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55101 BGB AT II: Erste Einsendeaufgabe


Alanna

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Gerade habe ich meine erste Einsendeaufgabe zu BGB AT hochgeladen. Abgabeschluss ist zwar erst in einer Woche, aber ich habe mir gedacht "Was weg ist, ist weg...". Außerdem geht es jetzt im Modulforum mit den ersten Diskussionen zur Aufgabenlösung los. Ich habe keine Lust, mich davon verrückt machen zu lassen, und habe deshalb jetzt einfach Nägel mit Köpfen gemacht.

 

Ich nehme dies aber mal zum Anlass, euch ein wenig über das gängige Prüfungsformat in den ReWi zu berichten, das sich doch um einiges von den klassischen Hausarbeiten, Freitext- oder Multiple-Choice-Klausuren unterscheidet, mit denen ich es in meinen bisherigen Studiengängen zu tun hatte.

 

Weder in den Einsendeaufgaben noch in den Klausuren wird graue Theorie abgefragt (höchstens in einer anteilmäßig kleinen Nebenaufgabe), sondern die Hauptarbeit liegt in der Erstellung eines juristischen Gutachtens. Dafür erhält man ein Fallbeispiel à la "A geht zum Autohändler B, um sich dort ein neues Auto zu kaufen..." mit einer abschließenden Fallfrage wie "Kann B von A den Kaufpreis 25.000,- € verlangen?"

 

Und dann darf man loslegen und das Gutachten erstellen:

 

Zu prüfen ist, ob B gegen A gem. § 433 Abs. 2 BGB Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 25.000,- Euro hat.

Das setzt voraus, dass zwischen A und B ein Kaufvertrag i. S. v. § 433 BGB zustande gekommen ist.

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn...

 

Und so prüft man sich dann von einem Paragraphen und von einer Voraussetzung zur nächsten um zu entscheiden, ob die beiden nun einen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder nicht. Wenn man Glück hat, stehen die relevanten Paragraphen direkt hintereinander, aber meistens sind die berühmten Ausnahmen an einer völlig anderen Stelle zu finden, so dass man einfach wissen muss, dass es eine solche Ausnahme überhaupt gibt (z. B. Rechtsgeschäfte mit Minderjährigen).

 

Am Ende des Gutachtens kommt man dann (vielleicht) zu dem Ergebnis:

 

Folglich ist zwischen A und B ein Kaufvertrag i. S. v. § 433 BGB zustande gekommen.

Somit hat A gegen B gem. § 433 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 25.000,- Euro.

 

Es sollten also immer zwei Dinge möglichst korrekt sein - der Inhalt und der formale Aufbau bzw. die sprachliche Gestaltung. Die juristische Ausdrucksweise ist schon sehr ungewohnt, und da muss man wahrscheinlich einfach lesen, lesen, lesen und (mittels alter Klausuren) üben, üben, üben. 😂 Das Auswendiglernen irgendwelcher Paragraphen wird allerdings nicht erwartet. Bei allen Klausuren sind die einschlägigen Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen. Was aber heißt, man muss trotzdem wissen, wonach man eigentlich sucht.

 

Und logischerweise sind die Fälle am Anfang noch sehr überschaubar und werden im Laufe der Zeit immer komplexer. Dazu kommt in der Klausur die zeitliche Begrenzung. An dieser ersten Einsendeaufgabe mit zwei (kleinen) Fällen habe ich zwei Tage gearbeitet, dabei Verschiedenes noch mal in den Skripten nachgelesen und auch mal nach hübschen Formulierungen gegoogelt. Herausgekommen sind insgesamt sechs Seiten getippter Text. In vier Monaten wird erwartet, dass ich so was ohne die Hilfe der Skripte und Mr. Google innerhalb von zwei Stunden und handschriftlich schaffe - inkl. der 60% neuem Stoff, der noch aussteht... 🤔

 

So, ich hoffe, ich habe euch mit dieser Ausführung nicht zu sehr gelangweilt und konnte vor allem denen, die vielleicht mit Jura liebäugeln, einen kleinen Einblick geben, was auf sie zukommt.

 

Bis bald!

 

1 Kommentar


Empfohlene Kommentare

Gefällt mir, wie du an einem Beispiel und sehr anschaulich den Gutachtenstil erläutert hast, von dem so oft die Rede ist.

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