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stefhk3

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  1. Das ist halt ein weiterer Anbieter aus Malta bzw. ein Anbieter, der einen solchen vermittelt. In Ergänzung zu der Auskunft aus NRW verweise ich noch auf https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/page/2/#comment-197014 aus Österreich. Diese maltesischen Einrichtungen sind ebene keine Hochschulen, damit ist die Gradführung fraglich. Übrigens: Das "Studienzentrum Hohe Warte" ist ein Unternehmen von Peter Linnert. Näheres zu Herrn Linnert findet sich u. a. hier: https://causaschavan.wordpress.com/2016/03/11/huetchenspiele-teil-2-allgemeines-guatemala/ Ein besonderes Schmankerl ist übrigens, dass sowohl Tochter als auch Sohn Linnert über Hohe Warte promoviert haben. Doktorvater war Vater Linnert höchstpersönlich. Beide Arbeitens sind als Plagiate aufgefallen, das Fräulein Tochter hat sogar ein Vollplagiat hingelegt: https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Jul Das Balkendiagramm ist selten so einheitlich rot. Lies Dir doch die Darstellung auf der Website einfach aufmerksam durch. Glaubst Du z. B. "Das Studium bereitet Studierende sowohl auf akademische Karrieren in der Wissenschaft als auch in der freien Wirtschaft vor"? Glaubst Du ernstlich, mit so einer Promotion (auch wenn kein Vollplagiat) kannst Du eine akademische Karriere aufnehmen? Und nein, "Professor" am Studienzentrum Hohe Warte, der Triagon Akademie oder der Global Humanstic Univerisity betrachte ich nicht als akademische Karriere. Das könnte natürlich klappen.
  2. Das Problem ist halt, dass ACQUIN weder nach deutschem noch nach maltesischem Recht für die Anerkennung von Doktoratsstudiengängen zuständig ist. Warum sollte also die "Zertifizierung" hier irgendeine Bedeutung haben? Das hat hier nicht mehr zu sagen also z. B. eine ISO 9001-Zertifizierung.
  3. stefhk3

    Pegaso International

    Die Website schweigt sich weitgehend darüber aus, auf welcher Basis hier Abschlüsse verliehen werden. Bei genauerem Suchen findet sich https://pegasointernational.eu/public/uploads/docs/en/official_documents/Pegaso_LC_2022-4_1251298391.pdf - demnach gilt hier wie bei den zahlreichen anderen maltesischen Anbietern, die hier neuerdings auftauchen: "Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist." Du studierst dort mit dem Risiko, einen nicht führbaren Abschluss zu erhalten. Ob man das will, muss jeder selbst wissen. Übrigens ist es in solchen Fällen immer ganz interessant, sich mal die Anschrift anzuschauen. Bei Pegaso ist das 2, Indipendence Square, Valletta, VLT 1520,Malta. Tatsächlich war ich vor kurzem an genau der Stelle, die "Universität" ist mir nicht aufgefallen. Bei google ist es ebenfalls nicht möglich, auszumachen, wo die Uni genau sein soll. Immerhin besser als die Triagon, deren "Location" Villa Violette, Triq San Bernard, Marsa, MRS 1331, Malta sich bei google als ... interessant herausstellt.
  4. Es ist halt das Problem, dass unklar ist, ob diese maltesischen higher education institutions Hochschulen nach maltisischem Recht sind. Auf den ersten Blick scheint es alles eindeutig, aber lies Dir diesen https://www.fernstudium-infos.de/topic/17975-doktor-an-der-triagon-akademie-auf-malta/?do=findComment&comment=196250 Beitrag und diese https://www.fernstudium-infos.de/topic/20014-triagon-academy-durch-acquin-akkreditiert/?do=findComment&comment=197014 Stellungnahme der NARIC Österreich durch. Damit ist klar, dass nichts klar ist. Die UIS fällt, so wie ich das sehe, in die gleiche Kategorie. Es ist eben keine Bösartigkeit der KMK oder eine Frage des "Antrags stellen" o, ä., ob diese Institutionen in Anabin auftauchen. Das Problem ist, dass Anabin sich mit Hochschulen beschäftigt, was Triagon, UIS usw. wohl nicht sind. Wer dort studiert oder gar promoviert, muss wissen was er tut. Natürlich kann es sein, dass man damit durchkommt, aber eine sichere Grundlage hat man damit eben nicht.
