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Es ist vorbei.


Abilifly

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Die erste Klausur ist geschafft. - Rückschau

 

Ich habe viel gelernt, mir viel Stress gemacht und am Ende bin ich wohl mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden. Die Note kann ich nicht abschätzen, denn das letzte mal hatte ich ein schlechtes Gefühl und bekam am Ende immer noch eine 2,x. 

Was es wird, steht also in den Sternen. Eine 1 kann ich allerdings ausschließen. Schade, denn eigentlich hätte ich es können können. Die Klausur an sich war fair, bis auf die Zeit. Ich hatte wirklich noch nie ein Zeitproblem in einer Klausur. Dieses mal wurde mir die Zeit aber etwas knapp. 

Naja jedenfalls habe ich eine Teilaufgabe daher nicht beantworten können, weil keine Zeit mehr geblieben ist und in 2 anderen Teilaufgaben habe ich bereits Fehler gefunden.

Naja mal sehen was es wird. Klausureinsicht werde ich auf jeden Fall beantragen um den ein oder anderen Punkt noch raus zu kitzeln und auch mal zu sehen wie sie so bewerten und was gerne gesehen wird und was nicht. Immerhin wird es nicht meine letzte Klausur am Lehrstuhl sein. 

Jetzt geht es weiter. Am Freitag ist Mathe und Statistik dran!

 

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Schreibst du also auch das Mastermodul bei Meyering? Ich habe diese Klausur am Freitag geschrieben und muss auch sagen, dass sie sehr fair war. Ich hatte aber auch Zeitprobleme und konnte eine Teilaufgabe nicht zuende bringen. Also die 1,....schließe ich auch definitiv aus;-)

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"Klausureinsicht werde ich auf jeden Fall beantragen um den ein oder anderen Punkt noch raus zu kitzeln und auch mal zu sehen wie sie so bewerten und was gerne gesehen wird und was nicht."

 

Ich weiß ja nicht, wo Du vorher studiert hast: Aber "rauskitzeln" kennt das Verwaltungsrecht nicht. EIn Notenbescheid ist ein verwaltungsrechtlicher Bescheid und deshalb kannst Du Widerspruch einlegen, der aber nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn der ursprüngliche Notenbescheid fehlerhaft war. Dies einzugestehen wird aber jede Behörde (und eine Hochschule ist eine Behörde) tunlichst vermeiden. Es muss also wirklich eindeutig fehlerhaft sein. Und das ist z.B. bei Freitextaufgaben immer auch subjektiv im Auge des Lesers... Ist nicht schön, aber so ist es. Weil ein Widerspruch gegen eine Note klassisches Verwaltungsrecht ist, wäre der nächste Schritt nach einem abgelehnten Widerspruch übrigens auch immer den Gang vor das VG Arnsberg. Aber das bringt Dir in der Regel auch nichts - einfach aufgrund des Zeitverlustes, bis es ein Urteil gibt. 

Und ganz ehrlich wäre ich sehr sparsam mit Widersprüchen gegen Notenbescheide  - einfach mal so auf Gnade hoffen bringt wie oben dargelegt an der FernUni nichts. Deinen Namen wird man sich aber spätestens nach dem zweiten unbegründeten Widerspruch merken - und das ist nie gut.

 

Aus Erfahrung der Klausureinsicht steht da nur die Punktzahl neben der Aufgabe. Mehr nicht. Daraus kann man nichts ableiten. Bekannt ist über Meyering aber, dass er gerne wörtliche Reproduktion mag, also fast 1:1...

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Ich war nie in einer Klausureinsicht während meines Bachelorstudiums an der Präsenzuni. Schlicht weil es mir zu blöd war deswegen an die Uni zu fahren und mich mit hunderten anderen in eine Reihe zu stellen und Ewigkeiten zu warten.

 

Mir wurde von einigen an der FU geraten immer die Klausureinsicht zu beantragen, weil sehr häufig Fehler passieren würden. Auch in Bezug auf meyering. Das heißt ja nicht, dass ich unbegründet Widerspruch einlegen werde. Ich weiß auch wie ein Widerspruch funktioniert etc. Aber ich werde genau prüfen wie bewertet wurde. Finde ich auch nicht falsch.

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Ah ok, das klingt schon ganz anders - und vernünftig. Das "sehr häufig Fehler passieren" halte ich aber für ein Gerücht... einfach wegen des ganzen Aufwands eines Widerspruchs wird da extrem drauf geachtet, dass alles richtig läuft. Was natürlich nicht bedeutet, dass keine Fehler passieren können.

 

Am sinnvollsten ist immer zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen und zeitgleich Klausureinsicht zu beantragen (die bekommst Du als PDF) und den Widerspruch ggf. zu begründen oder zurückzuziehen.

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