Hallo,
auf der homepage der MFHEA (Malta Further and Higher Education Authority) geht hervor, dass es sich um Akkreditierung im Zuge eines Qualitätssicherungsverfahrens, basierend auf einem Institutionellen Quality Assurance Framework handelt.
Provider Accreditation (Licensing) - Malta Further & Higher Education Authority (mfhea.mt)
Den Referencing Report der das alles beschreibt gibt es hier zum Download, und kann sich gerne jeder durchlesen.:
Referencing Report - Malta Further & Higher Education Authority (mfhea.mt)
Dass eine akkreditierte Institution auch berechtigt ist Studiengänge durchzuführen liegt wohl auf der Hand.
Unklar ist hier mMn gar nichts, und es sind ausschliesslich die maltesischen Behörden (und nicht die AT/DE Beamten) die darüber zu befinden haben ob es sich in MALTA um Akkreditierung, Berechtigung, oder beides handelt. Das Führen der Grades regelt dann die deutsche und österreichische Rechtslage unmissverständlich dahingehend, dass ausländische akademische Grade die in ihrem Heimatstaat.... usw, der Rest ist bekannt.
Somit (-> Kombi aus AT/DE Regelung zur Führbarkeit ausl. Titel und Institutioneller Akkreditierung in Malta basierend auf einem Qualitässicherungsframework) kann ein Doktorat von SMC, Triagon & co auch in der Form wie das im Sitzstaat der verleihenden Hochschule vorgesehen ist, in Deutschland, Österreich und sonst wo geführt werden.
Gruß,
Raymond