  5. Ich denke, für die anderen Dinge solltest Du erstmal abwarten, was wirklich rauskommt, so schwer es fällt. Die eine Note, die Du schon hast, scheint mir aber problematisch. Letztlich musst Du, wenn es nicht anders geht, hier auf den Putz hauen. Denn "man konnte die Arbeit nicht bewerten" ist keine Begründung. Und auf die hast Du wohl einen Anspruch.
  6. Auch wenn es wahrscheinlich erstmal nicht soviel hilft, ich wundere mich, inwiefern das "akademisches Fehlverhalten" sein soll. Es ist doch höchstens ein Fehler? Insofern sehe ich auch eigentlich nicht, warum es hier möglich sein sollte, einfach mit Hinweis darauf ein durchgefallen oder was auch immer zu bekommen. Wenn es aber ein Fehler ist, muss die Arbeit benotet werden, und dann ist ein Durchfallen nur deswgen schwierig zu begründen. Da muss es auch ein marking scheme geben, und da ist "bestanden" sicher irgendwie als "Schwächen in mehreren Bereichen, nicht-Anwendung mehrerer gelernter Techniken" oder so definiert.
  7. Wir kommen tatsächlich etwas weg. Nur noch abschliessende Hinweise: Code ist grundsätzlich als Werk geschützt, für Details siehe z. B. https://www.digital-recht.at/blog/wann-ist-eine-software-urheberrechtlich-geschutzt Da kann man sich im Einzelfalle wieder streiten, aber das Code eines halbwegs komplexen Projekts eine rein mechanistische Wiedergabe einer Spezifikation wäre, ist sicher falsch. Die Nutzung von Know How ist wurscht, Thomas Mann hat auch schriftstellerisches Know How genutzt, niemand wird wohl den schöpferischen Charakter seiner Werke abstreiten. "Fliesenleger macht nen total schick aussehenden Boden mit komplex angeordneten farbigen Fliesen basierend auf Deinen Anweisungen. Gehört sein Name jetzt in Dein Badezimmer? Was, wenn er darauf besteht?" Wenn es wirklich 1:1 nach Anweisungen war, dann nicht, dann ist es das Werk des Anweisers (so funktioniert aber Programmieren nicht, um dem Einwand zu begegnen, weswegen auch die automatische Codegenerierung ein alter und unerfüllter Traum ist). Wenn er aber selbst gestaltet hat, ist es sein Werk. Und ich fürchte, Du kannst ihm dan nicht verbieten, das zu signieren. Der Urheber hat dann auch ein Recht, dass das Werk nicht verschandelt wird und so was. Da gibt es immer wieder Probleme bei Architktenhäusern, wenn der Architekt ein Ding im Bauhausstil gebaut hat und der Eigentümer möchte einen Balkon in älplerischen Stil anbringen, dann kann der Architekt das untersagen. Vor Jahren hat irgendein Architekt (bekannter Name, ich will jetzt keinen falschen nennen) die deutsche Botschaft in Washinton gebaut. Der Botschafter hat ein Friedrich-der-Grosse-Portrait aufgehängt, das hat der Architekt gerichtlich untersagen lassen, FdG ist Kitsch, verdirbt das Werk des Architekten. Dass die Prüfung der Beiträge der Autoren u. U. schwierig ist, mag sein, das ändert aber nichts an der Sachlage. Gute Journals verwenden auch https://www.elsevier.com/researcher/author/policies-and-guidelines/credit-author-statement Und Retractions wegen falscher Autoren kommen vor, siehe z. B. https://retractionwatch.com/2024/01/26/journal-retracts-more-than-50-studies-from-saudi-arabia-for-faked-authorship/. Ich streite weisgott nicht ab, dass es Fehlentwicklungen gibt, aber bei Dir klingt das so als sei alles egal und jeder macht, was er will. Ganz so ist es dann doch nicht.
