner Kommentar zum BGB, § 650 BGB, Rn.4)" - oder wie?

  6. vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

    Weil das im APA Stil so definiert ist. Findest du auch so in den Zitationsrichtlinien der iu.

    APA Manual Kapitel 8, also ab S.253.

    Bei den Zitationsrichtlinien der iu ist hier 2.2.1 relevant (S.3)

     

     

    Ich werde mit diesem Thema noch wahnsinnig :-/

     

    @DerLenny:

    1. Kannst Du mir sagen wo die IU ihre Zitationsrichtlinien versteckt? Wie gesagt, ich habe trotz intensiver Suche dazu nichts gefunden. Ich weiß, dass es früher mal einen Zitierleitfaden gab, im Infocenter in Mycampus ist er jedenfalls nicht mehr.

     

    2.Bleibt noch dass Problem,dass der Münchner Kommentar mit Randnummern arbeitet und Kommentarbeiträge so zitiert werden müssten, wie Du es oben beschrieben hast. Da kann ich ja nicht mit einem Kurzbeleg um die Ecke kommen, oder sehe ich das falsch?

  7. vor einer Stunde schrieb DerLenny:

    Bei In-Text referenznen gibst du nur Autor, Jahr und Seitenbereich an.

     

    "Dinge aus Gründen" (Müller, 2012, S.12-15).

     

    Seitenzahlen sind laut APA nur bei direkten Zitaten notwendig, die IU wünscht diese auch bei indirekten Zitaten.

     

    Woher weißt Du das @DerLenny? Ich habe bei der IU auch unter den einschlägigen Hinweisen zu den Hausarbeiten dazu nichts gefunden.

     

    Achso und der Kommentar liegt mir online vor. Bin Gasthörer an der FU Hagen und habe Zugriff auf Beck online. Gegliedert wird nach Randnummern.

  8. Danke für die Antworten. @DerLenny und @stefhk3. Die Ausführungen von Lenny haben mir schon sehr geholfen. Ich zudem hier https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/Bibliothek/Download-Dokumente/Ratgeber_Bibliothek_-_Doppelung_bei_HT/Zitieren/Hochschule_Trier_-_Bibliothek_-_APA_7__de__-_Langversion_-_2021-02-17.pdf mittlerweile eine sehr gute Anleitung gefunden. Ab Seite 50 gibt es da auch etwas für Juristen. Die Ausführungen dort stützen das, was DerLenny erklärt hat.

  9. Hallo,

     

    ich bin neu hier und im Augenblick etwas verzweifelt. Ich studiere an der IU, und schreibe derzeit eine Hausarbeit. An der IU wird im APA-Stil zitiert. Für Quellen aus Monographien bekomme ich das hin. Jetzt möchte ich jedoch aus einem juristischen Kommentar zitieren. Wie zitiert man da richtig? Z.B. wenn ich aus dem Münchner Kommentar zum BGB den Bearbeiter Busche ztieren möchte mit dem, was er zu  § 650 in Rn. 4 geschrieben hat?

     

    Ich habe im Internet dazu leider noch keine passenden Anleitungen oder Zitierleitfäden gefunden. Ebenso nicht bei der IU. Bin für jede Hilfe dankbar,

     

    Viele Grüße

    IU Student

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