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Psychotherapie? Hach ja, naja...


Forensiker

1.030 Aufrufe

Hallo liebe Blogleser,

 

gestern gab es ein paar Informationen meiner Hochschule für uns Psychologie-Studis, was Akkreditierung, Berufsbezeichnung und Zugang zur Psychotherapieweiterbildung betrifft.

 

Der Studiengang sei nach den Vorgaben für Psychologiestudiengänge akkreditiert und Grundlage der Akkreditierung ist der derzeitige Stand des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

 

Uns wurde mitgeteilt, dass mit Abschluss des Masters der MEU/DIPLOMA die Berufsbezeichnung "Psychologin/Psychologe (M.Sc.)" geführt werden darf.

 

Außerdem wurde uns mitgeteilt, dass die Landesprüfungsämter von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Oberbayern, nach Stand Februar 2018, Absolventen von Fachhochschulmastern mit Klinischer Psychologie zur KJP-Weiterbildungzulassen.

 

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitgeteilt hat, dass man den Masterabschlusses eines konsekutiven Studienganges in Psychologie, „der als solcher akkreditiert ist, im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a PsychThG als einem Universitätsabschluss gleichstehend“ (= Psychologie Master der MEU/DIPLOMA) einschätzt. Damit kam man als Absolvent eines konsekutiven Psychologiestudiums an einer Fachhochschule mit Schwerpunkt Klinische Psychologie (= Psychologie Master der MEU/DIPLOMA) vom Landesprüfungsamt in Niedersachsen zur Erwachsenenpsychotherapie zugelassen werden.

 

Letztlich wird es aber wahrscheinlich in meinem Fall sowohl bei KJP und PP bestimmt auf eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Prüfungsamtes hinauslaufen, denn die Prüfungsämter sind (m. E. aufgrund der berufspolitischen Lage und Druck der Berufsverbände bzw. berufspolitischen Interessenvertreter) sehr zurückhaltend, was verbindliche, pauschale (öffentliche) Aussagen betrifft.

 

So long...

Euer Forensiker

 

5 Kommentare


Empfohlene Kommentare

TomSon  438
Geschrieben 6. März (bearbeitet)

Das ist dann doch etwas ernüchternd, weil ich jetzt den Eindruck hatte, es wäre nicht nur Niedersachsen, die zur PP-Ausbildung zulassen unter den o. g. Kriterien. Mag sein, dass es im Ende doch auf den Einzelfall ankommt und man es einfach ausprobieren muss.

Aber gab es nicht auch für Sachsen-Anhalt die prinzipielle Zusage für PP (nach dem Master an der Diploma/MEU)? Oder irre ich mich hier? 

Bearbeitet 6. März von TomSon


Vica  1.272
Geschrieben 6. März (bearbeitet)

Vielen Dank für diese positiven News   (für den KJP zumindest!)
Sicher werden sich die Bedingungen demnächst noch mehr lockern!  

Auch in NRW ist der KJP nun mit FH-Master möglich. Dieser FH-Master ist sogar extra dafür designed worden:
https://www.fh-muenster.de/fb10/studiengaenge/studienbewerbungclinicalcasework.php

Jetzt hoffe ich doch, dass der PFH-Schwerpunkt noch kommt  Und hoffentlich nicht erst im Juni entschieden wird  

Bearbeitet 6. März von Vica


Forensiker  1.391
Geschrieben 6. März

 
vor 6 Minuten, TomSon schrieb:
Aber gab es nicht auch für Sachsen-Anhalt die prinzipielle Zusage für PP (nach dem Master an der Diploma/MEU)? Oder irre ich mich hier? 

Jo, eigentlich schon... so steht es auch noch bei der MAPP/MEU auf der Homepage...

http://www.mapp-institut.de/psychotherapeutische-ausbildung/zugangsvoraussetzungen/studienabschluesse

(FH-Master (weil die HS Stendal ja auch eine FH ist).

Alle halten sich echt extrem mit belastbaren Informationen zurück. Das ist zum heulen...

der_alex  154
Geschrieben 30. März

Psychologie der Verhaltensänderung: hört sich interessant an. 

Kannst du Bücher über das Thema empfehlen?  Bei Amazon fand ich keine Lehrbücher darüber, nur Hilfsbücher für Laien.

Markus Jung  3.869
Geschrieben 31. März

  Zitat
Psychologie der Verhaltensänderung

Ist nicht der gesamte Behaviorismus eine Psychologie der Verhaltensänderung? 

Und auch die Psychotherapie wird ja oft als Verhaltenstherapie durchgeführt.

Zu beidem sollte es reichlich Fachliteratur geben.

Aber vielleicht geht es hier im Studium an der MEU/DIPLOMA Hochschule ja in eine ganz andere Richtung - daran bin ich dann auch sehr interessiert.


Forensiker  1.391

Geschrieben 7. April

@der_alex

Hier ein paar Tipps. Beim ersten Buch handelt es sich um einen Literaturführer.

Das zweite Buch "Klinische Psychologie & Psychotherapie" kann ich sehr zum Einstieg empfehlen!

Einhundert Meisterwerke der Psychotherapie
http://www.springer.com/de/book/9783211252147

Klinische Psychologie & Psychotherapie
http://www.springer.com/de/book/9783642130175

Intervention bei Disziplinschwierigkeiten und sozialen Übergriffen: Nutzung klinisch-psychologischer Überlegungen zur Veränderung von Verhalten
http://www.springer.com/de/book/9783642376733

Strategien zur Einstellungs- und Verhaltensänderung
https://www.springer.com/de/book/9783642410901

Kognitive Verhaltensmodifikation
https://www.buch24.de/3215-0/3-172989-1.html

Strategisch Behaviorale Therapie (SBT)
http://www.springer.com/de/book/9783642297298

Sonstige, wichtige Begriffe, nach denen du weiter recherchieren kannst, hier:

SORKC Schema
Rubikon-Modell
operante Konditionierung
klassische Konditionierung
Motivierende Gesprächsführung (Motivational Interviewing)
Ansonsten hat @Markus Jung schon Recht.

Bearbeitet von Markus Jung
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Hallo!

Ich beabsichtige auch, den M.sc. an der Diploma aufzunehmen, finde allerdings nirgends Infos dazu, in welchen Bundesländern man damit mittlerweile die KJP-Aubi machen kann (habe einen FH-B.A. Soziale Arbeit).

Hat hier jemand Infos? 😵🙌😋

Besten Dank und viele Grüße

Magy

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Hallo,

Ich nochmal. Heute erreichte mich diese Antwort des LPA NRW:

"Wenn Sie über den Weg der Psychologie eine Ausbildung zur KJP aufnehmen möchten, ist zwingend ein universitärer Masterabschluss mit einem Modul Klinischer Psychologie, das mit einer Prüfungsleistung verbunden ist, notwendig.
Die Diploma hat den Status einer Fachhochschule und ist einer Universität nicht gleichgestellt.
Damit erfüllt der Masterstudiengang nicht die Zugangsvoraussetzungen.
Diese Auskunft gilt ausschließlich für Nordrhein-Westfalen."

Gilt leider nicht bundesweit...? :/

Gruß,
Magy

 

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Vielen Dank, ich hatte schon ein wenig Kontakt mit der MEU, aber auch dort gibt es nur widersprüchliche Infos: von den üblichen drei Bundesländern (S-A, Nds, BaWü) bis zu "mehr als die Hälfte der BL". Sehr frustrierend :/ deswegen dachte ich, frage ich mal hier - vielleicht hatte jemand ja schon in seinem BL (positive) Erfahrungen...

Lieben Gruß :)

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