  8. Puh, also jetzt wird es kompliziert. Ich versuche, die Sachen aufzudröseln: "Nein, das kannst Du so nicht pauschal sagen. In den allermeisten Fällen hast Du bei Auftragsarbeit keinen solchen Anspruch. Ich hab genug Projekte, bei denen ich auch sehr lange nicht mal sagen durfte, dass ich überhaupt am Projekt beteiligt war..." Also, auch bei Auftragsarbeiten hat man grundsätzlich so eine Anspruch. Das ist Urheberrecht, Par. 13 UrHG ("Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."). Dieses Recht ist auch nicht so ohne weiteres abtretbar, im Gegensatz zu den Verwertungsrechten. Wie sich das verhält, wenn es mit Geschäftsgeheimnissen kollidiert, weiss ich nicht, das ist aber so offensichtlich nicht und eine Frage, wo man zumindest mal Urteile suchen müsste. "Stark überzogenes Beispiel: Der Maler, der Deine Wand streicht, signiert diese ja auch nicht. Oder installiert eine Plakette." Das Streichen einer Wand ist auch kein Werk im Sinne des Urheberrechts, es mangelt an Schöpfungshöhe. Bei einer künstlerischen Wandgestaltung sieht das anders aus. "juristisch scheint mir das problematisch - Warum?" Siehe oben. "Hat er. Allein durch den Auftrag. Da gibt er ja maßgeblichen Input... und ansonsten ist die Nennung bei Papers auch gerne mal politisch bedingt." Zu dieser Frage gibt es umfangreiche Erörterungen. Ich weise nur Beispielhaft auf dieses: https://www.icmje.org/recommendations/browse/roles-and-responsibilities/defining-the-role-of-authors-and-contributors.html hin. Ganz ohne Zweifel erfüllt ein reiner Auftraggeber diese vier Kriterien (man beachte die AND-Verknüpfung) nicht. Dass dagegen oft verstossen wird, ist schon richtig, aber trotzdem falsch (auch z. B. nach DFG-Richtlinien). "In der Regel ist es eher so, dass du jede Mitarbeit kenntlich machen musst. Wenn Du in nem Forum fragst, was du für ne statistische Auswertung machen sollst, dann ist DataDude42 als Antwortgeber aber sowas von an Deiner Arbeit beteiligt. Siehe hier auch die Problematik bei der Eidesstattlichen. Bei nem Paper werden die Personen, die bei der Auswertung helfen dann auch direkt Co-Autoren. Und ob du nun den Dude im Büro nebenan fragst, oder jemanden im Netz sollte da Banane sein." Ja, aber nur wenn ein substantieller Beitrag vorliegt. Die DFG hat Negativbeispiele https://wissenschaftliche-integritaet.de/kommentare/kriterien-der-autorschaft-negativkatalog/ Demnach langt z. B. "Lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung" nicht. Dein Beispiel mit "welche Methode soll ich verwenden" mag anders liegen, aber im Einzelfall gibt es immer Grenzfälle. Trotzdem ist für eine wissenschafliche Autorenschaft nicht jede Mitwirkung ausreichend (Prüfungsarbeiten liegen rechtlich anders). "Aller Personen, die zum Werk beigetragen haben sind potentiell in der ByLine. Damit tragen diese Personen zur Forschungsleistung bei. " Siehe Richtlinien, das stimmt so nicht. Auch die DFG verlangt mehr und schliest ausdrücklich z. B. reine Gruppenleitung aus.
