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(2) Ein erster (fortgesetzter) Vergleich von Anbietern...


SirAdrianFish

608 Aufrufe

Und weiter geht’s mit dem Vergleich...

Eigentlich ja eher ein Luxusproblem…, aber schön solche Luxusprobleme sein eigen nennen zu dürfen.

Nachdem ich im ersten Teil die Anbieter Euro-FH, Hamburger FH, IUBH und der PFH betrachtet hatte, folgen nun im Teil zwei, die Anbieter AKAD, DIPLOMA, SRH und die Wings.

Die AKAD University

Ein durchaus bekannter und häufig erwähnter Anbieter von Fernstudiengängen, bei dem jederzeit ins Studium gestartet werden kann. Der bei  einer Studienzeit von 36 Monaten „teuerste“ Anbieter in meinem persönlichen Vergleich, ohne Berücksichtigung der vielen angebotenen Vergünstigungen (Tandemstudium, Weiterempfehlung, bereits belegte Studienangebote, Mütter in Elternzeit, Soldaten, etc…). Ein Studienzentrum in Hamburg, dafür allerdings keine pauschale Anerkennung von Vorleistungen, zumindest nicht erkennbar. Eine sehr unaufgeräumte und wenig informative Website – so mein Eindruck. Für mich ein k.o.-Kriterium, wenn ich mir elementare Informationen erst mühsam zusammensammeln muss oder diese erst bei dem Anbieter anfordern muss. Wir werden keine engere Bindung eingehen.

Die DIPLOMA

Der nach der Wings, zweit-günstigste Anbieter, startet zweimal jährlich mit Studiengängen ins Semester und einer Studiendauer von 42 Monaten. Keine pauschalen Anerkennung von Vorleistungen, und keinerlei erkennbare Rabattaktionen. Anstelle einiger Probewochen, werden hier Schnuppervorlesungen angeboten.

Die SRH Riedlingen

Der mit kleinem Abstand teuerste Anbieter im Vergleich, dafür stetig ein IPad Air 64GB als Begleiter im Gepäck.  Keine pauschale Anerkennung von Vorleistungen, dafür ist die Studienaufnahme jederzeit möglich. Unter den genannten Anbietern, der Anbieter mit der kürzesten angegebenen kostenlosen Verlängerung von 12 Monaten.

Die Wings (Fern-)Hochschule in Wismar

Der mit (kleinem) Abstand günstigste Anbieter, aber  mit der längsten Studiengangdauer von 48 Monaten (da sag noch einer, man bekommt nichts mehr fürs Geld…), startet 2 x jährlich in den Studienalltag. Keine aufgeführten oder bekannten Rabattaktionen (sehr sympathisch!) und keine pauschale Anerkennung von Vorleistungen.

Keiner hat jemals behauptet, es wäre einfach, ein Fernstudium zu belegen…  

Anerkennung_Vorleistungen_2.pdf

4 Kommentare


Empfohlene Kommentare

Uhm, mich würde interessieren, was genau an der AKAD Homepage unaufgeräumt und wenig Informativ ist. Wenn ich mir da z.B. die ganzen Sachen zum B.A. BWL anschaue ist es sogar mehr als ich damals zu meinem hatte, inklusive Beispielunterlagen und  Semsteraufbau etc. https://www.akad.de/studiengaenge/details/fernstudium/studiengang/betriebswirtschaftslehre-bachelor-of-arts/

 

Dann wie bei den meisten Fernhochschulen aktuell vorzfinden hast du am Seitenende die Möglickeit alles ander zu finden.Strukturiert nach Angebot, Information und Über AKAD

 

Und die Infos zur Anerkennung gibt es doch auch

Zitat

Bei der AKAD University können Sie bereits erbrachte Leistungen auf Ihr Studium anrechnen lassen, z.B.

  • Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (ECTS), 
  • nichtakademische Prüfungsleistungen aus spezifischen Fort- und Weiterbildungen wie beispielsweise von bestimmten IHK-Abschlüssen oder von staatlich geprüften Betriebswirten und Technikern.

 

https://www.akad.de/informationen/infos-zum-akad-fernstudium/anrechnung-von-studienleistungen/     Inklusive dem Hinweis, dass sich bei einer Anrechnung von mehr al s5ECTS die Studiengebühren reduzieren.

Natürlich ist da jetzt keine Liste andere Möglichkeiten gibt es bei der APOLLON aber auch nicht, aber in einem Anruf wusste ich dass damals aus meiner Pflegeausbildung nichts anerkannt wurde aus bestimmten Kaufmännischen Ausbildungen aber schon.

