Klausur- vs. Hausarbeitsvorbereitung
@IU-Student schrieb als Kommentar zu meinem letzten Blogbeitrag:
ZitatIch kann empfehlen Fälle nicht nur zu lesen und durchzuarbeiten sondern vor allem auch selbst Gutachten zu schreiben.
Das hat mich irgendwie nicht mehr losgelassen und war Anlass dafür, dass ich mich in den letzten Tagen mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt habe, ob/wie die Vorbereitung auf eine juristische Klausur anders aussieht - oder aussehen sollte - als die Vorbereitung auf eine juristische Hausarbeit. Hier nun das Ergebnis meiner Überlegungen, das sich aber in der Praxis noch bewähren muss.
Bei einer Klausur erhält man ein oder zwei Fälle, die in einem eher knapp bemessenen Zeitraum durchgeprüft werden müssen. Als Hilfsmittel steht lediglich der Gesetzestext zur Verfügung. Das bedeutet im Umkehrschluss, das der Sachverhalt nichts beinhalten kann, was die Zuhilfenahme von Zusatzliteratur erfordern würde.
Demnach geht es in der Vorbereitung primär darum, sich mit den verschiedenen Anspruchsgrundlagen vertraut zu machen und deren Prüfschemata möglichst sicher drauf zu bekommen - also: welche Paragraphen gehören zusammen und müssen in welcher Reihenfolge abgefrühstückt werden. Grundsätzlich ist zwar alles im Gesetzestext zu finden, aber wenn man nicht weiß, wo(nach) man sucht, wird es schwierig bzw. kostet zu viel Zeit. Auch beim Formulieren im Gutachtenstil kann man in der Klausur einiges an Zeit sparen, wenn man sich schon in der Vorbereitung eine gewisse Routine angeeignet hat.
Eine Hausarbeit ist da etwas anders gelagert. Statt ein paar Stunden beträgt die Bearbeitungszeit ein paar Wochen, und im Gegensatz zur Klausur ist die Recherche und Verwendung von Zusatzliteratur nicht nur möglich, sondern auch verpflichtend. Zudem wird in alten Hausarbeitsbesprechungen immer wieder betont, man müsse die "Schwerpunktsetzung" der Aufgabenstellung richtig identifizieren und dann bei der Bearbeitung entsprechend gewichten. Gemeint sind hier die Punkte, die sich nicht nach Schema F prüfen lassen bzw. die im Gesetz nicht eindeutig definiert sind. Da heißt es dann, sich mit der ständigen Rechtsprechung zu beschäftigen bzw. unterschiedliche Meinungen gegenüberzustellen, zu bewerten und dann einen Streitentscheid zu formulieren.
Was heißt das nun für meine Vorbereitung? Anspruchsgrundlagen und Prüfschemata auswendig zu lernen, scheint mir eher unergiebig, weil sich das alles nachschlagen lässt. Dagegen habe ich festgestellt, dass ich bei den alten Hausarbeiten die "Schwerpunkte" teilweise nicht erkannt hätte, weil mir gar nicht klar war, dass es zu bestimmten Punkten unterschiedliche Meinungen, Gerichtsurteile mit Konkretisierungen/Ausnahmen etc. gibt. Es erscheint mir daher zielführender, möglichst viele Übungsfälle zu lesen und mir alles dick anzustreichen, wo auf die "ständige Rechtsprechung" oder die "herrschende Meinung" verwiesen wird. Vielleicht lege ich mir sogar eine kleine Liste aller strittigen Themen an, die mir dabei über den Weg laufen. Außerdem möchte ich mich vor dem Start der Hausarbeit noch mal intensiv mit den verschiedenen juristischen Datenbanken der UniBib beschäftigen.
So, das war jetzt eher ein theoretischer Exkurs. Kommentiert gerne, ob ihr die Dinge ähnlich oder anders seht oder selbst schon Erfahrung mit diesen Prüfungsformaten gemacht habt.
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