  9. Ich fürchte, auch Perry Rhodan ist nicht aus Fleisch und Blut. Aber genau diese Dinge zeigen doch, dass die Grenzen fliessend sind. Sowas wie "Perry Rhodan" ist auch kein "normales" Pseudonym, jedenfalls für meine Begriffe, denn da steht ein bestimmter Autor dahiner. Solche Serien werden aber doch von verschiedenen Autoren oder Autorenteams verfasst, vermute ich? Es gibt offenbar auch im literarischen Bereich unterschiedliche Massstäbe. Warum genau und wann scheint mir nicht so offensichtlich. Übrigens gibt es ja solche Dinge auch in anderen Bereichen, und es gibt da auch Veranderungen: In meiner Kindheit waren Brettspiele "anonym", jedem war klar (glaube ich jedenfalls), dass "Ravensburger" und "Schmidt Spiel+Freizeit" keine realen Menschen waren. Irgendwann kamen "Autorenspiele" auf, und es stand plötzlich "Autor: X" oder so etwas auf manchen Verpackungen. Was wäre jetzt, wenn so ein mehr oder weniger bekannter Spieleautor einen Ghostwriter beschäftigt? Also "Ein Hans Meier Spiel" wurde von Alfred Müller verfasst. Würde man das als "in Ordnung" empfinden?
  10. Hier nur ein paar Anmerkungen: - Software: Der Name/Firmenname, von dem Du sprichst, wäre für meine Begriffe eher mit z. B. einem Verlagsnamen zu Vergleichen. Also "Microsoft" wäre mit "S. Fischer Verlag" zu vergleichen. Selbst zu Lebzeiten von Herrn Fischer hat niemand erwartet, dass er die Bücher seines Verlages selbst schreibt, ebensowenig wie man erwartet, dass Microsoft-Software von Bill Gates stammt. Würde man auch nicht erwarten, wenn das Unternehmen "W. Gates Software Inc." hiesse. - Richtig ist, dass die Nennung von Autoren bei Software weniger üblich ist. Das scheint mir aber mehr kulturell bedingt zu sein, bei "Texten" erwartet man irgendwie mehr "Persönlichkeit" dahinter. Es gibt aber Ausnahmen: Die ???-Bücher (kennt man die heute noch?) wurden nicht von Alfred Hitchcock geschrieben. Und Inga Lindström gibt es, schätze ich, gar nicht. - Der Autor hat rechtlich einen Anspruch auf Nennung. Zumindest früher war das bei Software auch so, wenn auf Help->About ging, enthielt das Fenster eine Liste von Autoren. Heute gibt es scheinbar diese About-Seiten nicht mehr, aber m. E. müsste es das geben, juristisch scheint mir das problematisch, wenn die Autoren nicht genannt werden (ob ein Verzicht gültig wäre, weiss ich nicht, scheint mir nicht klar). - Einfach den Ghostwriter zum Autor zu machen nützt im akademischen Bereich nur begrenzt. Das geht nur, wenn der vorgebliche Autor/Auftraggeber auch beigetragen hat, dann ist es ein Gemeinschaftswerk, kein Problem. Aber wenn der Auftraggeber keinen substantiellen Beitrag geleistet hat, wäre dessen Nennung nicht im Einklang mit Richtilinien für Autorenschaft. Wer eben nicht selbst forscht und publiziert, kann nach Masstäben der Wissenschaftsehtik nicht Autor sein. - Bei Prüfungsleistungen ist es natürlich recht einfacht, da ist ein Ghostwriter wohl eine Form von Prüfungsbetrug, ähnlich abschreiben, auch wenn man keine explizite Erklärung unterschreibt.
