SBB-Stipendium – Grundsätzliches
Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung hat einen bundes-staatlichen Hintergrund und ist deswegen weltanschaulich neutral. Hier sollen Menschen mit besonderer beruflicher Leistung gefördert werden.
Über das Weiterbildungsstipendium kann ich nur wenig sagen. Ich beziehe mich hier im Weiteren auf das Aufstiegstipendium, wo engagierte Fachkräfte bei dem ersten akademischen Hochschulstudium unterstützt werden sollen.
Hier mal die wichtigsten Punkte kurz aufgelistet:
- Großzügige finanzielle und ideelle Förderung
- Nachweis besonderer berufliche Leistung notwendig
- Gefördert wird ein akademisches Erststudium
Die Förderung
Fernstudien werden grundsätzlich als nebenberuflich gefördert, dass sind immerhin aktuell 2.700 EUR pauschal pro Jahr.
Für Vollzeit (also Präsenz) gibt es monatlich aktuell 861 EUR plus 80 EUR Büchergeld (dazu 105 EUR pro Kind unter 14 Jahre). Das sind alles pauschale Beträge ohne Nachweis der wirklichen Kosten und sie sind einkommensunabhängig.
Die Förderungszeit ist recht streng anhand der aus der Prüfungsordnung ersichtlichen Regelstudienzeit begrenzt. Bzw. aus einem weiteren Dokument, dass die Hochschule ausfüllen muss. Dazu kann ich leider aktuell noch nichts sagen und die SBB hält sich da mit Infos eher zurück.
Und was ich bisher gesehen habe, gibt es in den meisten Prüfungsordnungen nur eine Zeitangabe für Vollzeit-Studien. Bei den flexibleren Anbieter steht meist etwas schwammiges, wie "entsprechend mehr". Das könnte für Teilzeitstudierende nachteilig sein.
Beleg der besonderen beruflichen Leistung
Grundvoraussetzung ist schon mal eine abgeschlossene Berufsausbildung UND min. 2 Jahre Arbeit, dazu muss noch die besondere berufliche Leistung nachgewiesen werden.
Im Regelfall erfolgt das durch die Note beim Berufsabschluss oder einer Aufstiegsfortbildung (Z. B. Meister oder Techniker). Gesamtergebnis mit min Note 1,9 oder min 87 Punkte.
Es gibt noch andere Möglichkeiten, z. B. wenn man in bestimmten überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben unter den ersten drei platziert war.
Gefördert wird ein akademisches Erststudium
Nach Förderungszusage hat man etwa ein Jahr um mit dem Studium zu beginnen. Grundlegende Informationen kann man leicht der Website und den dort verlinkten Broschüren entnehmen.
Was aber nicht ganz so deutlich ist, was mache ich wenn ich bereits studiere:
Bei bereits bestehendem Studium ist eine Bewerbung noch im zweiten Fachsemester möglich. Vorsicht, hier besteht nur ein kurzer Zeitraum von 1-2 Wochen. Wichtig ist der Eingang der Bewerbung des ersten Schrittes, der gesamte Prozess zieht sich über ein paar Monate hinweg.
Verpflichtungen (Soweit ich sie noch im Hinterkopf habe)
- Regelmäßiges Einsenden der Immatrikulationsbescheinigung (vieles geht hier von einem gewöhnlichen Semester-Model aus).
- Ebenso sind Nachweise über den Studienfortschritt im Online-Portal halbjährlich oder jährlich einzureichen.
- Schnelle Mitarbeit bei Fragen, Nachweise oder Änderungen (Bei Änderungen bzgl. des Studiums sollt man vorher Kontakt aufnehmen).
- Die SBB verlangt nach bestanden Studium eine Zeugniskopie des Hochschulabschlusses
- Irgendwelche weiteren Förderungen müssen bekannt gemacht werden Das betrifft nicht nur eine Doppelförderung (man darf z. B. nicht gleichzeitig Bafoeg erhalten) sondern auch Rabatte oder sogenannte Stipendien der Anbieter. Letzteres kann unter Umständen akzeptiert werden.
- Wenn man "pleite" ist, muss man es anzeigen.
-
Es wird eine Einverständnis-Erklärung für die Öffentlichkeitsarbeit erwartet. Man unterschreibt da mehr oder weniger dafür, dass Photos bei Teilnahme an den freiwilligen Veranstaltungen auch publiziert werden dürfen.
Das ist aber kein KO-Kriterium. Wenn ich mich recht entsinne soll man halt den Fotographen dann darauf hinweisen, dass er keine Bilder von einem machen soll.
Weitere Informationen
Falls das grundsätzlich für euch in Betracht kommt, liest am besten mal die Infos auf der Website und vor allem die dort verlinkten Broschüren durch. Dann kann man auch gerne dort direkt per Telefon oder Email nachfragen. Die Leute sind da alle sehr nett und bemüht und man kommt deswegen auch nicht auf eine Schwarze Liste oder ähnliches.
Ich selbst werde da leider vermutlich nicht viel weiterhelfen können. Aber fragen kostet ja nichts. 😉
Disclaimer
Ich schreibe hier aus besten Wissen und Gewissen. Relevant sind natürlich nur die gesetzlichen Vorgaben und/oder die Auslegungen der SBB. Des weiteren möchte ich hier nur kurz über meine Erfahrungen und Kenntnisse berichten und keine Aktion zur Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Bearbeitet von Markus Jung
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2 Kommentare
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