Zum Inhalt springen

  • Beiträge
    50
  • Kommentare
    142
  • Aufrufe
    14.680

6. oK


Greetsiel

4.516 Aufrufe

Am Donnerstag erhielt ich von ILS eine E-Mail, dass ich meine Deutscharbeit (LITM 1N), eine Literaturarbeit, von der Fernlehrerin mit "oK" zurückerhalte. "oK" auf der Einsendeaufgabe bedeutet "ohne Korrektur". ILS erklärt oK so: "Unsere Fernlehrer/innen prüfen vor Beginn der Korrektur, ob z. B. die Dateianhänge sich öffnen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommen Sie Ihre Lösung der ESA oK - ohne Korrektur, jedoch mit einem entsprechenden Hinweis zurück.". Anschließend kann der Schüler die Hinweise umsetzen und die Arbeit erneut einsenden. Die neu eingesendete Arbeit wird dann korrigiert, als wäre es die erste Abgabe.

 

Ein oK gibt es also, wenn die Nicht-Einhaltung formaler Kriterien der Korrektur an sich entgegenstehen oder diese gar unmöglich machen. Im Unterschied zu einer Rückgabe der Einsendeaufgabe mit dem Vermerk oZ - ohne Zensur, bei der sehr schwere inhaltliche Mängel (Note 6) zu einer Überarbeitung berechtigen. Aber nur in den ersten beiden Studienvierteljahren und nur mit der Möglichkeit für die Überarbeitung bestenfalls eine vier, ausreichend, zu bekommen.

 

Ich musste bis zum folgenden Tag warten, bis ich meine Arbeit in Händen halten und die Hinweise der Fernlehrerin lesen, also den tatsächliche Grund für das oK meiner Arbeit, erfahren konnte. Denn diese Deutscharbeit wird vom Schüler zwar Online abgegeben, aber dann von der Aufgabenabteilung bei ILS ausgedruckt und dem Fernlehrer auf dem Postweg zugesendet. Der Schüler erhält die korrigierte Arbeit später vom Fernlehrer auf dem Postweg zurück. Der Fernlehrer gibt das Ergebnis seiner Korrektur (nicht die korrigierte Arbeit) Online in das ILS-System ein und der Schüler wird darüber per E-Mail und Eintrag in seinem Online-Account informiert.

 

So erhielt ich also am Donnerstag eine E-Mail mit dem Ergebnis oK, ohne den Grund für das oK zu kennen. Ich durfte also zunächst selber über die mögliche Ursache nachdenken. Als erstes kam mir ein Plagiatsvorwurf in den Sinn, weil ich darüber schon öfters gelesen habe. Weil ich meine Arbeit und ihre Entstehung aber kenne, musste ich das auf der Grundlage rationaler Überlegung bald wieder ausschließen. Schließlich entsprang jeder Halbsatz und jede Formulierung der Lösung, bis auf die Literaturzitate, meinem Kopf als einziger Quelle. Weil die Irrationalität in unserer Welt aber auch einen Platz hat, blieb ein Rest Unsicherheit. So war es aber auch tatsächlich nicht.

 

Ich hatte noch eine zweite Idee und die stellte sich auch als Ursache für das oK heraus, als ich am Freitag die Hinweise meiner Fernlehrerin las: Mit Verweis auf "... alle Kriterien der Arbeitsanweisung...", womit sie Vorgaben zur max. Seitenzahl, Schriftgröße und Zeilenabstand meinte, bat sie mich um Überarbeitung meiner Lösung. Als ich das las, war ich nicht mehr überrascht, weil ich diese Idee ja auch hatte, aber ich war erleichtert, dass es kein Plagiatsvorwurf ist, so dass ich nicht zwingend in den Verteidigungs- und Widerspruchsmodus schalten musste.