  11. Ich fürchte, Du hast noch nicht in die Abgründe geschaut. Siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Paper_Mill - die Kunden dieser "Dienstleister" kommen vielleicht mehr aus den sog. Schwellenländern, aber es gibt das. Und davon sind sicher ein guter Teil Professoren, denn in diesen Ländern wird man ja zum Teil mit Abschluss des Bachelors "Professor" usw. Und gemässigte Formen davon finden auch in Europa und Deutschland jeden Tag statt .- ich setz Dich mit aufs Paper, Du mich, Zitierkartelle usw. So weit weg ist das von "ein Paper schreiben lassen" auch nicht. Und: Wenn der Gruppenleiter Funding einwirbt und dafür auf dem Paper landet, das von den mit dem Geld bezahlten geschrieben wird (was gegen jede Richtlinie verstösst, aber leider Alltag ist), wie weit ist das eigentlich von "sich ein Paper schreiben lassen" weg? Gerade medizinische Studien - sog. Professoren an den Kliniken, die eine volle Stelle in der Krankenbetreuung haben, veröffentlichen gleichzeitig Zahlen an Papers, die selbst ein Vollzeitforscher eigentlich nicht schreiben kann - wie weit weg ist das von "sich Papers schreiben lassen"? Also dieser apodiktische Ausschluss von, naja, Fehlentwicklungen scheint mir nicht haltbar.
  12. Also ich habe diese Zahl erst jetzt gesehen, aber ich halte sie für unglaubwürdig, jedenfalls im Sinne des normalen Verständnisses. Die Abbruchquoten von Vollzeit-PhDs in GB betragen 20 % (https://www.timeshighereducation.com/news/phd-completion-rates-2013/2006040.article), in Deutschland sieht es ähnlich aus (Zahlen sind in D schwierig, weil man ohne Immatrikulation an der Promotion arbeiten kann, aber praktische Beobachtungen kommen zu ähnlichen Schätzungen). Ich glaube nicht, dass Teilzeit so viel niedrigere Zahlen hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier (ähnlich wie bei den teilweise veröffentlichten niedrigen Abbruchquoten privater Hochschulen in Bachelor/Master-Studiengängen) nicht alle Abbrecher gezählt sind, sondern z. B. nur die, die den probation review oder wie auch immer die Dinge bei KMU heissen, bestanden haben, oder ähnliche Aufhübschungen der Daten.
  13. Ich denke, der Knackpunkt ist eher, dass oft angenommen wird, dass die Passeintragung eine Art Anerkennung darstellt - wenn man das geschafft hat, kann man sonst den Grad ohne weiteres führen. Und das stimmt nicht, die Verantwortung für die Führung anderswo liegt noch immer bei einem selbst.
  14. Solche Promotionsvermittlungen, bei denen es keine eigentliche Kooperation mit einer oder mehreren bestimmten Universitäten gibt, sondern nur die Vermittlung ganz allgemein versprochen wird, sind immer problematisch. Wenn dann noch Vorkasse fällig wird, erst recht. Ich bin zwar auch skeptisch, was die Qualität von Dingen wie dieser Salzburger SMBS betrifft, aber hier kann man, wenn man in Salzburg angenommen wird, jedenfalls damit rechnen, tatsächlich promovieren zu können. Bei einer unbestimmten Vermittlung ist das fraglich, und aus meiner Laiensicht auch rechtlich, denn es dürfte sich dabei doch um einen Dienstvertrag handeln. Und da ist eben kein Erfolg geschuldet. Man müsste dem Anbieter also mangelendes Bemühen nachweisen, und das ist schwierig.
  15. Das erinnert mich an eine der unfreiwillig komischen Fernsehsendungen, die ich gesehen habe. Da ging es um sexuelle übertragbare Krankheiten (weniger AIDS, sondern die ganzen anderen Dinge, die sich so übertragen) und es gab eine Art Studiodiskussion. Gast war u. a. eine Dame von einer Einrichtung Marke "Deutsches Zentrum für Sexualgesundheit e. V." (nicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sondern noch was spezielles) und die wollte dann sagen, dass sich die Männer (schuld sind, wie üblich, meist die Männer) vor dem Geschlechtsverkehr den Penis waschen sollten. Das hat sich sich aber nicht getraut und meinte "Die Männer ... hihi ... vorher ... huhu ... waschen ... hoho ... untenrum ... hihi". Blöd, wenn man beim Deutschen Zentrum für Sexualgesundheit arbeitet und sich nicht traut Penis und Geschlechtsverkehr zu sagen. Auch das ist ein Askpekt bei der Berufswahl...
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