Erste Vorlesungen im zweiten Semester - Recht
Die ersten beiden Vorlesungen nach der sechswöchigen vorlesungsfreien Zeit beinhalteten Privatrecht - BGB. Hier werden wir nach acht Veranstaltungen im August und September direkt Anfang Oktober die erste Klausur in diesem Semester schreiben.
Nach einem Stau in der 100 km langen Anfahrt kam ich zu spät, aber noch rechtzeitig genug, um von der VWA-Mitarbeiterin noch einen Stempel in der Hörerkarte für die Anwesenheit zu bekommen. Nach Aushändigung des Programmierung-Scheins und der Klausur (an manchen VWAen bekommt man diese zurück) sowie einem kurzen Gespräch schleiche ich mich dann in den Hörsaal, vorbei an weiteren Zuspätkommern, und habe sogar das Glück, dass neben drei bekannten BWL-Studis direkt am Rand in einer der mittleren Reihen noch ein Platz frei ist. (Mit der Zeit haben sich im ersten Semester gewisse Grüppchenbildungen ergeben, bei 200 Studenten in den Wirtschafts- und Recht-Vorlesungen kennt man ja nicht jeden Einzelnen, obwohl wir ca. 30 Informatiker es da etwas einfacher haben).
Der Professor erzählt gerade von einem realen Fall aus seinem Leben, macht aber auch noch eine Wiederholung für die ca. 20 Neuanfänger, die jetzt ins zweite Semester einsteigen, da es in Trier immer nur einen Studiengang und nicht mehrere Semester parallel gibt.
Zehn Minuten nach meinem Körper kommt auch allmählich mein Hirn wieder in der Uni und bei Recht an, nachdem ich mich in der freien Zeit nur etwas mit Java beschäftigt habe, während der Professor wieder quer durch die §§ des BGB springt. Als Außenstehender kann man es sich vielleicht schwer vorstellen, aber man kann sich tatsächlich ohne Probleme fünf Stunden und mehr mit Stellvertretung, einem kurzen Rückblick ins Minderjährigenrecht und zu Kaufverträgen, einem Ausflug in das das BGB ergänzende HGB (Prokura), Anfechtung und Rücktritt beschäftigen.
Gut für die meisten Studenten war sicher, dass das Semester ausgerechnet mit Recht anfing, da diese Vorlesungen recht unterhaltsam gestaltet sind und der trockene Stoff gut rübergebracht wird. So bleibt auch mehr hängen als nur durch das Lesen von Büchern oder Skripten: "Und ist der Nachwuchs noch so klein, so kann er doch schon Bote sein - Das ist das Witz-Niveau im ersten Semester Jura" sowie diverse Beispielfälle und Witzchen heitern den durch §§ geplagten Studenten doch zwischendurch etwas auf.
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