 

Letztlich wertete die Fernlehrerin meine Lösung als zu umfangreich, gemessen an der Aufgabenstellung, in der u.a. steht: "Ihre Ausarbeitung sollte 6 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Korrekturrand) nicht überschreiten.". Ich fand zwar auch Argumente, warum dieser Satz nicht zwingend den Umfang der Arbeit begrenzt: 1. Die Bedeutung von "...sollte..." könnte auch eine "Kann-Empfehlung" im Sinne einer Orientierung sein und keine obligatorische "Muss-Bedingung" (siehe Duden). 2. Für eine handschriftliche Abfassung wäre diese Vorgabe nutzlos und kann deswegen keine Vorgabe sein, zumindest keine, die zwingend erfüllt werden muss oder überhaupt überprüfbar wäre (anders bei Vorgabe einer max. Anzahl Wörter).

 

Naja, auf der anderen Seite bestand meine Lösung aus mehr als sechs Seiten, nämlich 8 1/2 (allerdings mit einer umfangreichen Kopfzeile auf jeder Seite mit den formalen Angaben zu Arbeit, Autor und Lehrgang) und einem 1,0 Zeilenabstand, so dass die Arbeit zumindest nachvollziehbar umfangreicher ist. Ich habe am Samstag die Arbeit durch Löschung einiger Absätze und Verschiebung einiger Passagen in den Absätzen, die ich doch unterbringen wollte, gekürzt und meiner Ansicht nach sogar etwas verbessert (Überarbeitung mit zeitlichem Abstand bringt oft was). Meine umfangreiche Kopfzeile auf jeder Seite entfernte ich auch (auf dem Deckblatt, kein Bestandteil der Lösung, stehen diese Angaben weiterhin). So besteht meine Ausarbeitung nun aus knapp sechs Seiten und erfüllt alle Vorgaben des genannten Satzes der Aufgabenstellung. Ich gab die überarbeitete Einsendeaufgabe gestern Online ab und erwarte jetzt wie immer gespannt die Korrektur.

 

Schönen Sonntag

Greetsiel

02.09.2018

Bearbeitet von Greetsiel

2 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Ui, das wurde ja ganz schön streng gehandhabt. Überrascht mich für eine "normale" Einsendeaufgabe, ist aber bestimmt auch eine gute Übung für später, wo es ja schon auf genaue Einhaltung von Vorgaben ankommt.

Link zu diesem Kommentar

Der Satz "Ihre Ausarbeitung sollte 6 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Korrekturrand) nicht überschreiten."  taugt m.E. nicht als Vorgabe. Wer Vorgaben machen will, darf an Deutlichkeit und Klarheit nicht sparen, gerade weil es auf die genaue Einhaltung der Vorgabe ankommt. Und hier wurde vielfach gespart. Wer eine penible Einhaltung einer Vorgabe fordert, muss auch penibel in der Formulierung der Vorgabe sein, nicht wahr?.

 

Eine handschriftliche Lösung ist auch bei dieser Aufgabe erlaubt.  Was soll also eine Angabe von Schriftgröße und Zeilenabstand? Nicht anwendbar! Aber Handschrift und Textverarbeitung sollten gleich behandelt werden, sonst droht Diskriminierung eines Teils der Schüler.

 

Die Angabe der Schriftgröße ohne Bezug zu einer Schriftart/Font hat wenig Vorgabequalität (Arial 11 und Times New Roman 12 sind vom Platzbedarf vergleichbar, obwohl die Schriftgrößen unterschiedlich sind). Die Fernlehrer bekommen einen Ausdruck und können somit eher nicht beurteilen (ohne aufwendige Exegese des Schriftstücks), ob "Schriftgröße 12" verwendet wird.

 

Und Vorgaben zum Rand gibt es nicht. Also sind die Angaben halbgar, eben nicht als Vorgabe geeignet.

 

Kurz und gut: Dieser Satz ist eine Empfehlung und Orientierung, aber bricht unter der schweren Last eine Vorgabe sein zu müssen, zusammen.

 

Ich änderte trotzdem meine Arbeit, weil die Fernlehrerin mich so nett darum bat, mir der Aufwand für eine Auseinandersetzung aus diesem Grund zu hoch erschien und ich nach der Abgabe schon bedauerte, eine bestimmte Passage nicht anders geschrieben zu haben (was ich jetzt nachholen konnte).

 

Das oK zeigt auch, wie ernst die Einsendeaufgabe genommen wird, was mich freut!

 

Schönen Abend

Greetsiel

 

 

Bearbeitet von Greetsiel
Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden


×
  • Neu erstellen...