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Blog Goewyn

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Erstmal Pause


Goewyn

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Letzte Woche hatte ich volles Programm: Freitag STL und Samstag WST.

In STL haben wir Übungsaufgaben rauf und runter gemacht. Find ich grundsätzlich OK - allerdings ging das zu Lasten der Besprechung der eigentlich vorgesehen SBs. Da bin ich mal gespannt, ob der Dozent dann noch alle ausstehenden Hefte beim letzten Termin durchbekommt... Außerdem hat er mich doch arg verunsichert: Da hieß es in einer Probeaufgabe ein Rentner hätte Zinseinnahmen in Höhe von x Euro. Der Dozent meinte dann, nach Abzug des Freibetrags wären dann 50% bzw. 40% davon steuerfrei. Ich war sehr erstaunt weil ich dachte - und so steht es doch auch in SB 2 oder hab ich ein Brett vor dem Kopf? - das dies nur für Dividenden u. ä., nicht aber für normale Sparbuchzinsen gilt!? OK, die Zinseinnahmen waren nicht näher definiert...

WST war klasse, der Dozent stellte uns alle relevanten Formeln sowie deren Sinn und Zweck vor und rechnete auch das ein odere andere Beispiel vor. So muss das sein... hat auch gar nichts gemacht, dass ich nicht alle SBs für diesen Termin gelesen hatte. Daher werde ich für WST auch weiterhin nichts vorbereiten, sondern mir alles erklären lassen.

So - und jetzt habe ich erstmal zwei Wochen keine Präsenzen und mit den Freitagsterminen bin ich auch durch! Von den noch von mir zu lesenden 4 SBs habe ich bereits 1,5 geschafft. Daher habe ich das Lerntempo zz runtergeschraubt. Spätestens Ende März will ich aber damit durch sein und mit der Klausurvorbereitung für UNF beginnen. Diese Klausur steht dann direkt nach Ostern an.

Langsam mache ich mir schon Gedanken bzgl. des ab nächsten Semesters anstehenden Projektberichts bzgl. des Hauptpraktikums (bzw. lasse ich mir hierfür meine Berufstätigkeit anerkennen). Aber unter dem möglichen Thema kann ich mir bisher nicht so recht was vorstellen. Was kommen denn da für Themen in Frage, wenn man nicht gerade beruflich Projektarbeit betreibt sondern vornehmlich "Tagesgeschäft"? Ich meine, darüber könnte ich mir in den nächsten Monaten schon mal in Ruhe Gedanken machen. Da ich eine Leistung noch im 5. Semester anerkannt bekomme, könnte ich den Bericht ja in der dadurch gewonnen Zeit evtl. schon schreiben...

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Da hieß es in einer Probeaufgabe ein Rentner hätte Zinseinnahmen in Höhe von x Euro. Der Dozent meinte dann, nach Abzug des Freibetrags wären dann 50% bzw. 40% davon steuerfrei. Ich war sehr erstaunt weil ich dachte - und so steht es doch auch in SB 2 oder hab ich ein Brett vor dem Kopf? - das dies nur für Dividenden u. ä., nicht aber für normale Sparbuchzinsen gilt!? OK, die Zinseinnahmen waren nicht näher definiert...

Habt Ihr vllt. eine alte Aufgabe gemacht? Das Halbeinkünfteverfahren gibt es doch nur noch als Teileinkünfteverfahren, wenn sich die Erträge aus Kapitalvermögen im Betriebsvermögen befinden - ansonsten gilt die Kapitalertragssteuer?

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Wahrscheinlich, die Aufgaben hat der Dozent als Kopie mitgebracht und die neuen Verfahren gelten ja erst ab 2009. Aber der Punkt war halt, dass ich der Meinung war (und immer noch bin), dass das Halbeinkünfte- oder meinetwegen auch das Teileinkünfteverfahren nicht bei Sparbuchzinsen eines Rentners zur Anwendung kommt. Ich bin ohnehin mal gespannt, was in der Klausur kommt, denn der Dozent meinte, zu diesen ganzen Verfahren stünde ja wegen der Änderung kaum noch was in den SBs und wäre somit höchstens oberflächlich abfragbar...

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Da hast Du recht, auch vorher war das Halbeinkünfteverfahren nur auf Dividendenerträge begrenzt. Der Grund ist ja ziemlich gut im SB erläutert - damit soll eine Doppelbesteuerung mit KSt und ESt vermieden werden.

ch bin ohnehin mal gespannt, was in der Klausur kommt, denn der Dozent meinte, zu diesen ganzen Verfahren stünde ja wegen der Änderung kaum noch was in den SBs und wäre somit höchstens oberflächlich abfragbar...

Ähm ja... ich hoffe der Dozent hat die neuste Auflage? In den aktuellen SBs ist doch exakt die aktuelle Handhabe drin - die nunmal (zum Glück?) etwas einfacher ist.

Die einzige Änderung die zum heutigen Rechtsstand verkehrt ist, ist die Pendlerpauschale. Aber die Abgeltungssteuer und die 60/40 Aufteilung des Teileinkünfteverfahrens sind doch eindeutig erläutert. Unser Dozent hat keineswegs Aufgaben neueren Typs ausgeschlossen.

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Jo, die neueste Auflage hat er. Aber irgendwie muss wohl in den alten SBs das Verfahren ausführlicher im Sinne von exakt Schritt-für-Schritt berechnen drin gewesen sein. Bin mir jetzt aber auch nicht mehr so sicher, was er genau gemeint hat...

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