 


Ich studiere selber nicht da, habe mich auch nie groß da Informiert, das war jetzt erst mal eine Arbeit von 5 Minuten

 

 

Mich interessiert das jetzt noch mal rein interessehalber. Wenn ich z.B. die FUH nehme da suche ich mir eher einen Wolf als bei der AKAD und bin am Ende immer noch nicht schlauer

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Hallo @Ida_Pfeiffer.

 

Danke für deinen Kommentar.

 

Es mag an meiner Tagesform gelegen haben, aber  bei den insgesamt 8 Anbietern, die ich mir herausgesucht hatte, hatte ich auf der Website der AKAD bislang die größten Orientierungsschwierigkeiten und es bereitete mir viel Mühe, die für mich relevanten Informationen zusammenzutragen.

 

vor 2 Stunden, Ida_Pfeiffer schrieb:

Und die Infos zur Anerkennung gibt es doch auch

 

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es diese Informationen nicht gibt. Aber es handelt sich hierbei eben nicht um eine pauschale, sondern individuelle Anrechnung. Welche von beiden sinnvoller erscheint, mag jeder für sich selber entscheiden.

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Okay, das habe ich verstanden, aber was ich meinte ist auch, dass auf Basis der Unterlagen nicht zu erkennen ist, ob wirklich eine pauschale Anrechnung außeruniversitär erworbenen Qualifikationen ausgeschlossen ist, da im Anrechnungsantrag primär auf Einzelanrechnung für Universitäre Kurse Bezug genommen wird.

 

Aber ja du hast Recht man erkennt es nicht auf den Ersten Blick und auch nicht auf den zweiten sondern müsste nachfragen :D

WOBEI es ja doch eine Pauschale Anrechnung gibt wenngleich die Angabe der ECT fehlt :D

 

Zitat

Bei entsprechendem Nachweis werden eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine erfolgreiche Teilnahme von mindestens zwei Jahren am Buchführungsunterricht eines Fachgymnasiums oder einer Fachschule als Studien- und Prüfungsleistungen in den jeweiligen Buchführungs-Modulen der Bachelor-Studiengänge anerkannt.

 

Außerhochschulische Leistungen, die im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung erbracht wurden, kommen für Anrechnungen in Bachelor-Studiengängen in Betracht, wenn es sich um eine der folgenden bestandenen Fortbildungsprüfungen handelt:

  • Meisterprüfungen des Handwerks nach §§ 45 ff., 51a ff. HwO
  • - Meisterprüfungen auf Grund von Fortbildungsordnungen des Bundes nach § 53 BBiG oder der zuständigen Stellen (bspw. HwK und IHK) nach §§ 54, 71 BBiG
  • - Zu einer Meisterprüfung gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach öffentlich-rechtlichen Regelungen (§§ 42, 42a HwO, §§ 53, 54 BBiG). Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn der Fortbildungsabschluss auf einer mindestens 2-jährigen, anerkannten Berufsausbildung aufbaut, zu höherwertigen Kompetenzen und Funktionen führt, einen Lehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden erfordert und hinsichtlich Umfang der Inhalte und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung vergleichbar ist.
  • - Nach dem Schulrecht des Landes geregelte Abschlüsse von Fachschulen und zu diesen gleichwertigen staatlich anerkannten Ersatz- und Ergänzungsschulen. Fachschulzeugnisse aus anderen Bundesländern müssen den expliziten Vermerk enthalten, dass sie gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (KMK) in der jeweils gültigen Fassung zwischen den Bundesländern gegenseitig anerkannt sind. Fehlt der Vermerk ist die Anerkennung durch den Studenten bei der Zeugnisanerkennungsstelle des Landes zu beantragen.
  • - Sonstige, privatrechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse können nur dann berück-sichtigt werden, wenn deren Gleichwertigkeit zu den vorgenannten Abschlüssen durch eine Rechtsverordnung des Landes festgestellt wurde.

Insgesamt dürfen nicht mehr als 50% der Prüfungsleistungen gerechnet in ECTS angerechnet werden.

Heißt also du kannst max. 90 Credits anerkannt bekommen wobei die realistisch gesehen darunter liegen :D Aber ich verstehe, dass du natürlich nach der spezifischen Angabe für deinen berufliche Bildung suchst um es einfach schnell und übersichtlich evaluieren zu können.

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Am 19.2.2017 at 20:01 , Ida_Pfeiffer schrieb:

Wenn ich z.B. die FUH nehme da suche ich mir eher einen Wolf als bei der AKAD und bin am Ende immer noch nicht schlauer

 

Ja, die Seiten der FU sind grausam - da ist man über Google schneller. 

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